• Laufzeit: 01.03.2023 – 31.12.2024
  • Schwerpunkt: Erneuerbare Energien

Freiflächenphotovoltaik – Potenzialanalyse und Kompensation, ein Fachmodul als Begleitung zum Landschaftsplan der Stadt Abensberg

Der Freistaat Bayern will mit dem Programm „Landschaftsplanung in Bayern – kommunal und innovativ“ die kommunale Landschaftsplanung stärken. Hierfür sind zu sieben gemeindlichen Landschaftsplänen unterschiedliche Fachmodule seitens des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) und der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) vorgesehen, die insgesamt als Muster für fachliche Vertiefungen von Landschaftsplänen in den Gemeinden fungieren sollen. Das Institut für Ökologie und Landschaft (IÖL) der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) bearbeitet dabei das Fachmodul „Flächenpotenzialanalyse für das gesamte Gemeindegebiet und Kompensation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA)“ mit diesem Forschungsprojekt.

Photovoltaikanlage auf Metallständern in einer Wiese mit hohem Grasbestand bei sonnigem Wetter
Freiflächen-Photovoltaikanlage © Markus Reinke
Luftbildaufnahme in der Vegetationszeit
Luftbildaufnahme der Stadt Abensberg © H.Helmlechner, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

Hintergrund

Diese innovative und forschungsrelevante Thematik ist aktuell von einer sehr hohen Planungsrelevanz, da eine Vielzahl von Gemeinden im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien und damit auch der PV-FFA mit Standortanfragen von Investor:innen konfrontiert sind. Viele Gemeinden verfügen jedoch nicht über die Datengrundlagen, um diese Anfragen zeitnah behandeln zu können oder für eine proaktive Steuerung der PV-FFA vorbereitet zu sein. Die Ausdehnung der EEG-Flächenkulisse im Osterpaket der Bundesregierung (u. a. Erweiterung entlang den Bundesautobahnen von 200 auf 500 Meter Distanz als Flächenkulisse) und auch bayerische Regelungen zu PV-FFA, so z. B. die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (2021) hinsichtlich des Vollzugs der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der Kompensationspflichten für PV-FFA, werden in diesem Fachmodul detailliert bearbeitet und sollen pragmatisch-innovative Ansätze generieren, die auf die bayerische Planungspraxis übertragbar sind und zugleich eine Forschungsinnovation beinhalten.

Ziele des Projekts

Als Ergänzung zum Landschaftsplan für die Stadt Abensberg soll eine Flächenpotenzialanalyse für PV-FFA erarbeitet werden (1) und die Umsetzung der Kompensationsverpflichtung (2) im Spannungsfeld der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und den Ministeriumshinweisen für die „bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, 2021) als innovativer Ansatz behandelt werden.

  1. Die Flächenpotenzialanalyse erfordert im Maßstab der gemeindlichen Flächennutzungsplanung eine in der Gemeinde flächendeckende Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter, die für PV-FFA eine hohe Planungsrelevanz haben. Dies sind aufgrund der Auswirkungen der PV-FFA auf Natur und Landschaft insbesondere die Schutzgüter Arten- und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild und Boden. Die Schutzgüter Wasser und Klima/Luft sind in einzelnen Funktionszusammenhängen zu betrachten, so z. B. hinsichtlich der etwaigen Konfliktlage mit Überschwemmungsgebieten oder dem Einfluss auf CO2-Senken in der Landschaft, allerdings sind vollumfängliche Bewertungen dieser Schutzgüter, z. B. zu den Grundwasserneubildungsraten, aufgrund der sehr begrenzten Flächenversiegelungen durch PV- FFA nicht nötig. Das Arbeitspaket der Flächenpotenzialanalyse für PV-FFA auf der Maßstabsebene zum Flächennutzungsplan soll am Beispiel der Stadt Abensberg eine ausreichend fachlich valide, dennoch effiziente, zeitlich gestraffte und planungspraktisch für die gemeindliche Anwendung taugliche Methodik entwickeln und erproben.
  2. Die Klärung der Kompensationspflicht und des Kompensationsumfanges für PV-FFA ist ein zweites Arbeitspaket innerhalb dieses Fachmoduls. Zum einen unterliegen PV-FFA der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zum anderen stellt sich die Frage, ob mit dem Bau von biodiversitätsoptimierten PV-FFA tatsächlich eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft gegenüber dem Ausgangszustand der beanspruchten Flächen (häufig Äcker oder Intensivgrünländer) einhergeht. Für diese Fälle verweist das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beispielsweise auf die Ablösung der Kompensationspflicht durch eine biodiversitätsoptimierte Gestaltung der Anlagen (2021). Innerhalb dieses Arbeitspaketes ist daher zu klären, welche Mindeststandards in der Standortwahl, in den Festlegungen der Bebauungsplanung zu biodiversitätsoptimierenden Gestaltungen und in der Pflege und Unterhalt zu PV-FFA getroffen werden, die den Wert der PV-FFA für die Naturgüter, insbesondere bezüglich des Biodiversitätswertes, sichern, der eine zusätzliche Kompensationsverpflichtung ablöst.

Die beiden Arbeitspakete werden flankiert durch bis zu sechs Abstimmungstreffen mit dem LfU und der Gemeinde Abensberg, so ein Screening-Termin im März 2023, ein Vorstellungstermin zur entwickelten Methodik der Flächenpotenzialanalyse im Mai 2023, ein Workshop zur Diskussion und Abstimmung der Ergebnisse im Juli 2023, ein Vorstellungstermin vor den Gremien der Stadt Abensberg im September 2023 und zwei Abstimmungstermine mit dem LfU und der ANL.

Inhalte und Vorgehensweise

Das Forschungsprojekt gliedert sich in 2 Arbeitspakete:

  1. Potenzialanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen und Integration der Ergebnisse in die gemeindliche Planung (Flächennutzungsplan mit primärintegriertem Landschaftsplan)
  2. Erarbeitung einer bayernweit gültigen Methodik zur Bemessung des Kompensationsbedarfes von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Betreuung und Finanzierung der Projektteile

Die Erarbeitung des forschungsbezogenen Fachmoduls „Freiflächenphotovoltaik“ mit der Flächenpotenzialanalyse und der Klärung der Kompensationsverpflichtung für PV-FFA stellt eine Leistung dar, die insbesondere auch im übergeordneten Fachinteresse des Freistaats Bayern liegt, um eine gesetzeskonforme Regelung und innovative Standardisierung zur Standortwahl und zum Vollzug der Eingriffsregelung bei PV-FFA sicherstellen zu können.

Die Verknüpfung mit dem Landschaftsplan der Stadt Abensberg erfolgt, da die Gemeinde von einer hohen Anzahl an Investorenanfragen zur Errichtung von PV-FFA betroffen ist und damit ein planungspraktischer Anwendungsfall vorliegt, der methodisch innerhalb dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhabens aufbereitet wird und auf eine Vielzahl der Kommunen Bayerns übertragbar ist. Das innovative Forschungsvorhaben soll dabei die Sicherung eines fachlichen Mindeststandards und zugleich die planungspraktische Leistbarkeit und Zeiteffizienz berücksichtigen. Damit ist die Verwendung bayernweit verfügbarer Datengrundlagen, die Eruierung und Erprobung digital anwendbarer Bewertungsmethoden, z. B. in der Landschaftsbildbewertung über Dichteansätze von landschaftsbildprägenden Strukturen, Geländemodelle etc., von großer Bedeutung.
Aufgrund der dargelegten Inhalte und der für den Freistaat Bayern bestehenden Relevanz wird dieses Fachmodul vom bayerischen Landesamt für Umwelt gefördert.

Projektleitung HSWT

Zurück
Vor

Projektbearbeitung

Partner

Adressierte SDGs (Sustainable Development Goals)