Hochschulrat
Der Hochschulrat ist eines der zentralen Organe der Hochschule. Er unterstützt die Hochschulleitung und nimmt Aufsichtsratsfunktionen wahr. Er wählt beispielsweise die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und beschließt über die Grundordnung sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Zudem wird er vor dem Abschluss der Hochschulverträge gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz gehört und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Vereinbarungen festgelegten Ziele fest.
Dem Hochschulrat gehören neben den gewählten Mitgliedern des Senats zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis an. Die Mitglieder der Hochschulleitung, die oder der Frauenbeauftragte der Hochschule sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst nehmen an den Sitzungen des Hochschulrats mit beratender Funktion teil.