Wirkung des europäischen Emissionshandels auf die Förderung erneuerbarer Energien - eine empirische Untersuchung

Promovierende Person
Dr. agr. Karina Appelmann
Zeitraum
01.12.2009 – 12.10.2016
Wissenschaftlich betreuende Person (extern)
Prof. Dr. Dr. h.c. Alois Heissenhuber
Technische Universität München

Abstract

Im Jahr 2005 wurde der europäische Emissionshandel in der EU mit dem Ziel eingeführt, den CO2-Austoß des Energiesektors und der energieintensiven Industrie zu senken (Klimaschutz). Als weiteres wesentliches Element sollte die Förderung der erneuerbaren Energien dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Vor diesem Hintergrund untersuchte Dr. Appelmann, ob und wie der europäische Emissionshandel sowie die Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor sich wechselseitig beeinflussen und ob die aktuelle Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels und der Instrumente zur Förderung der erneuerbaren Energien (insbes. EEG) zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Die Forschungsfrage wurde mittels Experteninterviews mit Energieversorgungsunternehmen beantwortet. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse wurden durch Modellrechnungen – basierend auf Methoden der Kostenrechnung und der Methode der durchschnittlichen Stromgestehungskosten (levelized cost of electricity, LCOE) – analysiert und verifiziert. Ergebnisse: Der europäische Emissionshandel ist in der Lage, die Einsatzplanung fossil befeuerter Kraftwerke zu beeinflussen. Jedoch scheint der derzeitige CO2-Preis, der im Jahr 2015 bei durchschnittlich 8 €/t CO2 lag, zu gering zu sein, Investitionen in Emissionsvermeidungsmaßnahmen anzuregen. Dies wird u. a. daran ersichtlich, dass der CO2-Preis bei durchschnittlich 22 €/t CO2 im Jahr 2015 hätte liegen müssen, damit die variablen Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohlekraftwerken (Wirkungsgrad 35 %) und aus erdgasbefeuerten GuD-Kraftwerken (Wirkungsgrad 60 %) äquivalent gewesen wären. Der derzeitige Überschuss an Emissionszertifikaten muss zeitnah abgebaut werden. Die Löschung von 1,6 Mrd. Emissionszertifikaten wird empfohlen. Da die Variation des CO2-Preises nur in einem geringen Umfang über das Modell der Grenzvermeidungskosten erklärt werden kann sowie politische Äußerungen und Handlungen die Preisbildung der Emissionszertifikate stark beeinflussen, würde die Einführung einer Preisuntergrenze für Emissionszertifikate die Planungssicherheit der Akteure erhöhen. Der europäische Emissionshandel beeinflusst Investitionen in erneuerbare Energien aufgrund der Vergütungsstruktur des EEG in Deutschland wenig, jedoch prägt er aufgrund seiner Signalwirkung die strategische Ausrichtung der Energieversorgungsunternehmen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wäre ohne das EEG nicht in dem derzeitigen Maße erfolgt. Das EEG ist somit ein erfolgreiches Instrument. Aus der Analyse der LCOE geht hervor, dass bereits heute Windenergieanlangen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an guten Standorten Strom zu geringeren Kosten als neue Steinkohlekraftwerke und neue erdgasbefeuerte GuD-Kraftwerke produzieren können. Gleichwohl können die LCOE auch dieser erneuerbaren Energien-Anlagen nicht durch den derzeitigen Strommarktpreis gedeckt werden. Somit ist eine Förderung der erneuerbaren Energien neben dem europäischen Emissionshandel weiterhin notwendig.