Alles Wichtige rund um BAföG
BAföG – dieser Begriff ist vermutlich allen Studierenden geläufig. Doch was genau steckt dahinter? Und wie erhält man ein BAföG-Darlehen? Alle Informationen rund um die Ausbildungsförderung findest Du auf dieser Seite.
Studienfinanzierung mittels BAföG
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Was ist das BAföG?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung ermöglichen, auch wenn diese nicht von den Eltern finanziert werden kann.
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Wer erhält die BAföG-Ausbildungsförderung?
Deutsche Staatsangehörige sowie (unter bestimmten Bedingungen) auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums bekommen. Sie müssen nachweisen, dass ihre Familie mit ihrem Einkommen nicht allein für die Ausbildung aufkommen könnte.
Seit der BAföG Reform 2022 können Studierende auch dann BAföG erhalten, wenn sie bei Beginn der förderungsfähigen Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. -
Wie beantrage ich die BAföG-Ausbildungsförderung?
Am einfachsten ist der Antrag mit dem bundesweit einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“. Beim Online-Antrag reicht Einrichtung eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden. Der Antrag wird dann automatisch dem richtigen BAföG-Amt zugeordnet. Wie "BAföG Digital" funktioniert, zeigt ein kurzer Erklärfilm.
BAföG-Leistungen kannst Du aber auch schriftlich beim zuständigen BAföG-Amt beantragen. Die dazu notwendigen Formulare findest Du hier mit Erklärung zum Download.
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BAföG-Leistungsnachweis erbringen
Förderungsberechtigte Studierende erhalten BAföG-Leistungen zunächst für vier Semester ohne Prüfung des Fortschritts ihres Studiums. Ab dem fünften Fachsemester müssen sie einen Leistungsnachweis vorlegen, der ihnen bescheinigt, dass sie die üblichen Leistungen bis dahin erbracht haben.
Der Leistungsnachweis kann erfolgen
- durch ein Zwischenprüfungszeugnis, sofern es eine Zwischenprüfung gibt,
- durch das gesetzlich vorgegebene Formblatt 5, das von der Hochschule ausgefüllt wird, oder
- durch einen Nachweis über die bislang erworbenen Leistungspunkte, sofern Leistungspunkte nach ECTS vergeben werden.
Das Gesetz lässt den Studierenden die Wahl, ob sie sich das Formblatt 5 ausfüllen lassen oder den Punktestand durch einen entsprechenden Beleg nachweisen.
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Festlegung der üblichen ECTS-Leistungspunkte für die HSWT
Das BAföG stellt keine Eliteförderung dar, sodass Du keinen besonders guten Leistungsstand erbringen musst. Ebenso wenig musst Du alle in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte vor Ende des jeweiligen Semesters erreichen. Es genügen die üblichen Leistungen, die erwarten lassen, dass Du das Studium in der Regelstudienzeit abschließen kannst.
Da die Feststellung, ob dies der Fall ist, bei der Hochschule liegt, wurden für die HSWT hochschulweit für alle Bachelorstudiengänge folgende Leistungspunkte als üblich festgelegt:
- 3. Fachsemester: 60 EC
- 4. Fachsemester: 90 EC
Können Studierende am Ende des jeweiligen Fachsemesters die genannte ECTS-Summe nachweisen, gelten die bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen als erbracht. Du musst dem BAföG-Amt lediglich ein Nachweis der erreichten ECTS-Leistungspunkte vorlegen. Den Nachweis erhältst Du im Student.Service oder von der jeweiligen Sachbearbeiterin Deines Studiengangs.
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Was passiert, wenn ich die geforderten ECTS-Punkte nicht erreicht habe?
Hast Du die entsprechenden ECTS-Summen nicht erreicht, wird Dir nicht direkt die finanzielle Unterstützung entzogen. In diesen Fällen kannst Du den Nachweis der üblichen Leistungen mit dem Formular 5 erbringen. Dieses Formblatt steht zusammen mit weiteren Formblättern online zum Download zur Verfügung. Füll das Formblatt aus und bring es zum Student.Service oder zur Sachbearbeiterin Deines Studiengangs – dort helfen wir Dir weiter. Auch kann es anerkannte Gründe geben, warum Du die geforderten ECTS Punkte nicht erreicht hast. Informiere Dich dazu bei der zuständigen BAföG Beratungsstelle.
Du möchtest Dich ausführlicher über das BAföG informieren? Die Grundlagen für eine Förderung sind vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beschrieben.
Deine Adresse in Sachen BAföG
Du hast Fragen zur Ausbildungsförderung BAföG? Unsere Übersicht zeigt Dir, welches Studentenwerk für Dich zuständig ist.
Campus Weihenstephan
Studierendenwerk München Oberbayern
Allgemeine und Soziale Beratungsstelle
Alte Akademie 1, Raum 051
85354 Freising
Ansprechpartnerin: Dipl.-Soz. Päd. Larissa Müller
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 9:00 – 13:00 Uhr