Gemäß Art. 48 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz müssen sich alle Studierenden vor jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium anmelden (Rückmeldung). Studierende, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen exmatrikuliert werden (Art. 49 Abs. 2 Nr. 4 Bayerisches Hochschulgesetz).
Die genauen Termine und die Formalitäten können Sie aus der Bekanntmachung der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf zur Rückmeldung für das jeweils aktuelle Semester entnehmen.
Die Rückmeldung erfolgt nach Eingang Ihres Semesterbeitrags bei der Staatsoberkasse.
Eine Zahlung des Semesterbeitrags ist derzeit ausschließlich per Überweisung möglich. Hierzu finden Sie die Bankverbindung der Hochschule sowie Ihren individuellen Verwendungszweck während des Rückmeldezeitraums im Online-Portal Student.Online.
Der Semesterbeitrag beträgt für das Sommersemester 2021 für Studierende des Campus Weihenstephan 144,40 € (75,- € Studentenwerksbeitrag, 69,40 € Solidarbeitrag Semesterticket) und für Studierende des Campus Triesdorf 52,- € (Studentenwerksbeitrag).
Nach Eingang des Semesterbeitrags bei der Staatsoberkasse werden Sie automatisch zurückgemeldet.
Beachten Sie bitte, dass eine Rückmeldung nur erfolgt, wenn der Semesterbeitrag bis spätestens 22.01.2021 dem Konto der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bei der Staatsoberkasse gutgeschrieben wurde!
Der Antrag auf Beurlaubung kann
Tritt der wichtige Grund für die Beurlaubung erst später ein, ohne dass dies vorhersehbar war, so kann der Antrag
Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:
Andere Gründe werden nur nach strenger Einzelfallprüfung anerkannt. Wirtschaftliche Gründe gelten in der Regel nicht als wichtiger Grund.
Eine Beurlaubung ist schriftlich zu beantragen. Der wichtige Grund ist nachzuweisen. Beurlaubungen werden in der Regel für 1 Semester gewährt und sollen insgesamt 2 Semester nicht überschreiten. Beurlaubungen für die Zeiten des Mutterschutzes / der Elternzeit und der Pflege eines nahen Angehörigen werden hierbei nicht mitgerechnet. Beurlaubungen für das 1. Fachsemester und ab dem 9. Fachsemester für Bachelorstudiengänge bzw. ab dem 5. Fachsemester für Masterstudiengänge können grundsätzlich nicht gewährt werden. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen.
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen sowie der Bachelor- oder Masterprüfung werden durch die Beurlaubung grundsätzlich weder unterbrochen noch automatisch verlängert, es sei denn, die Beurlaubung ist durch Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe bedingt.
Während einer Beurlaubung können grundsätzlich nur Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Ausnahme: Während einer Beurlaubung wegen Mutterschutz / Elternzeit oder Pflege eines nahen Angehörigen beruht, können auch Erstprüfungen abgelegt werden.
Während einer Beurlaubung muss der Semesterbeitrag form- und fristgerecht in voller Höhe entrichtet werden.
Für eine Anrechnung des praktischen Studiensemesters ist ein Antrag spätestens zwei Wochen nach Beginn des dem praktischen Studiensemester vorausgehenden Studiensemesters im Student.Service zu stellen. Ausnahmegenehmigungen (z.B. Teilung, Unterbrechung, Auslandssemester etc.) hingegen müssen direkt über den Praxisbeauftragten beantragt werden.
Die Verträge mit den Praxisbetrieben müssen rechtzeitig im Praktikantenamt vorgelegt werden. Das Praktikantenamt befindet sich im Alten Akademiegebäude der TU München-Weihenstephan im Dachgeschoß über der Cafeteria.
Die im jeweiligen Praxissemester zu erstellenden Berichte sind im Student.Service einzureichen.
Ausnahme: Für die Studiengänge der Fakultäten Land- und Ernährungswirtschaft und Gartenbau und Lebensmitteltechnologie sind die Berichte im Dekanat der Fakultät abzugeben.
Ein Auslandspraktikum muss von der jeweiligen Fakultät genehmigt werden. Wenden Sie sich hierzu an den Praxisbeauftragten Ihrer Fakultät.
Sofern Sie Fragen zu einer finanziellen Förderung des Auslandspraktikums haben, wenden Sie sich bitte an das International Office.
Die Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, ein Problem aus seinem Studium selbständig und auf wissenschaftlicher und/oder künstlerischer Grundlage zu bearbeiten.
Die Bearbeitungsfrist für die Diplomarbeit darf
nicht überschreiten.
Die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit darf
nicht überschreiten.
Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit ergibt sich aus der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
Wenn Sie die Bearbeitungsfrist für die Abschlussarbeit nicht einhalten können und Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Gewährung einer Fristverlängerung beim Prüfungsamt stellen. Der Überschreitungsgrund ist glaubhaft zu machen; im Krankheitsfall ist stets ein ärztliches Attest vorzulegen. Wenn bei Ihnen ein wichtiger Grund für eine Fristverlängerung vorliegt, stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Fristüberschreitung einen Antrag. Sie vermeiden dann, dass Ihre Diplomarbeit mit der Note "nicht ausreichend" bewertet wird.
Fristverlängerungen können höchstens für 3 Monate gewährt werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie mit der Bearbeitungsfrist für Ihre Abschlussarbeit nicht die Frist für die Ablegung der Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfung (Diplom: 12 Semester; Bachelor: 9 Semester; Master: Regelstudienzeit + 2 Semester) überschreiten. Wenn eine solche Überschreitung vorliegt und keine entsprechende Fristverlängerung gewährt wird, gilt die Abschlussarbeit als erstmalig abgelegt und nicht bestanden.
Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit im Ausland anfertigen möchten, können Sie sich mit Fragen zur finanziellen Förderung an das International Office wenden.
Wenn Sie alle Prüfungen einschließlich der Abschlussarbeit (Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit) bestanden haben, erhalten Sie von der Hochschule Ihr Abschlussprüfungszeugnis und gleichzeitig Ihre Diplom-, Bachelor- oder Masterurkunde, mit der Ihnen der akademische Grad verliehen wird.
Mit der bestanden Abschlussprüfung endet gleichzeitig das Studium. Gemäß Art. 49 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes ist der Studierende kraft Gesetzes zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem er die Abschlussprüfung bestanden hat.
In den Diplomstudiengängen wird der akademische Grad "Diplom-Ingenieurin (FH)/Diplom-Ingenieur (FH)" verliehen.
Im Diplomstudiengang Agrarmarketing und Management lautet der akademische Grad "Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH)/Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)". Den akademischen Grad in den Bachelor- bzw. Masterstudiengängen entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Bachelor of Engineering | B. Eng. | |
Brau- und Getränketechnologie | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Bioprozessinformatik | Bachelor of Science | B. Sc. |
Biotechnologie | Bachelor of Science | B. Sc. |
Ernährung und Versorgungsmanagement | Bachelor of Science | B. Sc. |
Forstingenieurwesen | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Gartenbau | Bachelor of Science | B. Sc. |
Landschaftsarchitektur | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Landschaftsbau und -Management | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Lebensmittelmanagement | Bachelor of Science | B. Sc. |
Lebensmitteltechnologie | Bachelor of Science | B. Sc. |
Landwirtschaft (Triesdorf) | Bachelor of Science | B. Sc. |
Landwirtschaft (Weihenstephan) | Bachelor of Science | B. Sc. |
Management erneuerbarer Energien | Bachelor of Science | B. Sc. |
Technologie Erneuerbarer Energien | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Umweltsicherung | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Wirtschaftsingenieurwesen | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Wassertechnologie | Bachelor of Engineering | B. Eng. |
Agrarmanagement - Triesdorf | Master of Business Administration / | MBA / |
Agrarmanagement - Weihenstephan | Master of Science | M. Sc. |
Biotechnologie/Bioingenieurwesen | Master of Science | M. Sc. |
Business Management & Entrepreneurship Renewable Energy | Master of Science | M. Sc. |
International Management of Forest Industries | Master of Science | M. Sc. |
Regionalmanagement | Master of Business Administration | MBA |
Regionalmanagement in Gebirgsräumen | Master of Science | M. Sc. |
Umweltingenieurwesen | Master of Engineering | M. Eng. |
Ausländische Anerkennungsstellen können über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Informationen zum deutschen Bildungswesen einholen, um die Bewertung und Anerkennung einer in Deutschland absolvierten Ausbildung im Ausland zu erleichtern.
Die ZAB stellt auf Anfrage sogenannte Äquivalenzbescheinigungen aus, die bei der Einstufung deutscher Qualifikationen im Ausland wichtige Hilfestellung für die Anerkennung leisten können. Diese Äquivalenzbescheinigungen beschreiben die Struktur des absolvierten deutschen Studiums für diesen Einzelfall und stellen einen Bezug bzw. eine Einstufung zum Hochschulsystem des aufnehmenden Staates her.
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
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Am Hofgarten 4
85354 Freising
T +49 8161 71-5592
F +49 8161 71-4987
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T +49 9826 654-103
F +49 9826 654-4103
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