Neuigkeiten zum Jobrad!

Beamte und Tarifbeschäftigte in Bayern können sich bald ein Jobrad leasen. Bisher war das Jobrad-Modell nur in der privaten Wirtschaft und im TVöD möglich.

Beamte wie Tarifbeschäftigte sollen künftig an den Fahrradleasingmodellen teilnehmen können. Die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen werden derzeit auf den Weg gebracht: Die für den Beamtenbereich erforderliche Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes ist bereits Bestandteil des Gesetzgebungsvorhaben zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes. Für die Tarifbeschäftigten soll diese besondere Möglichkeit in einem eigenen Tarifvertrag geregelt werden.

„Ich freue mich, dass auf unsere Initiative hin die Teilnahme der Beschäftigten des Freistaats Bayern am Jobrad-Modell nun einheitlich, also unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, geregelt wird. Jeder unserer Beschäftigten leistet einen wichtigen Beitrag um die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Staates aufrechtzuerhalten. Daher müssen auch alle gleichermaßen von der Möglichkeit des Fahrradleasings profitieren können“, so MdL Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Arbeitskreises für Fragen des öffentlichen Dienstes.

--

Quelle: Newsletter von Wolfgang Fackler, MdL