Entwicklung von naturschutzfachlichen Zielen und Orientierungswerten für die planerische Umsetzung der doppelten Innenentwicklung
Innerstädtische Freiflächen unterliegen vielfältigen Nutzungsansprüchen (u. a. potenzieller Baugrund, Erholungsfläche, Schutzgebiet). Mit der sog. Doppelten Innenentwicklung sollen Flächenreserven sinnvoll genutzt, aber gleichzeitig auch innerstädtische Freiflächen entwickelt, miteinander vernetzt und qualitativ verbessert werden. Besonders in hoch verdichteten Ballungsräumen sind die (noch) vorhandenen Freiflächen von besonderer Bedeutung für die wohnortnahe Erholung der Menschen, gleichzeitig haben sie eine wichtige ökologische Funktion u. a. als Trittsteinbiotope und als klimatische Ausgleichsflächen. Eine nachhaltige städtebauliche Lenkung ist notwendig, da die Gestaltungsspielräume für die Innenentwicklung häufig eng und der ökonomische Druck auf die bauliche Verwertung dieser Flächen abhängig von den regional sehr unterschiedlichen demographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr hoch sein kann. Die Innenentwicklung stellt dabei eine wichtige Schnittstelle der städtebaulichen, freiraumplanerischen und sozialen Handlungsfelder dar. Bundesweit werden unterschiedliche Strategien der Doppelten Innenentwicklung im Rahmen verschiedenster planerischer und naturschutzfachlicher Instrumentarien verfolgt. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit Freiflächen bei der städtebaulichen Innenentwicklung sicher zu stellen, bedarf es Kriterien, wie z. B. die einzelnen Flächen(typen) und ihre Funktionen zu bewerten sind und mit welchen konkreten Instrumenten diese Funktionen gesichert bzw. weiterentwickelt werden können. Ein Bedarf an Kriterien besteht insbesondere dort, wo es keine gesetzlich bindenden Vorgaben gibt und die Kommunen einen Abwägungsspielraum haben.

Im Fokus des Vorhabens steht daher die Entwicklung von Kriterien und konkreten Handlungsempfehlungen für die Kommunen, wie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftsplanung in die Strategien und Konzepte für die Innenentwicklung eingebunden werden sollten; direkte Adressaten sind innerhalb der Kommunen die für die Doppelte Innenentwicklung zuständigen Behörden/Verwaltungen (u.a. Stadtplanungs-/Bauämter, Umweltämter und Grünflächenämter) und zwar sowohl die Arbeitsebene als auch die Verwaltungsspitze.
Der notwendige interdisziplinäre Ansatz (verkürzt: ökologisch und städtebaulich) wird durch die Zusammenarbeit der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Institut für Landschaftsarchitektur, und dem Deutschen Institut für Urbanistik gewährleistet; bei speziellen Themen werden zusätzliche Experten eingebunden.