Empfehlungen und Vorgaben zum Publizieren
Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist Kernaufgabe des wissenschaftlichen Arbeitens gemäß guter wissenschaftlicher Praxis. Die Publikationsrichtlinie der HSWT bietet den Forschenden eine Orientierungshilfe im Veröffentlichungsprozess und verbessert die Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse. Sie soll insbesondere sicherstellen, dass Veröffentlichungen, Patente und andere Schriftstücke den Autor:innen sowie den jeweiligen Institutionen eindeutig zugeordnet werden. Die Publikationsrichtlinie gilt verbindlich für Professor:innen, wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte, Promovierende und Studierende der HSWT sowie für Wissenschaftler:innen, die im Rahmen eines Gastaufenthaltes an der HSWT forschen und publizieren.
Open Access als Grundprinzip
Die Hochschulleitung ermutigt alle Hochschulangehörigen, ihre Forschung durch Open Access Publikationen öffentlich zugänglich zu machen. Um diese Grundhaltung zu bekräftigen, hat Präsident Dr. Eric Veulliet im Oktober 2021 die Berliner Erklärung unterzeichnet. Damit bekennt sich die HSWT klar zu Open Access und der damit verbundenen digitalen Transformation der Wissenschaft sowie dem Grundgedanken des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wege zur Open Access Publikation
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Der goldene Weg
Der goldene Weg bezeichnet die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke als Artikel in Open-Access-Zeitschriften, als Open-Access-Monografie oder als Beitrag in einem Open Access erscheinenden Sammelwerk oder Konferenzband. Meist fallen dafür Publikationskosten an. Bei fehlenden anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Drittmittel) kann die Übernahme der Publikationskosten durch den Open Access Publikationsfonds der HSWT beantragt werden.
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Der grüne Weg
Als grüner Weg wird die Zweitveröffentlichung von in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienenen Dokumenten auf institutionellen oder disziplinären Open-Access-Dokumentenservern (Repositorien) bezeichnet. Diese kann zeitgleich mit der Publikation der Inhalte im Verlag oder nach Ablauf einer Embargofrist erfolgen. Sie ist möglich für Preprints und Postprints wissenschaftlicher Artikel, aber auch für andere Dokumentarten wie z. B. Monografien, Forschungsberichte, Konferenzproceedings. An der HSWT steht der Hochschulschriftenserver der Bibliothek für Zweitveröffentlichungen zur Verfügung.
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HSWT Hochschulschriftenserver
Die Bibliothek bietet allen Angehörigen der Hochschule die Möglichkeit, elektronisch erzeugte, qualifizierte Dokumente über ihr Online-Publikations-System kostenlos veröffentlichen zu lassen. Die Texte stehen nach ihrer Veröffentlichung weltweit im Internet zur Verfügung und werden von der Bibliothek dauerhaft archiviert. Die Dokumente sind über Bibliothekskataloge und über die Suchmaschinen des WWW erschlossen und zugänglich.
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DEAL Verträge
Die HSWT beteiligt sich an den deutschlandweiten Verträgen des DEAL-Konsortiums mit den Verlagen Wiley, Springer Nature und Elsevier. Dadurch können Forschende online auf einen Großteil der Zeitschriften dieser Verlage zugreifen und profitieren von günstigen Konditionen bei Gold Open Access Publikationen. Außerdem können Hochschulangehörige in Subskriptionszeitschriften mit Open Access Option (hybrid Open Access) veröffentlichen. Kosten für hybride Publikationen werden mit Kosten für den Lesezugriff verrechnet und der Hochschule gesammelt in Rechnung gestellt („Publish and Read“-Gebühren). Die Kostenübernahme für hybride Publikationen kann nur zugesichert werden, wenn Autor:innen die Open Access Koordinierungsstelle am ZFW vor Einreichung per Mail über die Veröffentlichung in Kenntnis setzen. Forschende sind eingeladen, sich frühzeitig mit der Open Access Koordinierungsstelle in Verbindung zu setzen, um Finanzierungsoptionen ihrer Publikationsvorhaben zu klären.
HSWT Open Access Publikationsfonds
Um die Forscher:innen bei der Veröffentlichung ihrer Arbeit zu unterstützen, stellt die Hochschule einen Open Access Publikationsfonds zur Verfügung. Aus dem Publikationsfonds können die Publikationsgebühren für Gold Open Access Veröffentlichungen von Hochschulangehörigen übernommen werden.
- Es werden ausschließlich Veröffentlichungen finanziert, bei denen ein:e Angehörige:r der HSWT als „Submitting Author“ oder „Corresponding Author“ verantwortlich ist.
- Es werden nur reine, goldene Open Access-Zeitschriften gefördert, die alle ihre Beiträge unmittelbar nach Erscheinen kostenfrei und ungehindert im Internet zugänglich machen.
- Die Zeitschrift sollte über ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren (i. d. R. Peer Review) verfügen und im Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet sein.
- Die Förderungshöchstsumme beträgt 2.000 € (inkl. 19% MwSt.) pro Veröffentlichung. Dies gilt nicht für antragstellende Nachwuchswissenschaftler:innen in der Rolle des Submitting bzw. Corresponding Authors, hier werden die vollen Kosten übernommen.
- Stehen (anteilig) andere Mittel (z. B. Projektmittel, sonstige Drittmittel, Haushaltsmittel) zum Open Access-Publizieren des Artikels zur Verfügung, so sind diese zunächst auszuschöpfen.
- Nicht gefördert werden Hybride Open Access-Modelle subskriptionspflichtiger Zeitschriften (z. B. „Open Choice“).
- Grundsätzlich können die Kosten nur übernommen werden, sofern noch Mittel im Publikationsfonds zur Verfügung stehen.
Antragstellung und Abwicklung
Fülle zur Beantragung der Kostenübernahme durch den Open Access Publikationsfonds das Anmeldeformular aus.
- Eine Antragstellung mindestens 1-2 Wochen vor der geplanten Einreichung einer Veröffentlichung ermöglicht uns die Prüfung der Förderfähigkeit. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen reservieren wir die Artikelbearbeitungsgebühren (APC, article processing charge).
- Rechnungsstellung:
- Die Rechnung muss auf die HSWT ausgestellt werden (keine Privatadresse!) und die Angaben zu „Corresponding“ oder „Submitting“ Autor:in enthalten.
- Die Rechnung muss alle Pflichtangaben gemäß UStG enthalten.
- Bei Veröffentlichungen im Rahmen der DEAL-Verträge wird die Rechnung nach einem Verifikationsprozess direkt an die Hochschule gesandt.
- Die einreichenden Autor:innen fügen bei der geförderten Veröffentlichung den folgenden Hinweis in den Acknowledgements ein: „This article is funded by the Open Access Publication Fund of Weihenstephan-Triesdorf University of Applied Sciences.“