Wir unterstützen Studieninteressierte aus dem Ausland
Du hast Deine Hochschulzugangsberechtigung oder Deinen ersten Studienabschluss im Ausland erworben und möchtest ein komplettes Studium an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf absolvieren?
Dann solltest Du prüfen, ob folgende Unterlagen für Deine Bewerbung notwendig sind:
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Nachweis englischer Sprachkenntnisse
- Zeugnisprüfung durch uni-assist: Vorprüfungsdokumentation – VPD
- Zeugnisprüfung durch die Akademische Prüfstelle – APS
(für Bewerber:innen aus Indien, der VR China oder Vietnam)
Außerdem solltest Du Dich über folgende Punkte informieren:
- Einreisebestimmungen & Visum
- Finanzierungsnachweis
- Stipendien
- Wohnungssuche
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Für unsere deutschsprachigen Studiengänge musst Du mindestens Deutschkenntnisse auf dem abgeschlossenen Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
Für die Zulassung zu folgenden englischsprachigen Studiengängen sind Deutschkenntnisse notwendig:
- Applied Informatics: A1-Niveau
- International Environmental Engineering: A2-Niveau
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Anerkannte Zertifikate
Als Nachweis des B2-Niveaus gelten folgende Zertifikate:
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) – zweite Stufe
- das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-Niveaustufe 1)
- das Zeugnis über den Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe 3 ausweist
- im Rahmen der Feststellungsprüfung an Studienkollegs der bestandene Prüfungsteil Deutsch
- das Goethe-Zertifikat B2
- das telc Deutschzertifikat (ab telc Deutsch B2)
- das ÖSD Zertifikat B2
Eine Übersicht über anerkannte Zertifikate auf A1-/A2-Niveau wird in Kürze veröffentlicht.
Lade das Sprachzertifikat bei der Onlinebewerbung in unserem Bewerberportal hoch. Ohne Sprachzertifikat ist eine Zulassung nicht möglich.
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Ausnahmen von der Nachweispflicht
Kein Deutschnachweis wird benötigt von Bewerber:innen:
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- mit Hochschulzugangsberechtigung von einer deutschsprachigen Schule
- mit Studienabschluss auf Deutsch
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Vom Studiengang abhängige Sonderfälle
Die Zulassung zum Internationalen Masterstudiengang Agrarmanagement ist bereits mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau möglich.
Der Masterstudiengang Energiemanagement und Energietechnik wird in Kooperation mit der Hochschule Ansbach und der Georg-Simon-Ohm-Hochschule durchgeführt. Bitte erkundige Dich bei der Hochschule Ansbach nach den erforderlichen Sprachkenntnissen und anerkannten Nachweisen.
Nachweis englischer Sprachkenntnisse
Für die Bewerbung zu unseren englischsprachigen Studiengängen benötigst du ein offizielles Englischzertifikat auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Informationen dazu findest du auf unserer allgemeinen Bewerbungsseite.
Zeugnisprüfung durch uni-assist: Vorprüfungsdokumentation (VPD)
Im Zuge Deiner Bewerbung muss geprüft werden, ob Deine ausländischen Zeugnisse Dich zum Studium in Deutschland berechtigen.
Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) durch uni-assist für:
- alle unsere Bachelorstudiengänge
- die Masterstudiengänge
- Biotechnologie / Bioingenieurwesen
- Business Management & Entrepreneurship Erneuerbare Energien
- Climate Change Management
- Digital Farming
- Green Digital Engineering
- International Environmental Engineering
- International Management of Forest Industries (derzeit ausgesetzt)
- International Master of Landscape Architecture (Bewerbung für das Studium über die Hochschule Nürtingen-Geislingen)
- Lebensmittelqualität
- Regionalmanagement
- Resilient Horticulture
- Sustainable Regional Development
- Umweltingenieurwesen
Woher weiß ich, ob ich in Deutschland studienberechtigt bin?
Falls Du vor dem VPD-Antrag bereits prüfen möchtest, ob ein Studium in Deutschland für Dich möglich ist, kannst Du dies mit dem Check: Hochschulzugang von uni-assist oder ausführlicher in der anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz tun.
Informationen zur Zeugnisprüfung
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Uni-assist überprüft Deine Zeugnisse und rechnet die Noten in das deutsche System um.
Wenn Du vor dem Studium ein vorbereitendes Studienkolleg besuchen musst, erfährst Du das im Rahmen der Vorprüfungsdokumentation. Uni-assist teilt es Dir auch mit, wenn Du Dich nur für Studiengänge eines bestimmten Fachbereichs bewerben kannst.
Das Einreichen eines uni-assist Prüfberichts an unserer Hochschule genügt nicht! Du benötigst die Vorprüfungsdokumentation, die Du durch den VDP-Antrag erhältst. VPDs, die für die Bewerbung an anderen Hochschulen ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
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VPD-Antrag
Die VPD musst Du im uni-assist Portal My Assist beantragen. Wähle dort die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und entweder „Bachelor - alle Fächer“ oder den entsprechenden Masterstudiengang. Lade danach folgende Unterlagen im My Assist-Portal hoch:
- Schulabschlusszeugnis, das Dich in Deiner Heimat dazu befähigt, ein Studium zu beginnen (inklusive Fächer- und Notenübersicht).
- Nachweise, falls vorhanden, über:
- eine bestandene Hochschulaufnahmeprüfung
- Studienleistungen aus einem Studium im Ausland (Fächer- & Notenübersicht; Informationen zum Notensystem; Abschlussurkunde).
- Bewerber:innen aus Indien, der VR China und Vietnam benötigen zudem ein Zertifikat einer Akademischen Prüfstelle (APS) im Heimatland.
Falls es für dein Land etwas Besonderes zu beachten gibt, findest du unter den Länder-Hinweisen entsprechende zusätzliche Informationen für Deinen VPD-Antrag.
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Dokumentsprache & Kosten
Alle Dokumente werden in Originalsprache benötigt. Wenn die Originalsprache nicht Deutsch oder Englisch ist, ist zusätzlich eine Übersetzung durch eine:n vereidigte:n Übersetzer:in notwendig.
Für die Überprüfung Deiner Dokumente durch uni-assist fallen Bearbeitungskosten an. Der VPD-Antrag wird erst nach Zahlung der Bearbeitungskosten bearbeitet.
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Bearbeitungsdauer & Fristen
Es dauert etwa 4 bis 6 Wochen, bis Du die VPD von uni-assist per E-Mail erhältst. Beantrage diese daher frühzeitig; dies ist das ganze Jahr über möglich.
Die Frist zur Einreichung der VPD findest du auf der zentralen Bewerbungsseite.
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Befreiung von der VPD-Pflicht
Die VPD wird nicht benötigt von Bewerber:innen zu Bachelorstudiengängen, die
- ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben,
- über das Gemischtsprachige International Baccalaureate (GIB) einer ausländischen Schule mit Deutschunterricht verfügen,
- über das Europäische Abitur (ausgestellt von einer der 13 Europäischen Schulen) verfügen,
- erfolgreich die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben.
Die VPD ist nicht nötig, wenn Du Dich für einen anderen als die oben genannten Masterstudiengänge bewirbst.
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Sonderregelungen für Geflüchtete
Wenn Du als geflüchtete Person aufgrund Deiner Flucht keine Bildungszeugnisse einreichen kannst, prüft uni-assist anhand Deiner Angaben, ob Du an einer deutschen Hochschule studieren kannst. Uni-assist schickt Dir das Formular (Selbstauskunftsbogen) zu, wenn Deine Bewerbung geprüft und festgestellt wurde, dass Dokumente fehlen. Weitere Informationen zum VPD-Antrag für Geflüchtete findest Du hier.
Zeugnisprüfung durch die Akademische Prüfstelle (APS)
Bewerber:innen aus Indien, der VR China oder Vietnam müssen ihre Hochschulzugangsberechtigung und akademischen Leistungsnachweise/Zeugnisse durch eine Akademische Prüfstelle (APS) im Heimatland prüfen und anerkennen lassen.
Nach der Überprüfung durch die APS erhältst Du ein Zertifikat mit Angabe Deiner Durchschnittsnote. Bitte lade das APS-Zertifikat sowohl bei der Beantragung der VPD bei uni-assist als auch bei Deiner Onlinebewerbung in unserem Bewerberportal hoch.
Bewerber:innen mit indischen Zeugnissen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, können keine APS beantragen. Reiche bei der Beantragung der VPD und Deiner Onlinebewerbung an der HSWT stattdessen einen Nachweis über deinen Wohnsitz in Deutschland ein.
Genaue Informationen zum Verfahren erhältst Du bei der für Dich zuständigen APS:
Einreisebestimmungen & Visum
Internationale Studierende aus einem EU- bzw. EWR-Land oder der Schweiz benötigen zur Einreise nach Deutschland nur ein gültiges Ausweisdokument. Wenn Du aus einem anderen Herkunftsstaat kommst, solltest Du auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes prüfen, ob Du ein Visum benötigst.
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Visum als Studierende:r beantragen
Das Visum musst Du vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Deinem Heimatland beantragen. Die Kontaktdaten findest Du in der Datenbank des deutschen Auswärtigen Amtes.
Für den Visumsantrag musst Du unter anderem nachweisen, dass Du über eine Krankenversicherung sowie ausreichend finanzielle Mittel verfügst. Stelle den Antrag frühzeitig, möglichst einige Monate im Voraus!
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Welches Visum ist das richtige?
- Hast Du bereits eine Zulassung zum Studium an unserer Hochschule oder zum Besuch eines Studienkollegs erhalten? Dann solltest Du ein „nationales Visum zum Zwecke des Studienaufenthalts“ beantragen.
- Du hast noch keine Zulassung zum Studium, planst aber, bald in Deutschland zu studieren? In diesem Fall kannst Du zur Einreise nach Deutschland ein „nationales Visum zum Zweck der Studienbewerbung“ beantragen. Dies ermöglicht es Dir, vorbereitende Sprachkurse in Deutschland zu absolvieren und/oder Dich über Studienangebote zu informieren. Nach der Zulassung zum Studium kannst Du eine Umschreibung in eine Aufenthaltserlaubnis zum Studienaufenthalt beantragen.
Bitte beantrage kein „Schengenvisum“! Dieses berechtigt nur zu einem maximal 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland. Eine Umwandlung in ein nationales Visum oder eine Verlängerung sind später nicht möglich – Du müsstest nach Ablauf der Visumsgültigkeit ausreisen.
Finanzierungsnachweis für Dein HSWT Studium
Bei der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis musst Du nachweisen, dass Du Deinen Aufenthalt in Deutschland finanzieren kannst. Dafür benötigst Du mindestens 992 €/Monat bzw. 11.904 € /Jahr.
Um diesen Geldbetrag nachzuweisen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Einzahlung des Geldbetrages auf ein Sperrkonto
Während des Aufenthalts in Deutschland kannst Du Dir von diesem Konto jeden Monat maximal 992 € auf ein anderes Bankkonto auszahlen lassen. - Stipendium eines in Deutschland anerkannten Stipendiengebers
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
Jemand mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich offiziell, die Kosten für Deinen Aufenthalt zu übernehmen. - Vorlage von Einkommens- & Vermögensnachweisen der Eltern
- Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in Deutschland
Informiere Dich am besten direkt bei einer deutschen Auslandsvertretung oder dem für Deinen Wohnort zuständigen Ausländeramt, welche dieser Nachweise dort anerkannt werden.
Stipendien für Studierende mit internationalem Abschluss
Internationale Studieninteressierte und Studierende können sich bei zahlreichen Organisationen um ein Stipendium bewerben. Vollstipendien sind in Deutschland allerdings eher eine Ausnahme. Verschiedene Datenbanken helfen dabei, geeignete Stipendien zu finden:
Für einige Stipendien kannst Du Dich nach Studienbeginn auch direkt an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bewerben:
- Eine gezielte Förderung internationaler Studierender ist im Rahmen des Programms „Internationalisierung der Hochschulen“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst möglich.
- Ausländische Studierende können sich auch um ein Deutschlandstipendium bewerben.
- Eine einmalige Beihilfe für Bücher und Lernmittel kann aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds beantragt werden.
- Unsere Hochschule kann zudem Stipendien aus dem STIBET I-Programm des DAAD vergeben, um einen baldigen Studienabschluss zu unterstützen und besonders engagierte ausländische Studierende gezielt zu fördern. Die Fakultäten schlagen dem Auswahlkomitee förderwürdige Studierende vor.
Wohnungssuche
Du wirst als Internationale:r Studierende:r
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dein komplettes Studium am Campus Weihenstephan absolvieren?
Die Wohnheime in Freising werden vom Studierendenwerk München Oberbayern verwaltet. Für Zimmer zum Wintersemester (Studienbeginn 1. Oktober) ist eine Bewerbung ab dem 15. Mai möglich; für Zimmer zum Sommersemester (Studienbeginn 15. März) ab dem 15. November. Die Zulassung zum Studium kann bis zum Unterzeichnen eines Mietvertrags nachgereicht werden.
Falls du kein Zimmer im Wohnheim erhältst, findest du Tipps zur Wohnungssuche in Freising und Umgebung in unserer Informationsbroschüre für internationale Studierende.
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dein komplettes Studium am Campus Triesdorf absolvieren?
Auf der Internetseite des Campus Triesdorf findest du Informationen zur Wohnungssuche.
Hilfestellung zur Zimmersuche in Triesdorf und Umgebung bekommst du auch in unserer Informationsbroschüre für internationale Studierende.