Verantwortung & Wissenschaft an der HSWT
Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre stellt auch eine große Verantwortung dar. Der Forschungsservice unterstützt Forschende der HSWT dabei, etablierte Standards der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten.
Wissenschaftliche Integrität als Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft
Um eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität zu verankern, fördert die HSWT die gute wissenschaftliche Praxis. Es gehört zum Berufsethos von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unserer Hochschule, die Regeln zum guten wissenschaftlichen Arbeiten zu kennen, anzuwenden und untereinander auszutauschen.
Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“
Die HSWT sieht sich den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Dieser Kodex beschreibt in der Präambel das Ziel für verantwortungsvolle Wissenschaft:
„Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. (...)“
Der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ gilt als Goldstandard und wurde 2019 durch die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verabschiedet. Er beschreibt in 19 Leitlinien angemessene Standards für wissenschaftliches Arbeiten.
Der Kodex richtet sich sowohl an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als auch an die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen. Er fasst die zentralen Standards guter wissenschaftlicher Praxis zusammen und beschreibt das Verfahren im Falle ihrer Nichtbeachtung.
Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens an der HSWT
Wissenschaft mit Verantwortung setzt formale Standards für gute Arbeit voraus, die wir der Satzung der HSWT festgehalten haben. Gutes wissenschaftliches Arbeiten bedeutet:
- Forschung muss von Anfang an so aufgesetzt werden, dass potenzielle Risiken gewissenhaft abgewogen und möglichst minimiert werden.
- Daten sollen mit großer Sorgfalt erhoben und Forschungsergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Forschungsergebnisse – eigene sowie die anderer – sollen kritisch hinterfragt werden.
Zur rechtsverbindlichen Umsetzung des DFG-Kodex an der HSWT wurde am 29.11.2023 die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ in Kraft gesetzt. Sie gilt verbindlich für alle in Forschung und Lehre Tätigen.
Forschung verantwortlich durchführen & Risiken abwägen
Bei Versuchen an oder mit Menschen und Tieren müssen die möglichen Belastungen gegen den Nutzen abgewogen werden. Möglicherweise sind Genehmigungen einzuholen oder es ist das Votum einer Ethikkommission erforderlich. Forschungsergebnisse können auch zu schädlichen Zwecken missbraucht werden.
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Self-Assessment
Um zu überprüfen, ob bzw. welche ethischen Aspekte in einem geplanten Forschungsvorhaben eine Rolle spielen, können Forschende bzw. Hochschulmitglieder das Self Assessment der EU als Hilfestellung nutzen. Im PDF sind Hinweise zur Förderfähigkeit von EU-Projekten in Bezug auf verschiedene ethische Fragen gesammelt.
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Dual Use/ Exportkontrolle
Soweit wissenschaftliche Geräte, Technologien oder Know-how potenziell auch für militärische Zwecke nutzbar sein könnten (dual use), müssen die Risiken minimiert werden. Forschungskooperationen mit Drittstaaten können daher von Beschränkungen der Exportkontrolle betroffen sein. Weitere Informationen und Erläuterungen sind im Handbuch Exportkontrolle und Akademia des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden.
Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung der Leopoldina und DFG erläutert dazu: „Sicherheitsrelevante Forschung umfasst wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die von Dritten missbraucht werden können, um Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben zu schädigen“.
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Nagoya-Protokoll
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit biologischem Material und/oder darauf bezogenem traditionellen Wissen arbeiten, das aus anderen Ländern als Deutschland stammt, ist das Nagoya-Protokoll zu beachten. Dies ist ein internationaler Rahmenvertrag für die Regelung von Zugang und Vorteilsausgleich (Access and Benefit-sharing, ABS) sowie Compliance.
Länder, die genetische Ressourcen oder indigenes Wissen bereitstellen, müssen Ihre Zustimmung zu der geplanten Nutzung geben sowie an den aus der Nutzung gezogenen Vorteilen beteiligt werden. Ob durch die geplante Forschung ABS- oder Compliance-Verpflichtungen entstehen, kann auf den Seiten des Nagoya-Protocol-Hub überprüft werden. Die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 (EU-ABS-Verordnung) regelt die Umsetzung der Verpflichtungen nach dem Nagoya-Protokoll in der EU.
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Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayern (GEHBa)
Soweit ein Votum einer Ethikkommission erforderlich ist oder geklärt werden soll, ob ein solches Votum erforderlich ist, können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der HSWT an die Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayern (GEHBa) richten. Die GEHBa berät die Angehörigen Ihrer Mitgliedshochschulen bei ethischen Fragestellungen in Hinblick auf Forschung und Lehre und nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines Lehr- oder Forschungsvorhabens. Die GEHBa berät auch zu sicherheitsrelevanten Aspekten der Forschung.
Strukturierter Umgang mit Forschungsdaten & Nachnutzbarkeit
Zur Unterstützung der Forschenden baut die Hochschule ihr Beratungsangebot und ihre Infrastruktur für Forschungsdatenmanagement kontinuierlich aus.
Sie verfolgt damit den Grundsatz wissenschaftlicher Arbeit, alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. Dazu gehört auch, Forschungsdaten, die Publikationen zugrunde liegen, öffentlich zugänglich zu machen. Um Forschungsdaten zu veröffentlichen und deren Nachnutzbarkeit sicherzustellen, ist es wichtig, den Forschungsprozess sorgfältig zu dokumentieren und Forschungsdaten von Anfang an mit aussagekräftigen Metadaten zu beschreiben.
Was bedeutet Forschungsdatenmanagement?
Strukturiertes Forschungsdatenmanagement ist Kernbestandteil verantwortungsvollen wissenschaftlichen Arbeitens. Forschungsdatenmanagement umfasst:
- Planung der Datenerhebung
- Erhebung und Auswertung der Forschungsdaten
- Dokumentation der Daten
- Datenarchivierung
- Verfügbarmachung der Ergebnisse & Rohdaten
- Nachnutzung der Forschungsdaten.
Ombudswesen: Fragen & Konflikte im Bereich der guten wissenschaftlichen Praxis
Steht der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Raum, können sich Angehörige der HSWT an eine Ombudsperson, also eine Vertrauensperson für gutes wissenschaftliches Arbeiten, wenden. Die aktuelle Ombudsperson der HSWT ist Frau Prof. Dr. Tanja Barton, ihr Stellvertreter ist Herr Prof. Dr. Peter Breunig. Anfragen an die Ombudspersonen werden vertraulich behandelt.
Darüber hinaus stehen über das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrität in Deutschland auch externe Ansprechpersonen zur Verfügung. Es steht jedem frei, sich entweder an die HSWT Ombudsperson oder das externe Ombudsgremium zu wenden.
Qualifizierung für Wissenschaft mit Verantwortung
Die Prinzipien guten wissenschaftlichen Arbeitens und forschungsethisches Wissen sollen Studierenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern früher Karrierestufen vorgelebt und vermittelt werden. Es geht auch darum, wissenschaftliches Fehlverhalten erkennen zu können und auf dieser Basis die richtigen Entscheidungen im Forschungsalltag zu treffen. Weitere Grundsätze und Leitlinien beschreibt das Hochschulprofil der HSWT.
FAQ
GWP und wissenschaftliches Fehlverhalten
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Was wird unter guter wissenschaftlicher Praxis verstanden?
Wissenschaftliche Arbeit beruht in allen wissenschaftlichen Disziplinen auf allgemein gültigen Prinzipien. Zu den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis gehört es insbesondere, nach den allgemein anerkannten Regeln der Wissenschaft und Kunst (lege artis) zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln und einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern. Oberstes Prinzip ist hierbei die Verpflichtung zur Wahrheit. Wahrheitsgemäßes wissenschaftliches Arbeiten ist zugleich ethisches Grundprinzip und Grundlage der Regeln wissenschaftlicher Professionalität in allen Disziplinen. Die HSWT hat die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens im November 2023 verabschiedet. Grundlage der GWP-Satzung ist der Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. In 19 Leitlinien werden angemessene Standards für wissenschaftliches Arbeiten beschrieben und praxisbezogen kommentiert .
Die bisherigen „Richtlinien der Fachhochschule Weihenstephan-Triesdorf zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang im Falle wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ vom 13.11.2002, geändert am 14.06.2020, gelten nicht mehr. -
Wann liegt wissenschaftliches Fehlverhalten vor?
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn der oberste Grundsatz der Verpflichtung zur Wahrheit bei wissenschaftlichem Arbeiten verletzt wird. Dies ist u.a. der Fall, wenn eine an der Hochschule wissenschaftlich tätige Person in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig Falschangaben macht, sich fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt zu eigen macht oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigt (vgl. §22 GWP-Satzung).
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Was ist zu tun, wenn ich wissenschaftliches Fehlverhalten vermute?
Wenden Sie sich an die zuständigen Ombudspersonen der HSWT. Die zuständige Ombudsperson oder Stellvertretung prüft vertraulich, ob Anhaltspunkte für wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen. Soweit ausreichende Verdachtsmomente vorliegen, wird eine Vorprüfung eingeleitet. Die Identität der hinweisgebenden Person wird geschützt und nur mit deren Einverständnis preisgegeben. Eine Verdachtsmeldung kann anonym erfolgen, jedoch können dann ggf. keine Rückfragen gestellt werden und die Überprüfung kann erschwert sein. Sie können sich auch auf der Seite des Ombudsgremiums für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland Unterstützung suchen.
Verantwortung & Qualitätssicherung
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Für wen gilt die gute wissenschaftliche Praxis?
Alle wissenschaftlich Tätigen der HSWT sind verpflichtet und dafür verantwortlich, in ihrem Verhalten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Die Hochschulleitung ermöglicht ein regelkonformes wissenschaftliches Arbeiten an der HSWT, indem sie eine insoweit zweckmäßige institutionelle Organisationsstruktur etabliert.
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Wie erfolgt die Aus- & Weiterbildung zur guten wissenschaftlichen Praxis?
Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der wissenschaftlichen Ausbildung (einschließlich Lehre) und Laufbahn. Die wissenschaftlich Tätigen sollen sich im Hinblick auf die gute wissenschaftliche Praxis kontinuierlich weiterbilden, austauschen und untereinander unterstützen. Ein umfassendes Curriculum wird derzeit an der HSWT erstellt. Eine Sammlung externer Informations-, Aus- und Weiterbildungsangebote wird in Kürze im Intranet bereitgestellt.
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Was ist mit Qualitätssicherung im Bezug auf die GWP gemeint?
Die Qualitätssicherung erfolgt phasenübergreifend, d.h.
- die im Forschungsprozess verwendeten oder eingesetzten Materialien, Daten, Quellen etc. werden dokumentiert;
- im Prozess entstehende Daten und Ergebnisse werden beschrieben und gesichert und
- wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht.
Hierzu wird auf die Fragen und Antworten unter Punkt 3 (Ethischer und rechtlicher Rahmen), 4 (Publikationen) und 5 (Umgang mit Forschungsdaten) verwiesen.
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Was muss ich beachten, wenn ich wissenschaftlichen Nachwuchs betreue oder anleite?
Die Verantwortung für die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit liegt bei der jeweiligen Leitung und umfasst die Vermittlung der Grundsätze wissenschaftlichen Redlichkeit, die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Förderung der Karrieren von wissenschaftlichem und wissenschaftsakzessorischem Personal. Bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen sind prioritär qualitative vor quantitativen Kriterien heranzuziehen.
Ethischer & rechtlicher Rahmen
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Was ist zu tun, wenn mein Forschungsvorhaben ethische Fragen aufwirft oder Forschungsergebnisse missbraucht werden könnten?
Wenden Sie sich so früh wie möglich an das ZFW-Team Forschung, an die Tierschutzbeauftragte der HSWT oder an die Gemeinsame Ethikkommission der Hochschulen Bayerns (GEHBa). Soweit Genehmigungen oder ein Votum einer Ethikkommission erforderlich sind, müssen diese VOR Beginn der Arbeiten eingeholt werden.
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Inwiefern sind Geschlecht & Vielfältigkeit (GUV) für mein Forschungsvorhaben bedeutsam?
Die Betrachtung von GuV-Aspekten sollte möglichst (projekt-)spezifisch erfolgen. Die HSWT strebt grundsätzlich eine Gleichstellung der Geschlechter an. Dabei sollte das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht aktiv gefördert werden. In einigen Forschungsbereichen sind dies wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Doktorandinnen, deren Anteil möglichst erhöht werden sollte (vgl. Art. 22 u. 23 Hochschulinnovationsgesetz Bayern). Aspekte von GuV können aber auch für die Forschungsfrage selbst relevant sein, z. B. bei der Zusammenstellung von Studienteilnehmer:innen oder Unterschiedlichkeiten von Männern und Frauen für medizinisch-orientierte Fragestellungen. Inspirationen zu methodischen Herangehensweisen und konkrete Fall-Beispiele bzgl. der Gender-Dimension in der Forschung finden Sie hier.
An dieser Stelle wird auf geltende Richtlinien und Positionspapiere der HSWT hingewiesen:
- Richtlinie gegen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt an der HSWT vom 18.04.2018
- Gender Balance in Science
Über den Gender-Aspekt hinaus sind die Themen Chancengleichheit, physische und psychische Resilienz, sowie Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie von Bedeutung. Im Hochschulentwicklungsplan wird Inklusion und Diversity als eine der Herausforderungen der HSWT benannt.
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Was ist in Bezug auf die spätere Nutzung von Forschungsergebnissen zu beachten?
Bereits vor dem Start von Forschungsprojekten sollte geklärt werden, welche Daten und Ergebnisse entstehen könnten, wer Zugang dazu erhalten soll und durch wen diese genutzt werden dürfen. Grundsätzlich gilt, dass Forschungsergebnisse möglichst öffentlich zugänglich gemacht werden. Entlang konkreter projektspezifischer Erfordernisse kann es Einschränkungen der Offenheit oder geplante Verwertungen geben, die in schriftlichen Vereinbarungen bzw. Verträgen festgehalten werden sollten. Wenden Sie sich für Nutzungsregelungen und Vertragsmuster vor Projektbeginn an das Team ZFW-Forschung.
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Was bedeutet ELSA?
Der Begriff ELSA leitet sich aus den englischen Wörtern „ethical“, „legal“ und „social aspects“ ab und steht für die integrierte Erforschung ethischer, rechtlicher und sozialer Aspekte/ Implikationen in den Lebenswissenschaften. ELSA fällt in den Bereich der Technikfolgenabschätzung und zielt darauf ab, die mit dem technologischen und methodischen Fortschritt verbundenen Chancen und Risiken zu sichten und zu bewerten.
Publikationen
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Muss ich meine Forschungsergebnisse immer veröffentlichen?
Grundsätzlich bringen wissenschaftlich Tätige all ihre Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich zu machen. Die Entscheidung der Zugänglichmachung darf grundsätzlich nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlich Tätige entscheiden grundsätzlich in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des jeweiligen Fachgebiets, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ausnahmen sind insbesondere dort statthaft, wo Rechte Dritter betroffen sind, Patentanmeldungen in Aussicht stehen, es sich um Auftragsforschung oder um sicherheitsrelevante Forschung handelt.
Werden Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht, werden sie vollständig und nachvollziehbar beschrieben. Hierzu gehört es auch, die den Ergebnissen zugrundeliegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden und eingesetzte Software verfügbar zu machen. Selbst programmierte Software wird dabei unter Angabe ihres Quellcodes zugänglich gemacht, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ausnahmen sind im Kontext von Patentanmeldungen statthaft.
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Wo soll ich publizieren?
Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld sorgfältig aus. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird. Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fach-, Daten- und Softwarerepositorien ebenso wie Blogs in Betracht. Ein neues Publikationsorgan wird auf seine Seriosität geprüft.
Die Hochschulleitung ermutigt alle Hochschulangehörigen, ihre Forschung durch Open Access Publikationen (s. Frage 4.3) öffentlich zugänglich zu machen. Um diese Grundhaltung zu bekräftigen, hat Präsident Dr. Eric Veulliet im Oktober 2021 die Berliner Erklärung unterzeichnet. Damit bekennt sich die HSWT klar zu Open Access und der damit verbundenen digitalen Transformation der Wissenschaft sowie dem Grundgedanken des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Informationen zum Publizieren an der HSWT finden Sie hier.
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Was bedeutet Open Access
Open Access (englisch für „Offener Zugang“) bezeichnet den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und anderen Materialien im Internet. Dieser Zugang ist auf zwei Wegen erreichbar. Der goldene Weg steht für die Erstveröffentlichung in einem Open Access Journal. Die Erstveröffentlichung in Open Access ist meist mit Gebühren verbunden. Der grüne Weg bezeichnet die Zweitveröffentlichung auf einem Dokumentenserver (Repositorium). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an openacess@hswt.de.
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Wie sollen die Publikationskosten gedeckt werden?
Publikationskosten sollen grundsätzlich aus Projektmitteln gedeckt werden. Wenn keine Projektmittel (mehr) zur Verfügung stehen, unterstützt der Open Access Publikationsfonds Forscher:innen bei der Veröffentlichung ihrer Arbeit. Aus dem Publikationsfonds können die Publikationsgebühren für Gold Open Access Veröffentlichungen von Hochschulangehörigen übernommen werden.
Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
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Publizieren oder Patent anmelden?
Soweit Beschäftige der Hochschule Erfindungen machen, besteht gemäß Arbeitnehmererfindergesetz grundsätzlich die Verpflichtung diese Erfindungen der Hochschulleitung zu melden. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse kann nach Patentanmeldung erfolgen. Für Professor:innen besteht auch eine negative Publikationsfreiheit, wenn z. B. wissenschaftsethische Gründe gegen die Meldung bzw. Veröffentlichung sprechen. Wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an das Team Forschung im ZFW.
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Wer sollte als Autor:in einer wissenschaftlichen Publikation benannt werden?
Als Autor:in ist zu nennen, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zum zum Inhalt einer Publikation geleistet hat (vgl. §16 Autorschaft der GWP-Satzung). Die Mitwirkung muss wissenschaftserheblich sein, etwa an dem Entwurf und der Entwicklung der Forschungsaktivitäten, an der Forschungsdatenerhebung, an der Interpretation und Auswertung der Ergebnisse, an der Entwicklung konzeptioneller Zugänge oder argumentativer Strukturen, etc. Eine Übersicht über mögliche Beiträge und Rollen finden Sie unter https://credit.niso.org/. Bei der Beurteilung des jeweiligen Beitrags sind fachspezifische Grundsätze und der Einzelfall zu betrachten. Nicht alle Formen von Beiträgen begründen eine Mitautorenschaft. Die Würdigung von Unterstützungsleistungen, die keine Autorenschaft begründen, können über Fußnoten oder in der Danksagung erfolgen. Ehrenautorenschaften sind ausgeschlossen. Alle Autor:innen stimmen sich über die Publikation ab und tragen gemeinsam die Verantwortung dafür.
Umgang mit Forschungsdaten
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Was sind Forschungsdaten?
Zu Forschungsdaten zählen sämtliche Daten, die im Zuge wissenschaftlicher Tätigkeit entstehen. Sie bilden eine Grundlage wissenschaftlicher Arbeit und dokumentieren deren Ergebnisse. Forschungsdaten sind so vielfältig wie wissenschaftliche Disziplinen und Forschungsverfahren. Gemäß den Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten der DFG zählen zu Forschungsdaten „u.a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten, Objekte aus Sammlungen oder Proben, die in der wissenschaftlichen Arbeit entstehen, entwickelt oder ausgewertet werden. Methodische Testverfahren, wie Fragebögen, Software und Simulationen können ebenfalls zentrale Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung darstellen und sollten daher ebenfalls unter den Begriff Forschungsdaten gefasst werden.“
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Was muss ich beachten, wenn ich Forschungsdaten erhebe?
Neben der guten wissenschaftlichen Praxis sind beim Umgang mit Forschungsdaten Vorgaben von Fördergebern sowie Vereinbarungen mit Kooperationspartnern zu beachten. Datenschutz ist grundsätzlich immer zu beachten. Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, dass Wissenschaftler:innen grundsätzlich alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs einbringen. Dazu gehört insbesondere, Forschungsdaten, die Publikationen zugrunde liegen, den FAIR- Prinzipien folgend öffentlich zugänglich zu machen. Im Hinblick auf eine spätere Veröffentlichung und die Sicherstellung der Nachnutzbarkeit der Daten ist es wichtig, Forschungsdaten von Anfang an mit aussagekräftigen Metadaten zu beschreiben und den Forschungsprozess sorgfältig zu dokumentieren. Informationen und Hilfestellungen zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten bietet das Informationsportal.
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Was bedeutet Forschungsdatenmanagement und wann brauche ich einen Datenmanagementplan?
Forschungsdatenmanagement umfasst alle Aktivitäten und Entscheidungen im Umgang mit Forschungsdaten entlang des Datenlebenszyklus: Von der Planung, Erhebung und Analyse der Daten, über Speicherung, Veröffentlichung und Nachnutzung bis zu Archivierung und Löschung.
Ein Datenmanagementplan strukturiert sämtliche Maßnahmen des Forschungsdatenmanagements eines wissenschaftlichen Projekts. Er hält fest, wie während eines Projekts und nach Projektende mit Daten umgegangen wird. Es ist empfehlenswert und wird von vielen Fördergebern erwartet, zu Beginn eines Forschungsprojekts einen Datenmanagementplan zu erstellen. Das Team Forschung des ZFW unterstützt Sie gerne bei der Erstellung eines Datenmanagementplans. Wir haben eine Handreichung mit Erklärungen, Tipps und Formulierungsvorschlägen erstellt und stehen für Fragen zur Verfügung.
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Wo kann ich meine Forschungsdaten speichern?
Um die Sicherheit der Daten gegen Verlust und unbefugten Zugriff zu garantieren, sollen sämtliche digitale Arbeitsmaterialien auf gesicherten Zentralservern der Hochschule gespeichert werden. Alternativ können HSWT-Angehörige auf Cloud-Services des Leibniz Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften zurückgreifen. Informationen finden Sie auf den Intranetseiten des Rechenzentrums. Die Kontaktaufnahme zum Rechenzentrum zur Beratung bei Wahl und Einrichtung geeigneter Speicherlösungen erfolgt über den Servicedesk.
Forschungsdaten, die Veröffentlichungen zugrunde liegen, sollen so früh wie möglich, jedoch spätestens mit Veröffentlichung, gemäß der FAIR-Prinzipien öffentlich zugänglich gemacht werden. In diesem Fall erfolgt die Speicherung in geeigneten vertrauenswürdigen Datenrepositorien.
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Wie lange muss ich Forschungsdaten aufheben?
Forschungsdaten (in der Regel einschließlich Rohdaten und, sofern möglich, Proben), die Veröffentlichungen zugrunde liegen, müssen für 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit der Zugänglichmachung der Forschungsergebnisse. Von dieser Regel kann nur abgewichen werden, wenn in den betroffenen Fachgebieten ein anderer Standard gilt. Die Gründe für eine kürzere Aufbewahrungsdauer müssen durch die verantwortlichen Forschenden nachvollziehbar dokumentiert werden. Die Aufbewahrung muss in der Einrichtung erfolgen, in der die Daten entstanden sind.
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Wo kann ich meine Forschungsdaten archivieren?
Digitale Forschungsdaten sollen künftig nach Beendigung der Forschungsprojekte zentral in einem Archiv abgelegt und nach den Vorgaben der guten wissenschaftlichen Praxis für mindestens 10 Jahre sicher aufbewahrt werden. Das Angebot wird aktuell ausgearbeitet und soll ab 2024 zur Verfügung stehen. Aktuell können Forschende für die Aufbewahrung nach Projektende die gleichen Speicherlösungen nutzen wie während des Forschungsprozesses.
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Was bedeuten die FAIR-Prinzipien?
Das Akronym FAIR steht für Findable (Auffindbar), Accessible (Zugänglich), Interoperable (Interoperabel) und Reusable (Wiederverwendbar). Die FAIR-Prinzipien zielen darauf ab, Forschungsdaten für Maschinen und Menschen optimal aufzubereiten und verfügbar zu machen. Im Rahmen rechtlicher Einschränkungen und technischer Möglichkeiten sollen die FAIR-Prinzipien die Wiederverwendbarkeit von Datenbeständen verbessern. Voraussetzung für die Einhaltung der FAIR-Prinzipien ist die Aufbewahrung der Daten in anerkannten und vertrauenswürdigen Datenzentren (Repositorium). Zugriffsrechte können eingeschränkt werden, denn FAIR bedeutet nicht, dass Forschungsdaten uneingeschränkt offen zugänglich sein müssen! Datenrepositorien stellen sicher, dass
- (Meta)daten mit einem persistenten Identifikator (z.B. DOI) versehen werden und dadurch auffindbar sind,
- (Meta)daten im Repositorium zugänglich sind,
- (Meta)daten nach gängigen Standards beschrieben und dadurch interoperabel sind und
- (Meta)daten mit geeigneten Lizenzen versehen und dadurch wiederverwendbar sind.
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Wie kann ich meine Forschungsdaten öffentlich zugänglich machen?
Als erste Wahl für die Veröffentlichung von Forschungsdaten wird die Nutzung eines fachspezifischen Datenzentrums (Repositoriums) empfohlen, als zweite Wahl ein generisches Repositorium wie Zenodo. Im Registry for Research Data Repositories kann nach geeigneten Repositorien gesucht werden. Unterstützung bietet das Team Forschung des ZFW.