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Prüfungen & Noten an der HSWT

Von Prüfungsanmeldung bis Fristverlängerung – hier findest Du Details zum Prüfungsprozess, zu Fristen und Anträgen bei Problemen.

Fristen & Formulare zum Thema Prüfungen

Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden? Welches Formular brauche ich für eine Fristenverlängerung? Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich? Schnelle Antworten auf diese Fragen findest Du in diesen Übersichten.

Frist zur Prüfungsanmeldung im Sommersemester 2023

19.04. – 16.05.2023

Modul fehlt?

Melde Dich mindestens 1 Woche vor Ende der Anmeldefrist beim Dekanat Deiner Fakultät.

Antrag auf Fristverlängerung

Antragsstellung vor Ablauf der Frist, d. h. vor dem Termin für die betreffende Prüfung.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Antragstellung bis zum Ende des Prüfungsanmeldezeitraums.

Prüfungsordnungen

Alle Prüfungsordnungen der HSWT-Studiengänge findest du hier.

Prüfungen

Prüfungen bzw. Leistungsnachweise in verschiedenen Formen begleiten Dich durch Dein ganzes Studium hindurch. Hier findest Du allgemeine Informationen.

Prüfungsanmeldung – was Du wissen musst

Ohne Anmeldung, keine Prüfung. Wie das geht bzw. welche Nachweise Du zur Prüfung mitbringen musst, findest Du hier.

Prüfung ablegen

Im Idealfall trittst Du Deine Prüfung, für die Du Dich form- und fristgerecht angemeldet hast, an und bestehst. Was in allen anderen Fällen passiert, kannst Du hier nachlesen:

Fristen

Fristen, die Du während des Studiums beachten musst, sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule und in Deiner Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Fristen sind bei folgenden Prüfungen zu beachten: 

  1. Grundlagen- und Orientierungsprüfung (§ 8 Abs. 2 Satz 1 RaPO)
  2. Bachelor- oder Masterprüfung - Ende Regelstudienzeit (§ 8 Abs. 3 RaPO)
  3. Wiederholungsprüfungen (§10 Abs. 1 und 2 RaPO) oder
  4. weitere Leistungen nach § 8 Abs. 5 RaPO

Fristen für das erstmalige Ablegen von Prüfungen

Wiederholungsprüfungen

Modul- bzw. Modulteilprüfungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist bei höchstens vier Prüfungen möglich, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.

Wiederholungsprüfungen werden zu den regulären Prüfungsterminen abgelegt.

Fristverlängerung

Fristen können auf Antrag angemessen verlängert werden, wenn sie wegen Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Krankheit oder anderer nicht zu vertretender Gründe nicht eingehalten werden können.

Wichtig für die Antragsstellung:

  • Die für die Fristüberschreitung geltend gemachten Gründe musst Du glaubhaft darlegen.
  • Den Antrag musst Du VOR Ablauf der Frist, d. h. vor dem Termin für die betreffende Prüfung beim Prüfungsamt einreichen. Ein nach Ablauf der Frist eingehender Antrag ist nur zulässig, wenn Du aus von Dir nicht zu vertretenden Gründen keine Möglichkeit hattest, den Antrag fristgerecht zu stellen.
  • Im Krankheitsfall ist stets ein ärztliches Attest im ORIGINAL vorzulegen.
  • Die ärztliche Untersuchung muss spätestens am Tag der versäumten Prüfung erfolgen.

Noten

Das musst Du zu Noten, deren Bekanntgabe und zur Prüfungseinsicht wissen.

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für die Anerkennung von Leistungsnachweisen musst Du einen entsprechenden Antrag im Student.Service stellen. In dem Antrag musst Du die konkrete Studien- und/oder Prüfungsleistung ankreuzen, auf die Du Deine erbrachte Vorleistung angerechnet haben möchtest. Dem Antrag sind geeignete Nachweise über Note, Fächerbeschreibung (detaillierte Vorlesungsgliederung) und Vorlesungsumfang beizufügen. Falls aus den eingereichten Unterlagen nicht klar ersichtlich ist, welche Vorleistungen Du für die beantragte Anerkennung herangezogen haben möchtest, würden wir Dich bitten, dies ggf. zu vermerken.

Beachte bitte, dass der Antrag erst mit Eingang im Student.Service als gestellt gilt.

Im Falle einer Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird gleichzeitig die für die Vorleistung aufgewendete Studienzeit bei der Festsetzung der Fachsemester im aktuellen Studiengang berücksichtigt, sofern sie vom Umfang her relevant ist.
Beispiel: Bei der Anerkennung von Leistungen im Umfang von 16 bis 45 EC wird 1 Fachsemester angerechnet.
Solltest Du mehrfach Anträge auf Anerkennung stellen, werden die EC aller Anerkennungen aufaddiert. Erst bei Erreichen der nächsten Grenze (46 bis 75 EC) wird ein zweites Fachsemester angerechnet usw. Ob und in welchem Umfang Studienzeit angerechnet wird, wird Dir im Anerkennungsbescheid mitgeteilt.

Die Antragsformulare findest Du im Intranet.

Prüfungsrücktritt?

Informationen zum ärztlichen Attest

Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheinen oder während der Prüfung diese aus gesundheitlichen Gründen abbrechen, sind verpflichtet, die Prüfungsunfähigkeit glaubhaft zu machen. Dazu sind ein schriftlicher Antrag sowie ein Attest der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes unverzüglich beim Prüfungsamt einzureichen. Für das ärztliche Attest ist das entsprechende Formular der Hochschule zu verwenden; nur in Ausnahmefällen wird ein formloses Attest akzeptiert.

Du musst das ärztliche Attest im Original innerhalb von 4 Tagen nach Antragstellung im Prüfungsamt einreichen. Verwende das Attest-Formular der HSWT, ein formloses Attest wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert.

Nachteilsausgleich

Studierenden in besonderen Lebenslagen, die eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form nicht ablegen können, wird ein Nachteilsausgleich gewährt, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich ist. Eine eventuelle Gewährung eines Nachteilsausgleichs erscheint nicht im Abschlusszeugnis. Auf unserer Infoseite erfährst Du noch mehr zum Thema Studieren mit Beeinträchtigung.

Wahlpflichtmodule und Wahlmodule

Begriffe / Erläuterungen

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