• Laufzeit: 01.04.2024 – 31.03.2025
  • Schwerpunkt: Klimawandel

Naturpark Frankenhöhe: Zonierung Photovoltaik-Freiflächenanla­gen (PV Frankenhöhe)

Das Modellprojekt im Naturpark Frankenhöhe zielt darauf ab, ein Zonierungskonzept für PV-Freiflächenanlagen zu entwickeln. Im Kontext des Klimawandels und des Naturschutzes wird die dringende Notwendigkeit eines schnellen Ausbaus erneuerbarer Energien betont, um die Klimaziele zu erreichen. Bayern plant einen erheblichen Ausbau von erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaik, um den Strombedarf zu decken. Die Herausforderung besteht darin, diesen Ausbau mit dem Schutz von Natur- und Landschaftswerten, insbesondere im Naturpark Frankenhöhe, in Einklang zu bringen. Das Projekt analysiert die Vereinbarkeit von PV-Freiflächen mit den Schutzzielen des Naturparks und identifiziert Flächenpotenziale für eine natur- und landschaftsverträgliche PV-Entwicklung. Das Ziel ist eine geordnete Flächenkulisse, die durch eine Änderung der Naturparkverordnung ermöglicht werden kann. Ein Zonierungskonzept auf Grundlage einer umfassenden Schutzgutanalyse soll als Modell für weitere Naturparke in Bayern dienen.

Die Freiflächenpotenzialanalyse konzentriert sich auf Räume, in denen PV-Freiflächenanlagen gut geeignet sind, und solche, in denen sie aufgrund von Schutzgebieten oder hochsensiblen Schutzgütern nicht empfohlen werden. Die Ergebnisse sollen der Schutzgebietsverwaltung und anderen Akteuren im Naturpark als Entscheidungshilfe dienen. Das Projekt beinhaltet auch die notwendigen Analysen für eine umweltverträgliche Zonierung des Naturparks, einschließlich der Überarbeitung der Schutzgebietsverordnung. Die Flächenpotenzialanalyse fokussiert auf Schutzgüter wie Boden, Wasser, Landschaftsbild, Erholung und Biodiversität. Das Modellprojekt schafft eine umfassende Basis für den späteren Umweltbericht im Verfahren der Schutzgebietsverordnungsänderung und trägt zur Versachlichung der Diskussion um die Verortung von PV-Freiflächenanlagen bei. Der Bearbeitungsmaßstab liegt bei ca. 1:25.000.

Auftakttreffen beim Projekt "PV Frankenhöhe" am 27. Februar 2024 mit den HSWT-Projektbeteiligten Prof. Dr. Markus Reinke (4. v. r.), Prof. Dr. Olaf Schroth (3. v. l.) und Peter Blum (7. v. l.) © HSWT

Zielsetzungen und Herausforderungen

Der Freistaat Bayern weist einen im Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich hohen Stromimport von 12,5 - 15 % des Gesamtstrombedarfs auf. Photovoltaik-Freiflächenanlagen kommen dabei sowohl aufgrund der hohen Globalstrahlung als auch der geringeren Windgeschwindigkeiten eine hohe Bedeutung zu. Der Flächenbedarf der Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) für den Freistaat Bayern liegt laut TUM, ZAE, BN Bayern (2021) bei zusätzlich ca. 200 km2. Diese Flächenbedarfe müssen dabei mit weiteren gesellschaftsrelevanten Zielen abgeglichen werden und vereinbar sein. Dies sind vor allem:

  • Naturschutzbelange, v.a. Biodiversitätsschutz und Schutz des Landschaftsbildes in den erholungsrelevanten Landschaften,
  • die nachhaltige Sicherung, Pflege und Management der (Groß-)Schutzgebiete, darunter v. a. die Naturparke,
  • die landwirtschaftlichen Belange, damit ertragsstarke und für eine nachhaltige landwirt­ schaftliche Produktion besonders geeignete Flächen nicht den landwirtschaftlichen Be­trieben entzogen werden,
  • die Belange der Raumordnung, z. B. durch die Freihaltung von Vorrang- und Vorbe­ haltsgebieten für konkurrierende Flächennutzungen wie z. B. Rohstoffabbau und Sied­ lungsentwicklung.

Der räumlichen Verortung der PV-FFA kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Den an­spruchsvollen Zielen zum Zubau von PV-Freiflächenanlagen stehen dabei die Schutzgebiete des Naturschutzrechts als zuwiderlaufende Belange gegenüber. Während ein gesellschaftlicher Konsens besteht, dass die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen in Nationalparken, Naturschutzgebieten und auch FFH- und Wiesenbrütergebieten i. d. R. nicht mit den Schutzzielen dieser Schutzgebiete vereinbar ist, stellt sich die Situation bei Naturparken und Landschaftsschutzgebieten (LSG) anders dar. Zum einen weisen die Naturparke und LSG sehr große Flächenanteile in Bayern auf und zum anderen sind die Schutzgebietsverordnungen der Naturparke und der LSG-Anteile hierin häufiger weniger klar hinsichtlich ihrer Schutzgegenstände definiert.

Dennoch sind die Schutzgebiete und damit auch die Schutzzonen der Naturparke ein wichtiger Belang, der in der Standortfindung von PV-Freiflächenanlagen berücksichtigt werden muss. Über die Hinweise des Bayerisches Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (2021) zur Berücksichtigung von Belangen bei der Standortfindung von PV-Freiflächenanlagen hinaus sind die Schutzgebietsverordnungen zwingend zu berücksichtigen. Die Naturparkverordnung zum Naturpark Frankenhöhe definiert dazu den Zweck der Festsetzung des Naturparks.

Analog zu den Windkraftanlagen zu Beginn der 2010er Jahre stellt sich aktuell für die Naturparke folgende Herausforderung: Der grundsätzliche Ausschluss von PV-Freiflächenanlagen in allen LSG und Schutzzonen der Naturparke des Freistaates Bayern wird den Ausbauzielen zu den Erneuerbaren Energien nicht gerecht, gleichzeitig besteht aber eine herausragende gesellschaftliche Verpflichtung, die Schutzgebiete in ihren naturräumlichen und landschaftsbezogenen Werten zu erhalten und die Verletzung der Schutzgegenstände auszuschließen.

Ziel dieses Forschungsprojekts und Modellvorhabens ist es daher, die Vereinbarkeit von den Schutzgegenständen innerhalb des Naturparks Frankenhöhe und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zu analysieren und Flächenpotenziale für eine PV-Freiflächenentwicklung zu identifizieren, die nicht die Ziele des Naturparks und die in der Schutzgebietsverordnung benannten Werte von Natur und Landschaft beeinträchtigen. Für eine entsprechend geordnete natur- und landschaftsverträgliche Flächenkulisse kann die Naturparkverordnung geändert werden und damit die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ermöglichen. Basis hierfür ist ein Zonierungskonzept, das diese Flächen auf der Grundlage einer umfangreichen Schutzgutanalyse und -bewertung identifiziert. Das Zonierungskonzept soll dabei methodisch auch auf weitere Naturparke des Freistates Bayern übertragbar sein.

Aktuell verfügen die Naturparkverwaltungen im Freistaat Bayern nicht flächendeckend über ausreichend Informationen zu den naturschutzrelevanten Sachverhalten, den Belangen der Landwirtschaft, den Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft (Flächenkulisse nach EEG, Einspeisepunkte, Verschattung von Flächen), um diese Planungsaufgabe im Rahmen ihres Schutzgebietsmanagements rechtssicher und auf der Basis einer transparenten Ent­scheidungsgrundlage treffen zu können.
Zielsetzung des Projektes ist daher auch eine flächendeckende Analyse der planungsrelevanten Entscheidungskriterien für die Verortung von PV-FFA in der Schutzzone des Naturparks Frankenhöhe. Insbesondere die natur- und landschaftsverträgliche Standortfindung (Arten­ und Biotopschutz, Landschaftsbild), die Berücksichtigung weiterer Ressourcenschutzaspekte (Erosionsschutz, Gewässerschutz) und der agrarischen Belange sollten der Freiflächenpotenzialanalyse zu Grunde gelegt werden.

Hintergrund und Motivation

Der Klimawandel und die Umsetzung eines nachhaltigen Naturschutzes sind weltweit, in Deutschland und auch im Freistaat Bayern die großen Herausforderungen für die Zukunft. Zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5° C gemäß des Pariser Klimaabkommens (2015) bedarf eines massiven und raschen Ausbaus der Erneuerbaren Energien. Die C02- Emissionen sollen laut Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland (2021) bis 2030 um 65% gesenkt werden. Bayern rechnet mit einem 2 bis 3-fachen Bedarf an Erneuerbaren Energien im Stromsektor innerhalb der nächsten Jahre. Nicht nur die Menge des Stroms aus entsprechenden Projekten, sondern auch die Geschwindigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren Energien muss dabei drastisch beschleunigt werden. Für Deutschland geht das Fraunhofer ISE von einem mindestens 3-fach schnelleren Ausbautempo aus, um die Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen zur genannten Begrenzung des Klimawandels erfüllen zu können. Für den Freistaat Bayern ist neben der Windkraft v. a. die Photovoltaik aufgrund der sehr günstigen Globalstrahlung eine wichtige Säule im künftigen Energiemix.

Der Verlust von Funktionen und Werten des Natur- und Landschaftshaushaltes ist weltweit aufgrund des Ausfallrisikos an Ökosystemleistungen, eine große Bedrohung der Umwelt und der menschlichen Lebensgrundlagen. Konkret handelt es sich z. B. um Bestäubungsleistungen für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, das rasante Artensterben und auch der Verlust von Naturerfahrungs- und Erholungsräumen für den Menschen. Für Deutschland ist dieser Verlust an wertgebenden Natur­ und Landschaftsräumen dramatisch. So ist der Bestand an Tier- und Pflanzenarten im agrarisch genutzten Offenland seit den 70er Jahren deutlich gefallen und die Hälfte der gefährdeten Arten sind im Grünlandbereich anzusiedeln. Der Anteil unzerschnittener und technisch nicht überprägter Landschaften hat in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen. Auch für den Freistaat Bayern ist von einer vergleichbaren Entwicklung auszugehen.

Beide Herausforderungen für die Zukunft brauchen Lösungsansätze und die Bereitstellung von Erneuerbaren Energien darf nicht zu einer weiteren Verschlechterung der naturräumlichen und landschaftsbezogenen Werte führen, die insbesondere in den Schutzgebieten wie auch dem Naturpark Frankenhöhe von einer besonderen Relevanz und Qualität sind und für die eine besondere gesellschaftliche Verantwortung besteht.

Projektleitung HSWT

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