Der Ursprung des Rechtskonzepts der Nachhaltigkeit in der Forst- und Landwirtschaft (2019) Nachhaltigkeit und Landwirtschaft in China und Deutschland, Baden-Baden 2019 , S. 17-30.
DOI: 10.5771/9783748902294
Ewald Endres
Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz (2016) 2. Auflage, 2020, § 5 und § 30 .
Ewald Endres
Ex post-Bewertung des Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum 2007−2013 (2016) ART, Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf (ART) Triesdorf, 10.05.2016 .
W. Bückmann
,
W. Haber
,
Ewald Endres
Die Anpassung des Landmanagements in Europa an den Klimawandel (2010) Natur und Recht 2010 , S. 377-383.
Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts, ergänzbare Kommentierung und Sammlung der nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen der Sicherung von Natur und Landschaft, des Artenschutzes, des Wildschutzes sowie der Erhaltung des Waldes (2019) Erich Schmidt Verlag (ESV) 2018 (2).
Ewald Endres
BWaldG, Bundeswaldgesetz – Kommentar (2013) Erich Schmidt Verlag (ESV) Berlin 2014 .
Um Wälder und ihre Ökosystemleistungen auch unter den Bedingungen des globalen Wandels zu er-halten und nachhaltig nutzen zu können, wird im Kontext der geplanten Novellierung des Bundeswald-gesetzes unter dem Begriff der Guten fachlichen Praxis (GfP) die Konkretisierung von Mindeststan-dards für die Waldwirtschaft diskutiert. Dies trifft insbesonder auf naturschutzfachliche Mindeststan-dards zu. Im deutschen Forstrecht wird der Begriff der Guten fachlichen Praxis bisher nur selten ver-wandt und wenn, dann als abstrakte politische Leitlinie. Er ist inhaltlich ähnlich besetzt wie die soge-nannte ordnungsgemäße Forstwirtschaft. Bisher erschwert eine mangelnde Konkretisierung der Gutenfachlichen Praxis eine rechtssichere Umsetzung.Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) schlägt zur Bewältigung der Herausforderungendes globalen Wandels als Alternative zur Guten fachlichen Praxis ein umfassenderes Konzept für eineanpassungsfähige forstliche Governance1 vor. Es zielt auf eine neue Lastenverteilung zwischen Wald-eigentümern und Gesellschaft ab und basiert auf einem breiten Instrumentenmix, um eine „Gesell-schaftlich erwünschte forstliche Praxis“ zu erreichen. Das Fundament der anpassungsfähigen forstli-chen Governance bilden die zwingend erforderlichen, sanktionsbewährten rechtlichen Mindeststan-dards der Waldbewirtschaftung, die sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergeben.Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur Walderhaltung oder das Betretungsrecht. Weitere Be-standteile des Instrumentenmixes sind, neben den klassischen ordnungsrechtlichen Instrumenten,verschiedene Förderinstrumente (bspw. zur Honorierung von Klimaschutz- oder Biodiversitätsleistun-gen), strukturelle Instrumente (bspw. zur Stärkung forstlicher Zusammenschlüsse), die Bereitstellunggeeigneter Information inklusive der dafür erforderlichen Forschung sowie die Schaffung von Rahmen-bedingungen, um Kooperationen mit und zwischen privaten Institutionen zu ermöglichen. Der WBWempfiehlt der Bundesregierung, dieses Stufen-Konzept zur Erreichung der „Gesellschaftlich erwünsch-ten forstlichen Praxis“ bei der Novellierung des Bundeswaldgesetzes zu verankern.
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Ewald Endres
Gutachten zur Änderung des BWaldG und des BJagdG (2016)
Ziel des Projektes ist es, ein Arbeits- und Auswertungsverfahren zu entwickeln, mit dem das bisherige analoge Verfahren der Waldzustandserhebung, das sehr zeit- und kostenaufwendig ist, …
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