Der Ablauf Deiner Bewerbung zum Studium an der HSWT
Fristen & Termine für die Studien-Bewerbung
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Bewerbungsfristen
1. Dezember 2025 – 15. Januar 2026 Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2026 (Masterstudiengänge; Achtung: Bewerbungen zum Sommersemester sind bei Bachelorstudiengängen nur für höhere Fachsemester möglich. Erstsemesterbewerbungen sind nur zum Wintersemester möglich)
Ausnahmen: Green Digital Engineering, Angewandte Agrarwissenschaften, Regionalmanagement (jeweils bis 29.01.2026)Voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2026 – 15. Juli 2026 Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2026 / 2027 (Bachelor- und Masterstudiengänge) Voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2026 – 1. Juli 2026 Bewerbungszeitraum Verbundstudium (Bachelorstudiengänge - duale Studienform) -
Nachreichfristen
Fehlende Unterlagen können bis 28.02.2026 nachgereicht werden. Für Bachelorzeugnisse gelten die hier aufgelisteten Ausnahmen:
Nachreichtermin Bachelorzeugnis Masterstudiengang N.N.: vorläufige Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote und 160 EC
bis 6 Wochen nach Semesterbeginn: endgültiges BachelorzeugnisAgrarmanagement – Weihenstephan bis Ende des 1. Studiensemesters Regionalmanagement bis Ende des 1. Studiensemesters Umweltingenieurwesen bis Ende des 1. Studiensemesters Green Digital Engineering bis Ende des 1. Studiensemesters Resilient Horticulture bis Ende des 1. Studiensemesters Sustainable Regional Development bis Ende des 1. Studiensemesters International Environmental Engineering bis Ende des 1. Studiensemesters Angewandte Agrarwissenschaften Ausländische Bewerber:innen können die Dokumente ihrer Zeugnisprüfung (VPD) und Sprachzertifikate bis zum 28.02.2026 nachreichen.
Bitte beachte, dass Du dich rechtzeitig um ein evtl. notwendiges Visum kümmerst, da dies ggf. nicht rechtzeitig für einen Studienbeginn an unserer Hochschule ausgestellt wird.
Namensangabe
Bei allen Bewerbungen ist zwingend darauf zu achten, dass alle Vor- und Nachnamen vollständig und korrekt angegeben werden!
Bewerbung für einen Bachelorstudiengang
Generell benötigst Du für die Aufnahme eines Bachelorstudiums an der HSWT, neben Deinem Personalausweis und Deinem Lebenslauf, diese Nachweise, die Du bei Deiner Bewerbung online einreichen musst:
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die Hochschulzugangsberechtigung
Diese weist Du durch ein in Bayern gültiges Zeugnis nach, also durch die:
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Allgemeine Hochschulreife oder
- Fachhochschulreife.
Bist Du nicht in Bayern zur Schule gegangen, ist Deine Hochschulzugangsberechtigung gültig, wenn sie einen Vermerk enthält, dass das Zeugnis auf Beschluss der Kultusministerkonferenz in allen Bundesländern zum Fachhochschulstudium berechtigt. Abgangszeugnisse (ohne Abiturprüfung) von Gymnasien aus anderen Bundesländern können in Bayern nicht als Fachhochschulreife anerkannt werden, auch nicht in Verbindung mit einem Praktikum oder einer Berufsausbildung.
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den Nachweis einer Berufsausbildung
Du kannst außerdem ein Studium beginnen, wenn Du
- eine Meisterprüfung oder
- eine der Meisterprüfung gleichgestellte Fortbildungsprüfung absolviert hast.
- einen Abschluss von öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen und Fachakademien besitzt.
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich vorweisen kannst. Dann startest Du zuerst mit einem Probestudium.
Wichtig ist, ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung Deines Wunschstudiengangs zu absolvieren. Die Bescheinigung des Gesprächs legst Du Deinen Bewerbungsunterlagen bei.
Reiche dann bitte einen tabellarischen Lebenslauf mit Deiner Bewerbung ein.
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der Nachweis des Vorpraktikums
Für die Studiengänge Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau und -Management, und Landwirtschaft Triesdorf benötigst Du ein Vorpraktikum.
Nähere Informationen findest Du in unserem Infoblatt.
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Zusätzliche Unterlagen für internationale Studienbewerber:innen
Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung oder Deinen ersten Studienabschluss im Ausland erworben hast, findest du auf der Seite für internationale Studienbewerber:innen Informationen zu weiteren notwendigen Unterlagen. Es kann beispielsweise das Einreichen eines Sprachzeugnisses, einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) oder eines APS-Zertifikats erforderlich sein.
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Antrag auf Anrechnung bei Bewerbungen in ein höheres Semester
Eine Zulassung für höhere Semester kann erst im September / März erfolgen. Daher ist es sinnvoll, sich für das 1. Semester zu bewerben und gleich nach Studienbeginn einen Antrag auf Leistungsanerkennung zu stellen. Dadurch wirst Du gemäß Deiner Leistungen in das entsprechende Semester eingestuft und erzielst so den erwünschten Studienfortschritt. Mehr Informationen zu Voraussetzungen im Infoblatt zur Anrechnung von Studienleistungen
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen & Voraussetzungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Diese Studiengänge Campus Weihenstephan und am Campus Triesdorf unterliegen einem gesonderten Zulassungsverfahren:
Solltest Du dich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang und zeitgleich auf einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben und es liegt Dir bereits ein Zulassungsangebot für den zulassungsfreien Studiengang vor, so kannst Du dich bereits jetzt schon dafür immatrikulieren. Besser ist es, Du wartest ab, bis das Zulassungsverfahren bei hochschulstart.de abgeschlossen ist (ca. Mitte August) und immatrikulierst dich erst dann für den bereits zugesagten Studienplatz. Du gehts dadurch kein Risiko ein, Deine Immatrikulationsfrist wird in diesem Fall verlängert. Der Studienplatz im zulassungsfreien Studiengang ist Dir zu 100% sicher!
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Registrierung auf hochschulstart.de
Bevor Du Dich bei der HSWT bewerben kannst, musst Du Dich auf dem Portal hochschulstart.de registrieren. Für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge findet die Vergabe der Studienplätze über das Vergabeverfahren von hochschulstart.de statt. Die zentrale Vergabestelle verteilt Studieninteressierte bundesweit gerecht und transparent auf die Studienplätze, die nur in begrenzter Anzahl vorhanden sind (Numerus Clausus / NC).
Auf hochschulstart.de bekommst Du Deine Bewerbungs-ID (BIN) und Deine Authentifikationsnummer (BAN), die Du bei der Bewerbung an der HSWT angeben musst.
Hinweis: Du kannst Dich sowohl aus dem Gesamtangebot der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf als auch im Portal von hochschulstart.de für maximal 12 Studiengänge bewerben!
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Bewerbung im Bewerbungsportal der HSWT
Reiche die vorgeschriebenen Dokumente im Bewerbungsportal der HSWT ein und gib BIN und BAN dabei an. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen lädst Du außerdem eine Dienstzeitbescheinigung (z. B. Bundeswehr, freiwilliges soziales Jahr) hoch, falls Du einen Dienst geleistet hast.
Bei Zweitstudiumbewerbung reiche zusätzlich ein Motivationsschreiben von maximal einer Seite Umfang ein.
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Koordinierungsphase
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf führt das Zulassungsverfahren durch und übermittelt die Ergebnisse an hochschulstart.de zur eigentlichen Studienplatzvergabe. Du kannst den Stand Deiner Bewerbung und etwaige Zulassungsangebote im Benutzerkonto von hochschulstart.de einsehen.
Sobald Du ein Angebot angenommen hast, scheidest Du mit Deinen anderen Bewerbungen aus dem Vergabeverfahren aus. Überlege Dir zuvor sorgfältig, welchen Studienplatz Du annehmen möchtest.
Sobald Du ein Zulassungsangebot erhalten hast, fängt die Immatrikulationsfrist an zu laufen. Diese findest Du auf dem Zulassungsbescheid und in Deinem Bewerber-Account. Die Zulassungsbescheide werden bei hochschulstart.de immer Montag und Donnerstag mittags kreiert und sind somit nicht immer zeitgleich zum Studienplatzangebot greifbar. Dies bewirkt aber keine Fristverlängerung, die nur ein paar Tage beträgt aufgrund des strikten Zeitplans. Deshalb ist es wichtig, dass Du das Angebot schnellstmöglich annimmst, sowohl bei hochschulstart.de und im Bewerberaccount bei uns die Immatrikulation beantragst. Du musst auf beiden Portalen tätig werden. Fehlende Unterlagen können nach der Immatrikulationsbeantragung eingereicht werden.
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Vergabe von Restplätzen / koordiniertes Nachrücken
Innerhalb des Koordinierten Nachrückens können noch freie Studienplätze vergeben werden. Auf diese kannst Du Dich nur bewerben, wenn Du noch keine Zulassung erhalten oder Dich noch nicht beworben hast.
Hast Du eine Ablehnung per Mail aus der Koordinierungsphase erhalten, möchtest aber am Prozess des Koordinierten Nachrückens teilnehmen, dann klickst Du den Bestätigungslink (in der Ablehnungsmail) je Studienangebot binnen 72 Stunden an.
Die Ranglisten aus der Koordinierungsphase werden dann abgearbeitet. Sobald eine Bewerbung in den zulassungsfähigen Bereich einer Rangliste kommt, wird ungeachtet der Priorisierung umgehend eine Zulassung ausgesprochen und alle weiteren Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus.
Ein koordiniertes Nachrückverfahren erfolgte die letzten Jahre nicht mangels freier Studienplätze. Dies wird sich auch voraussichtlich bis auf weiteres nicht ändern.
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Numerus Clausus
Grenzwerte nach Abschluss aller Nachrückverfahren (Wintersemester 2025/26)
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens in den zulassungsbeschränkten Studiengängen stellte sich im Wintersemester 2024/25 die Situation wie folgt dar, wobei hier nicht alle Bewerber zugelassen werden konnten, die genau einen der Grenzwerte erfüllt haben:
Studiengang Quote sonstige Bewerber
(z.B. Gymnasium)Sonderquote –
Fachoberschule, BerufsoberschuleSonderquote –
Berufl. QualifizierteNote Note Note Forstingenieurwesen 2,7 2,6 3,3 Arboristik und urbanes Waldmanagement Alle Studienbewerber:innen wurden zugelassen Applied Informatics Alle Studienbewerber:innen wurden zugelassen -
Zusätzliche Unterlagen für Applied Informatics
Für den Bachelorstudiengang Applied Informatics musst Du mindestens Englischkenntnisse auf dem abgeschlossenen Niveau B2 und Deutschkenntnisse auf dem abgeschlossenen Niveau A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Auf der Studiengangseite findest Du alle Informationen zur Form der Sprachnachweise.
Bewerbung duale Studienmöglichkeiten
Im Bereich der dualen Studienformen unserer Bachelorstudiengänge kannst Du Dich einerseits für das Verbundstudium entscheiden, andererseits auch ein Studium mit vertiefter Praxis absolvieren. Hierfür gelten besondere Zugangsvoraussetzungen und Fristen:
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Verbundstudium
Im Verbundstudium erwirbst Du eine Berufsausbildung und einen Studienabschluss.
Für die Bewerbung benötigst Du im Vorfeld einen eingetragenen Ausbildungsvertrag. Dein Ausbildungsbeginn sollte den Vorgaben entsprechen, welche Du auf der Webseite des Studiengangs findest. Zudem beachte folgendes:
- Bewirb Dich für den Studienplatz bereits in dem Jahr, in dem Deine Ausbildung beginnt
- und zusätzlich im Folgejahr, in dem Deine Vorlesungen tatsächlich beginnen. Dabei stellst Du im Online-Bewerberportal einen Antrag auf bevorzugte Zulassung.
Im ersten Jahr musst Du außerdem Deinen eigentragenen Ausbildungsvertrag (Kopie, vom zuständigen Amt bestätigt) und Kooperationsvertrag (bis 01.07.2025) und im zweiten Jahr die Bescheinigung über das Fortbestehen Deiner Ausbildung bei der Studien-Bewerbung einreichen.
Hinweis: Der Kooperationsvertrag muss zusätzlich in zweifacher Ausfertigung in Papierform bis zum Bewerbungsschluss für das duale Studium (Eingang bei der Hochschule) übersandt werden.
Diese Bachelorstudiengänge können als Verbundstudium studiert werden:
- Brau- & Getränketechnologie
- Gartenbau
- Landschaftsbau- & Management
- Landwirtschaft (Triesdorf & Weihenstephan)
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Studium mit vertiefter Praxis
Damit Du Dich für ein Studium mit vertiefter Praxis bewerben kannst, musst Du Dich erst für den regulären Studiengang einschreiben. Dafür benötigst Du dieselben Nachweise, die für die Bachelorstudiengänge ohne Zugangsbeschränkung bzw. die Studiengänge mit Zugangsbeschränkung nötig sind.
Erst nach Antritt Deines Studiums bewirbst Du Dich dann bei Unternehmen, bei denen Du die Praxis absolvierst. Das Unternehmen suchst Du Dir selbst aus, Deine jeweilige Studienfachberatung unterstützt Dich dabei aber gerne.
Diese Studiengänge können als Studium mit vertiefter Praxis belegt werden:
Bewerbung für einen Masterstudiengang
Deine Bewerbung für den Master erfolgt über das Online-Bewerbungsportal unserer Hochschule, wo Du alle Dokumente einreichen musst.
Diese Nachweise benötigst Du, wenn Du Dich für ein Masterstudium an der HSWT entschieden hast:
- Nachweis des Bachelorabschlusses, inkl. Transcript, Durchschnittsnote und endgültigem EC-Punktestand
- ggf. Sprachnachweis
- bei ausländischem Studienabschluss: ggf. Zeugnisprüfung durch uni-assist (VPD)
- Personalausweis
- Lebenslauf
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fachliches Vorwissen: Bachelorstudium oder andere Qualifikation
Erkundige Dich auf der Internetseite Deines angestrebten Master-Studienganges nach den studiengangsspezifischen Voraussetzungen (z. B. der Einschlägigkeit des vorangegangenen Studiums). Falls Du unsicher bist, hilft Dir die Studienfachberatung weiter.
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Zeugnisprüfung durch uni-assist
Bewerber:innen mit ausländischem Studienabschluss müssen zur Bewerbung für unsere Masterstudiengänge eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) einreichen. Auf diese kann nur für die Masterstudiengänge Agrarmanagement (Weihenstephan) und Internationaler Masterstudiengang Agrarmanagement (Triesdorf) verzichtet werden.
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ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Für folgende Masterstudiengänge musst Du mindestens Deutschkenntnisse auf dem abgeschlossenen Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen:
- Agrarmanagement
- Biotechnologie / Bioingenieurwesen
- Business Management und Entrepreneurship Erneuerbare Energien
- Green Digital Engineering
- Internationaler Masterstudiengang Agrarmanagement
- Lebensmittelqualität
- Naturraum- und Wildtiermanagement
- Regionalmanagement
- Umweltingenieurwesen
Für den englischsprachigen Masterstudiengang International Environmental Engineering sind Deutschkenntnisse auf Niveau A2 erforderlich.
Ausführliche Informationen findest Du auf der Seite für internationale Bewerber:innen.
Nicht benötigt von Bewerber:innen:
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- mit Hochschulzugangsberechtigung von einer deutschsprachigen Schule
- mit Studienabschluss auf Deutsch
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ggf. Nachweis englischer Sprachkenntnisse
Für folgende Masterstudiengänge musst Du mindestens Englischkenntnisse auf dem abgeschlossenen Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen:
- Climate Change Management
- Digital Farming
- Farm Management
- International Environmental Engineering
- International Master of Landscape Architecture
Der Masterstudiengang wird in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) durchgeführt. Bitte erkundige Dich hier nach den anerkannten Nachweisen. - Naturraum- & Wildtiermanagement
- Resilient Horticulture
- Sustainable Regional Development
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Anerkannte Zertifikate für den Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache
Sprachzertifikate werden 2 Jahre lang ab Austellungsdatum anerkannt.
Als Nachweis des B2-Niveaus gelten folgende Zertifikate:
- IELTS Academic/IELTS
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mind. 5,5 Punkte in allen Teilbereichen
- TOEFL iBT
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mind. 72 Punkte (keine Anerkennung des TOEFL iBT Home Edition)
- UNIcert® Certificate
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Stufe II Englisch oder höher
- TOEIC
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mind. 785 Punkte; davon mind. 400 Punkte im Bereich Listening, mind. 385 Punkte im Bereich Writing
- TELC
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B2-Zertifikat
- Cambridge
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- B2 First (ehemals First – FCE), mind. 160 Punkte
- CEFR C1 Advanced (CAE) mit Level B2 (mind. 160 Punkte) und höher
- Keine Vorlage eine Englischzertifikats notwendig bei
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- Englischsprachiger Bachelorabschluss
- Nachweis eines mindestens 6-jähriger Besuchs einer englischsprachigen Bildungseinrichtung
- Abiturzeugnis mit Nachweis des Mindestniveaus B2 bzw. mind. 6-jährigem Englischunterricht mit ausreichender Abschlussnote
Bitte reiche in diesem Fall zusammen mit Deiner Bewerbung entsprechende Nachweise ein.
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Anerkannte Zertifikate für den Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache
Sprachzertifikate werden 2 Jahre lang ab Ausstellungsdatum anerkannt.
Höherwertige Zertifikate erfüllen niedrigere Anforderungen.
- Als Nachweis des A1-Niveaus gelten folgende Zertifikate:
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- das Goethe-Zertifikat A1
- das telc Deutschzertifikat A1
- das ÖSD Zertifikat A1
- eine Bescheinigung über das an einer Hochschule abgeschlossene Niveau A1
(Kurse im Umfang von mind. 4 SWS)
- Als Nachweis des A2-Niveaus gelten folgende Zertifikate:
- Als Nachweis des B1-Niveaus gelten folgende Zertifikate:
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- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – erste Stufe
- das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Niveaustufe 1)
- das Goethe-Zertifikat B1
- das telc Deutschzertifikat B1
- das ÖSD Zertifikat B1
- das UNIcert® Zertifikat Stufe I
- der Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) B1
- Als Nachweis des B2-Niveaus gelten folgende Zertifikate:
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- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – zweite Stufe
- das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Niveaustufe 2)
- das Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 3 ausweist
- im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs der bestandene Prüfungsteil Deutsch
- das Goethe-Zertifikat B2
- das telc Deutschzertifikat B2
- das ÖSD Zertifikat B2
- das UNIcert® Zertifikat Stufe II
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Abweichende Bewerbungs- & Zulassungsverfahren für einige Masterstudiengänge
Die Bewerbung für den Internationalen Masterstudiengang Agrarmanagement, den Masterstudiengang Farm Management und den Master Energiemanagement & Energietechnik in Triesdorf, sowie den International Master of Landscape Architecture erfolgt über ein gesondertes Online-Portal.
Bewerbung auf ein Gaststudium an der HSWT
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Unterlagen, Gebühren & Hinweise
Gaststudierende bedürfen derselben Qualifikation wie ordentlich immatrikulierte Studierende. Für die Bewerbung benötigst Du folgende Dokumente:
- ausgefülltes Bewerbungsformular für ein Gaststudium
- beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Angabe der Lehrveranstaltungen, die Du belegen möchtest (Angabe der Modulnummer & Semesterwochenstunden)
Auf Basis der belegten Semesterwochenstunden errechnen sich die Gebühren für das Gaststudium pro Semester:
- 100 € für 1 bis 4 Semesterwochenstunden bzw.
- 200 € für 5 bis 8 Semesterwochenstunden
- 300 € für mehr als 8 Semesterwochenstunden.
Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als 10 Semesterwochenstunden können nicht belegt werden.
Hinweise: Die Immatrikulation für ein Gaststudium ist nur insoweit möglich, als dadurch das Studium der ordentlichen Studierenden nicht beeinträchtigt wird. Eine Immatrikulation für Lehrveranstaltungen zulassungsbeschränkter Studiengänge und für Lehrveranstaltungen, bei denen Labor- oder sonstige Arbeitsplätze benötigt werden, ist nicht möglich.
Als gaststudierende Person wirst Du mit der Immatrikulation nicht Mitglied der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, darfst also auch nicht an Prüfungen teilnehmen. Du kannst außerdem nicht gleichzeitig als ordentlicher Studierender eingeschrieben sein.
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Bewerbungsformulare
Bewirb Dich online auf dem Bewerbungsportal der HSWT
Erfüllst Du die Voraussetzungen für Deinen Studiengang, nutzt Du das Bewerbungsportal der HSWT, um Deine Bewerbungsunterlagen online hochzuladen. In dieser Phase ist der Postversand Deiner Bewerbungsunterlagen nicht notwendig – weder bei der Bewerbung für Bachelor- noch für Masterstudiengänge. Wir benötigen keine Unterlagen in Papierform, außer wir fordern diese explizit an.
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Hinweise zur Online-Bewerbung
Im Bewerbungsportal findest Du folgende Infos:
- fehlende Unterlagen und Fristen.
- den Status Deiner Bewerbung.
- ob Du Deinen Zulassungsbescheid erhalten hast.
- welche Dokumente Du evtl. nach der Zulassung postalisch versenden musst – und wohin.
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Hinweise zu Online-Bewerbung für bereits eingeschriebene Studierende der HSWT
Bist Du bereits an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf eingeschrieben?
- Bitte registriere Dich nicht neu!
- Melde dich unbedingt direkt mit Deinem Studierenden-Account an.
- Unter dem Menüpunkt „Studienbewerbung“ kannst Du dich für einen anderen Studiengang bewerben.
- Bist Du ehemalige:r Studierende:r und ist Dein Studierenden-Account bereits abgelaufen, wende dich bitte an servicedesk@hswt.de.
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Hinweise zur Browserwahl & zum Dokumentenformat
Über mobile Browser ist die Nutzung des Bewerberportals möglicherweise nur eingeschränkt möglich. Wir empfehlen Dir deshalb, für die Erstellung Deiner Onlinebewerbung insbesondere zum Hochladen von Dokumenten keine Smartphones zu nutzen.
Der Upload von Dokumenten ist in der Regel nur im PDF-Format möglich. Lege Dir deshalb vorab die Dokumente zurecht und achte darauf, dass sie im richtigen Format vorliegen.
Wichtig: Du musst mindestens Dein Zeugnis hochladen. Solltest Du noch kein Zeugnis haben, so lade Deinen Lebenslauf hoch. Nach dem 15.01. (Sommersemester) bzw. 15.07. (Wintersemester) erhaltene Zeugnisse können unverzüglich bis 09.02. (Sommersemester) bzw. 27.07. (Wintersemester). unter Angabe der Bewerbernummer zugesandt werden an unterlagen.zulassung@hswt.de.
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Wie funktioniert das Auswahlverfahren an der HSWT?
Gültig für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
1. Verfahrensschritt:
Zuerst werden die Bewerber zugelassen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Studium beginnen wollten, dies aber aufgrund eines Dienstes nicht verwirklichen konnten (Vorwegzulasser).2. Verfahrensschritt:
Von den noch vorhandenen Studienplätzen werden dann vergeben:- 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
- 5% für Zweitstudienbewerber
- 10% für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die nicht Deutschen gleichgestellt sind. Deutschen gleichgestellt sind ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU
- 6% für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 88 Abs. 5 und 6 BayHSchG, die über sonst keine Studienberechtigung verfügen
- 2% für Fälle, in denen die Qualifikation für den gewählten Studiengang in einem anderen noch nicht abgeschlossenen Studiengang an einer Hochschule erworben wurde.
3. Verfahrensschritt:
Die verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben:- 100% nach Qualifikation (Auswahl nach Durchschnittsnote im Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung),
- 0% nach Wartezeit (Wartezeiten nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigungen sind aufgrund gesetzlicher Änderungen aktuell nicht vorgesehen).
Soweit Studienplätze nach der Durchschnittsnote vergeben werden, wird eine Sonderquote für die Bewerber gebildet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an einer Fachoberschule erworben haben. Der Anteil der Sonderquote an den Studienplätzen entspricht dem Anteil der Bewerber mit einer an der Fachoberschule erworbenen HZB an der Gesamtzahl der deutschen oder Deutschen gleichgestellten Bewerbern in dem betreffenden Studiengang.
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Abweichende Bewerbungs- & Zulassungsverfahren für einige Masterstudiengänge
Die Bewerbung für den Internationalen Masterstudiengang Agrarmanagement und den Masterstudiengang Farm Management (beide Triesdorf) erfolgt über ein separates Online-Portal.
Abweichende Bewerbungsverfahren gelten auch für folgende Masterstudiengänge, die in Kooperation mit anderen Hochschulen durchgeführt werden:
- International Master of Landscape Architecture (Weihenstephan)
Bewerbung über das Online-Portal der Hochschule für Wirtschaft & Umwelt Nürtingen-Geislingen
- Energiemanagement & Energietechnik (Triesdorf)
Bewerbung bei der Hochschule Ansbach
Bitte erkundige Dich auf der Internetseite der aufgelisteten Studiengänge und Hochschulen nach dem Bewerbungsverfahren.
- International Master of Landscape Architecture (Weihenstephan)
Wie geht es nach der Onlinebewerbung weiter?
Nach erfolgter Online-Bewerbung, müssen wir Dich um etwas Geduld bitten. Das passiert als nächstes auf Deinem Weg an die HSWT.
Zulassungsbescheide & Ablehnungsbescheide
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für Bewerber:innen auf nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zulassungsbescheide für Fächer ohne NC werden umgehend für alle Bewerber:innen online im Bewerberaccount als PDF bereitgestellt, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Qualifikationen erfüllt sind, sprich eine Zulassung ausgesprochen werden konnte.
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für Bewerber:innen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zulassungsbescheide für Bewerbungen für NC-Fächer, die über hochschulstart.de laufen, werden im Hochschulstart Portal als PDF bereitgestellt oder – falls ausgewählt – per E-Mail versandt.
Ablehnungsbescheide bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden erst nach Abschluss des Zulassungsverfahrens durch Hochschulstart versandt bzw. dort als PDF bereitgestellt.
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für Masterbewerber:innen
Zulassungsbescheide für Masterbewerbungen werden umgehend für alle Bewerber:innen online im Bewerberaccount als PDF bereitgestellt, sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Qualifikationen erfüllt sind, sprich eine Zulassung ausgesprochen werden konnte.
Den aktuellen Stand des Zulassungsverfahrens kannst Du jederzeit aktuell im Bewerbungsportal einsehen. Mit Beginn der Online-Immatrikulation werden auch Zulassungsbescheide online im Bewerbungsaccount zur Verfügung gestellt.
Immatrikulation an der HSWT: So schreibst Du Dich bei uns ein.
Wenn Du eine Zulassung erhalten hast, musst Du Dich fristgerecht einschreiben – das Ende der Immatrikulationsphase entnimmst Du dem Bewerbungsportal. Die Immatrikulation kannst Du ebenfalls im Online-Portal vornehmen – Du musst nicht persönlich an der HSWT erscheinen.
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Immatrikulationsbescheinigung
Anschließend kannst Du Dir selber eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken.
Im Bewerbungsportal kannst Du außerdem sehen, ob Unterlagen fehlen. Nach Immatrikulation, also nach Annahme des Studienplatzangebots ändert sich Dein Status im Bewerber-Account nicht mehr!
Wir benötigen keine Unterlagen in Papierform, außer wir fordern diese explizit an.
Beachte auch die Informationen zum Immatrikulationsprozess auf unserer Infoseite zum Zulassungsbescheid
Des weiteren benötigen wir von Dir die digitale Meldung deiner Krankenversicherung (M10). Die Betriebsnummer der HSWT hierfür lautet: H0001685.
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Online-Immatrikulation
Um Dich online zu immatrikulieren, klicke in Deinem Bewerberportal, nachdem Du Dich eingeloggt hast, auf den Button „Immatrikulation beantragen“ und fülle die dann angezeigten Seiten.
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Zusätzliche Infos zu zulassungsbeschränkten Studiengängen
Sagt Dir das Zulassungsangebot, das Du auf hochschulstart.de bekommen hast zu, musst Du dort auf „annehmen“ klicken und dann im Bewerberportal der HSWT die Immatrikulation beantragen. Diese Hinweise solltest Du berücksichtigen:
- Bitte beachte, dass der Immatrikulationsbutton auf dem Bewerbungsportal erst sichtbar ist, wenn Du das Zulassungsangebot über die Hochschulstart-Seite geprüft und angenommen hast.
- Du musst auf hochschulstart.de nicht das erste Zulassungsangebot annehmen, sondern kannst warten, ob Du Zusagen für andere Studiengänge erhältst.
- Bei mehreren ausgewählten zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es wichtig, dass Du priorisierst, d. h. Deinen bevorzugten Studienwunsch auf Platz 1 setzt. Falls Du mehrere Zulassungsangebote erhältst, ohne vorher priorisiert zu haben, wird der zeitlich zuerst (online) eingegangene Bewerbungsantrag automatisch als Deine Priorität 1 gesetzt.
Nach der Annahme des Zulassungsangebots auf hochschulstart.de schreibst Du Dich dann im Bewerbungsportal der HSWT ein und erhältst so eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung.
Häufige Fragen zur Bewerbung
Noch nicht alles klar? Vielleicht findest Du hier Antworten auf Deine Fragen. Falls nicht, kontaktiere uns gerne.
Fragen zu Dokumenten:
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Ich besitze mehrere Hochschulzugangsberechtigungen: Welche gilt?
Hast Du mehrere Hochschulzugangsberechtigungen erworben, z. B. die Fachhochschulreife (FHR) und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) an der Fachoberschule, kannst Du entscheiden, welches Zeugnis Du Deinem Bewerbungsantrag beilegst. Liegen uns mehrere Hochschulzugangsberechtigungen vor und Du triffst keine Entscheidung, gilt die zuerst erworbene.
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Wie muss die Krankenversicherungsbescheinigung aussehen?
Näheres dazu findest Du im Informationsblatt bzw. im Merkblatt unter Punkt 2 „Verfahrensablauf“.
In Deutschland besteht für alle Studierende eine Krankenversicherungspflicht.
- Wenn Du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist
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- musst Du einen Nachweis erbringen.
- Bitte wende Dich zur Immatrikulation an Deine bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lass dieser unsere Betriebsnummer H0001685 zukommen.
- Dein Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
- Wenn Du privat oder im Ausland krankenversichert bist
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- musst Du eine Befreiung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorweisen.
- Bitte wende Dich zur der Immatrikulation an Deine bzw. an eine gesetzliche Krankenversicherung und lass dieser unsere Betriebsnummer H0001685 zukommen.
- Dein Versicherungsstatus wird direkt online an uns übermittelt.
- Wenn Du das 30. Lebensjahr bereits vollendet hast
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- bist Du von dieser Pflicht ausgenommen, allerdings benötigen wir eine Versicherungsbescheinigung, die Deine Versicherungsfreiheit bestätigt.
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Welche Zertifikate werden an der HSWT für den Nachweis von Sprachkenntnissen akzeptiert?
Allgemeiner Hinweis:
Höherwertige Zertifikate qualifizieren niedrigeren Anforderungen- Deutschkenntnisse A1-Niveau
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- das Goethe-Zertifikat A1
- das telc Deutschzertifikat A1
- das ÖSD Zertifikat A1
- Bescheinigung über das an einer Hochschule abgeschlossene Niveau A1 (Kurse im Umfang von mind. 4 SWS)
- Deutschkenntnisse A2-Niveau
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- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – erste Stufe
- das Goethe-Zertifikat A2
- das telc Deutschzertifikat A2
- das ÖSD Zertifikat A2
- das UNIcert® Basis
- Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) A2
- Deutschkenntnisse B1-Niveau
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- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – erste Stufe
- das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Niveaustufe 1)
- das Goethe-Zertifikat B1
- das telc Deutschzertifikat B1
- das ÖSD Zertifikat B1
- das UNIcert® Stufe I
- Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) B1
- Deutschkenntnisse B2-Niveau
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- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – zweite Stufe
- das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Niveaustufe 2)
- das Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 3 ausweist
- im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs der bestandene Prüfungsteil Deutsch
- das Goethe-Zertifikat B2
- das telc Deutschzertifika B2
- das ÖSD Zertifikat B2
- das UNIcert® Stufe II
- Englsichkenntnisse
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- IELTS Academic/IELTS
mind. 5.5 Punkte insgesamt
(ab Bewerbungsverfahren zum SS 2026 mind. 5,5 Punkte in allen Teilbereichen) - TOEFL iBT
mind. 72 Punkte (keine Anerkennung des TOEFL iBT Home Edition) - UNIcert®-Zertifikat
Stufe II Englisch oder höher - TOEIC
mind. 785 Punkte; davon im Bereich Listening mind. 400 Punkte, Reading mind. 385 Punkte - TELC B2
- Cambridge
- B2 First (ehemals First – FCE), mind. 160 Punkte
- CEFR C1 Advanced (CAE) mit Level B2 (mind. 160 Punkte) und höher
- In folgenden Fällen ist die Vorlage eines Englischzertifikats nicht notwendig:
- Englischsprachiger Bachelorabschluss
- Nachweis eines mindestens 6-jähriger Besuchs einer englischsprachigen Bildungseinrichtung
- Abiturzeugnis mit Nachweis des Mindestniveaus B2 bzw. mind. 6-jährigem Englischunterricht mit ausreichender Abschlussnote
- Bitte reichen Sie in diesem Fall zusammen mit der Bewerbung entsprechende Nachweise ein.
- IELTS Academic/IELTS
Fragen zum Bewerbungsportal:
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Was bedeutet auf meiner Bewerbungsportalseite „Immatrikulation beantragt“?
Diese Statusinformation zeigt Dir, dass Du die Immatrikulation abgeschlossen hast. Du kannst nun bereits eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken. Es wird keine weitere Statusänderung mehr geben.
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Wo sehe ich meine fehlenden Unterlagen?
Falls Unterlagen fehlen, siehst Du dies im Portalfenster „fehlende Unterlagen“ bzw. „fehlende Unterlagen zum Fach“. Ohne die für die Zulassung wichtigen Unterlagen, wie bei Bachelorbewerbungen die Hochschulzugangsberechtigung, kann Deine Bewerbung nicht abschließend überprüft werden.
Die digitale Krankenversicherungsmeldung (M10) bitte erst nach Einschreibung vorlegen, aber rechtzeitig vor Studienbeginn.
Der Nachweis des Vorpraktikums (falls in einem Studiengang vorgeschrieben) ist vor Studienbeginn erforderlich.
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Wie kann ich mich für einen anderen Studiengang bewerben, wenn ich bereits an der HSWT eingeschrieben bin?
- Bitte registriere dich nicht neu!
- Melde dich unbedingt direkt mit Deinem Studierenden-Account an.
- Unter dem Menüpunkt „Studienbewerbung“ kannst Du dich für einen anderen Studiengang bewerben.
- Bist Du ehemealige:r Studierende:r und ist Dein Studierenden-Account bereits abgelaufen, wende dich bitte an servicedesk@hswt.de.
Fragen zur Zulassung:
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Ich bin nach der Bewerbung im Ausland/Urlaub etc., wie kann ich mich auf dem Laufenden halten?
Bestenfalls hast Du auch im Ausland bzw. Urlaub Internetzugang. Damit kannst Du den Bewerbungsstatus im Bewerbungsportal oder auf hochschulstart.de kontrollieren. Ist das nicht der Fall, beauftrage eine Vertrauensperson, die das für Dich übernimmt. Da wir nicht erkennen können, wer gehandelt hat, musst Du für eventuelle Fehler Deiner Vertrauensperson geradestehen (z. B. verpasster Einschreibetermin, Einschreibung für den „falschen“ Studiengang u.ä.).
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Kann ich meine Bewerbung für einen Studiengang zurückziehen?
Solltest Du im Einzelfall an einer Immatrikulation kein Interesse mehr haben, ziehe im Bewerberportal die Bewerbung bitte zurück. Zahle dann bitte nicht den Semesterbeitrag. Überdenke diesen Schritt genau, Dein Studienplatz ist damit endgültig verloren.
Fragen zur Immatrikulation:
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Müssen die erforderlichen Unterlagen, laut Online Bewerbungsportal, unbedingt bei der Immatrikulation vorliegen?
Der Vorpraktikumsnachweis kann spätestens bis vor Studienbeginn nachgereicht werden.
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Was kann ich tun, wenn ich zum Immatrikulationstermin verhindert bin?
Da es sich um eine Online-Einschreibung handelt, kannst Du die Einschreibung von jedem Ort mit Internetverbindung aus vornehmen. Sofern Du während des Zeitraums der Online-Einschreibung keinen Internetzugang hast, kann das jederzeit eine Person Deines Vertrauens die Immatrikulation übernehmen. Gibt ihr einfach Deine Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwort).
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Wie lautet die Adresse, an die ich Unterlagen versenden kann, wenn Papierunterlagen angefordert werden?
Wir benötigen grundsätzlich keine Unterlagen in Papierform, außer Sie werden in seltenen Fällen dazu explizit aufgefordert.
Für die Studiengänge am Campus Weihenstephan:
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
ZA3: Studium
Am Hofgarten 4
85354 FreisingFür die Studiengänge am Campus Triesdorf:
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Markgrafenstr. 16
91746 Weidenbach -
Wo kann ich meine Unterlagen persönlich abgeben?
Du kannst Deine Unterlagen am Campus Weihenstephan in den Briefkasten vor dem Gebäude A6 einwerfen.
Am Campus Triesdorf kannst Du Deine Unterlagen in den Briefkasten am Gebäude F einwerfen.
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Was muss ich nach der Immatrikulation beachten?
Bitte denke daran fristgerecht Deine Semesterbeiträge zu überweisen. Nähere Informationen findest Du auf unserer Homepage.
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Bis wann und wohin muss ich meinen Semesterbeitrag überweisen?
Die Zahlungsfrist für Bewerbende endet jedes Semester gemeinsam mit der Frist für die Einreichung der Unterlagen (Bewerbung zum Wintersemester 23.09. / Bewerbung zum Sommersemester 10.03.).
Der Semesterbeitrag muss bis zum Ende der genannt Frist auf dem Konto der Staatsoberkasse eingegangen sein. Derzeit ist die Zahlung des Semesterbeitrags ausschließlich per Überweisung möglich.
Weitere Informationen zur Zahlung der Semesterbeiträge findest Du nach abgeschlossener Online-Immatrikulation und erneutem Login im Bewerberportal im Bereich „Studienservice“.