Schwangerschaft & Familie während des Studiums
Wir glauben, Menschen sollten sich nicht zwischen Karriere und Familie entscheiden müssen. Deswegen tut die Hochschule viel für schwangere Studierende und Menschen, die Kinder während ihres Studiums großziehen. Unsere Infos für
Schwanger im Studium
Mutterschutz für schwangere & stillende Studierende
Zum 1. Januar 2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts und damit ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium). Das Mutterschutzgesetz gilt nun auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.
Im Rahmen des Mutterschutzes können Studierende Ausnahmen für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika beantragen, ohne deswegen Nachteile zu haben.
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Ab wann gilt der Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt, sobald die Schwangerschaft festgestellt wird. Er gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit, denn das Gesetz soll die Gesundheit von Mutter und Kind bereits zum Beginn der Schwangerschaft bis zu 12 Monate nach der Geburt schützen.
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Muss ich der Hochschule mitteilen, dass ich schwanger bin?
Damit die Hochschule wichtige Schutzmaßnahmen treffen kann, sollte die Schwangerschaft im Student.Service gemeldet werden. Dabei benötigen wir auch den voraussichtlichen Tag der Entbindung.
Die Hochschule ist verpflichtet, das Gewerbeaufsichtsamt unverzüglich über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Dritte dürfen ohne die Zustimmung der betroffenen Person nicht informiert werden.
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Wie melde ich meine Schwangerschaft dem Student.Service?
Die Schwangerschaft kann formlos oder durch das von uns bereitgestellte Formular gemeldet werden. In jedem Fall ist eine Kopie des Mutterpasses oder eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, woraus der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgeht.
Stillende Mütter, die an ihren Studienplatz zurückkehren, sollten ihre Stillzeit dem Student.Service melden. In der Stillzeit sind Studierende weiterhin durch das Mutterschutzgesetz geschützt und haben Anspruch auf bestimmte Ruhezeiten, Räume usw. Außerdem muss die Hochschule stillende Studierende dem Gewerbeaufsichtsamt melden.
Wurde die Schwangerschaft bereits während des Studiums gemeldet, ist eine Meldung der Stillzeit nicht notwendig. Dritte dürfen ohne Zustimmung nicht informiert werden.
Schutzvorschriften für werdende & stillende Mütter an der Hochschule
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Schutzfristen vor der Entbindung
Die Schutzfrist vor der Entbindung umfasst die letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Findet die Geburt nicht am voraussichtlichen Tag statt, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend.
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Verbot der Sonn- & Feiertagsarbeit
Die Hochschule darf schwangere Studierende grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen.
Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen ist nur dann erlaubt, wenn …
- sich die schwangere Person dazu ausdrücklich bereit erklärt. Diese Erklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist,
- in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird
- und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
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Verbot der Nachtarbeit
Die hochschulische Ausbildung darf für Schwangere nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr stattfinden.
Die Hochschule darf schwangere Personen an Ausbildungsveranstaltungen bis 22 Uhr teilnehmen lassen, wenn …
- eine ausdrückliche Erklärung der schwangeren Person vorliegt,
- die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist
- und eine unverantwortbare Gefährdung durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
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Verbot der Mehrarbeit & Ruhezeiten
Eine schwangere oder stillende Studentin, die 18 Jahre oder älter ist, darf nicht mit einer Arbeit beschäftigt werden, die sie über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat.
Eine schwangere oder stillende Studentin unter 18 Jahren darf nicht mit einer Arbeit beschäftigt werden, die sie über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
Es muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden.
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Ruheräume
Für Pausen und Arbeitsunterbrechungen stehen schwangeren und stillenden Personen unsere Erste-Hilfe-Räume zur Verfügung.
Liste der Erste Hilfe Räume:
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Bewegen von Lasten
Schwangere Studierende dürfen mit dem Heben und Tragen von Lasten nur unter Beachtung von Höchstgewichten beschäftigt werden, wenn keine technischen Hilfsmittel eingesetzt werden. Außer dem Heben und Tragen sind auch Belastungen durch Schieben und Ziehen oder sonstiges Bewegen von Lasten zu berücksichtigen. Schwangere dürfen regelmäßig nur bis zu 5 kg und gelegentlich bis zu 10 kg Gewicht von Hand heben oder tragen.
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Längeres Stehen oder Sitzen
Schwangere Personen dürfen ab dem 6. Monat nur solche Tätigkeiten ausführen, bei denen sie höchstens vier Stunden am Tag stehen müssen. Sitzgelegenheiten zum kurzen Ausruhen sowie Gelegenheiten zu kurzen Arbeitsunterbrechungen müssen vorhanden sein. Bei einer rein sitzenden Tätigkeit müssen Gelegenheiten zu kurzen Unterbrechungen der Arbeit vorhanden sein.
Praktisches Studiensemester
Für die Einhaltung des Mutterschutzes während des praktischen Studiensemesters ist die Praktikumsstelle verantwortlich. Die Praktikumsstelle muss daher wissen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Studierende sollten deshalb die Arbeitsstelle selbstständig und möglichst frühzeitig darüber informieren.
Eine Meldung durch die Hochschule erfolgt aus Gründen des Datenschutzes nicht.
Studieren mit Kind
Das Studium mit Kind verlangt einen hohen Grad an Organisation ab – zusätzlich zum normalen Aufwand eines Hochschulstudiums. Typische Fragen, die sich Studierende mit Kind stellen, sind:
- Steht mir eine Beurlaubung zu?
- Kann ich Prüfungsleistungen ablegen?
- Wie viele Veranstaltungen kann ich besuchen?
- An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?
- Gibt es finanzielle Unterstützung?
Wir versuchen die meisten Fragen hier zu klären, die Studienfachberater:innen, das Lehrpersonal sowie die Frauenbeauftragten der jeweiligen Fakultät oder der Hochschule stehen für persönliche Beratungen zur Verfügung.
Beurlaubung studentischer Eltern
Studierende können beurlaubt werden, sofern Umstände vorliegen, die für Arbeitnehmer:innen einen Anspruch auf Elternzeit begründen. Eine Beurlaubung ist jedoch nicht zwingend an die für Elternzeit festgelegten Zeiträume gebunden.
Eine Beurlaubung ist erst ab dem 2. Fachsemester möglich. Während dieser Zeit können jedoch Studien- und Prüfungsleistungen abgelegt werden.
Während einer Beurlaubung besteht kein Anspruch auf Förderung nach den BAföG-Richtlinien, es können aber Voraussetzungen für eine Unterstützung nach dem ALG II gegeben sein.
Weitere Informationen zu Antrag und Fristen erhalten studierende Eltern beim Student.Service ihres Campus.
Kinderbetreuung für Studierende der HSWT
Studierende haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Kinder während der Vorlesungen oder während ihrer Arbeitszeit unterzubringen.
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Campus Weihenstephan
Kindervilla Dr. Gudula Wernekke-Rastetter
Am Weihenstephaner Steig 17
85354 Freising
+49 8161 71-5869
kindervilla@stwm.deKinderkrippe Krabbelstube Weihenstephan
Emil-Erlenmeyer-Forum 4
85354 Freising
+49 8161 12706 oder +49 8161 71-5068
(Bitte nicht von 12:00 -14:15 Uhr anrufen - Mittagsruhe!)
krabbelstube@weihenstephan.de
Anmeldebogen Kinderkrippe Krabbelstube WeihenstephanAußerdem gibt es als Elterninitiative den Kindergarten Kinder(t)räume.
Kinder(t)räume Weihenstephan
(für Kinder von 2 bis 6 Jahren)
Maximus-von-Imhof-Forum 5 (Rückgebäude Mensa)
85354 Freising
+49 8161 71-5140
info@kindertraeume-weihenstephan.deÜber den Familienservice kann eine flexible Kinderbetreuung (nicht am Vormittag) gebucht werden.
Nähere Infos zu Veranstaltungen in den Kitas der Stud. Eltern-Kind-Initiativen e. V. finden Sie hier.
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Kinderbetreuung am Campus Triesdorf
Für Studierende in Triesdorf stellt das Ev.-Luth. Haus des Kindes „Polarstern“ in Weidenbach Plätze mit liebevoller Betreuung zur Verfügung.
Die Gemeinde Weidenbach verfügt über ein Mehrgenerationenhaus mit einem breitgefächerten Angebot.
Finanzielle Zuschüsse im Studium mit Kind
Diese Anlaufstellen bieten Beratung und finanzielle Förderung für studierende Eltern und alleinerziehende Studierende.
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Zuschuss zur flexiblen Kinderbetreuung
Bei einer „Außer-der-Reihe-Situation“ können bei selbst organisierter Kinderbetreuung finanziell unterstützen. Dabei handelt es sich um eine Notfall-Kinderbetreuung. Sie ist nicht zur Abdeckung von privaten Terminen gedacht, sondern zur Deckung eines studienrelevanten Betreuungsengpasses.
Weitere Informationen im Flyer.
Ansprechpartnerin Weihenstephan:
Christiane Setzwein, Assistenz der Frauenbeauftragten
+49 8161 71-6316
christiane.setzwein@hswt.deAnsprechpartnerin Triesdorf:
Funda Nehmeier, Assistenz der stellv. Frauenbeauftragten
+49 9826 654-346
funda.nehmeier@hswt.de -
Finanzielle Unterstützung für Studierende mit Kind
Die Studentenhilfe München bietet Stipendien für studierende Mütter und Väter an. Zudem können alleinerziehende Studierende Unterstützung beim Hildegardis-Verein und beim Sozialdienst katholischer Frauen mit dem Projekt „Madame Courage“ erhalten.
Kinder essen kostenlos in den HSWT Mensen
HSWT Studierende und ihre Kinder profitieren von einer kostenfreien Kindermahlzeit bzw. einer Zugabe zur Essensbestellung des Elternteils. Diese Voraussetzungen gelten am jeweiligen Campus.
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Bedingungen für die Mensa (Campus Weihenstephan)
In den Mensen und Stu-Cafes des Studentenwerks München erhalten Kinder (bis 6 Jahre) von Studierenden ein kostenloses Mittagessen.
Die Eltern können sich gegen Vorlage ihrer Immatrikulationsbescheinigung und der Geburtsurkunde des Kindes in den Servicebüros und Info-Points eine „Kinderkarte“ ausstellen lassen. In Weihenstephan befindet sich der Infopoint im Gebäude der TU-Mensa. Sobald ein Elternteil mit einem Kind zwei Essen ordert, ist das günstigere gratis.
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Bedingung in der Mensateria (Campus Triesdorf)
In der Mensateria des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg erhalten Kinder von Studierenden (bis 10 Jahre) ein kostenloses Mittagessen.
Hierfür kann bei der Leitung der Mensateria oder Ihrer Stellvertretung, der Antrag für die Ausstellung der „Kindertellerkarte“ abgeholt werden. Das Kinderteller-Essen ist eine kostenlose Zugabe zum Elternessen. Der Elternteil muss selbst auch konsumieren, nur dann gibt es eine Kinderteller-Portion kostenlos. Alle Informationen zum Kinderteller.
Treffen & Austauschmöglichkeiten für studierende Eltern
Ob online oder offline: Studierende mit Kind können diese Treffpunkte nutzen, um mit anderen Eltern zu sprechen, Tipps auszutauschen und gemeinsam den Alltag zu gestalten.
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Austausch-Plattform auf Moodle
Das Präsidialbüro 3 | Gender & Diversity möchte allen schwangeren Studentinnen und allen Studierenden mit Kind die Möglichkeit geben, sich untereinander auszutauschen sowie Erfahrungen und Informationen weiterzugeben. Interessierte Studierende melden sich bei den Ansprechpartner:innen für Geschlechtergerechtigkeit, um in den Moodle-Kursraum aufgenommen zu werden.
Gerne nehmen wir auch Basartermine für Kindersachen etc. hier in den Moodle-Kursraum mit auf.
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Eltern-Kind-Raum für Studierende mit Kind
Eltern-Kind-Räume stehen an beiden Campus der HSWT zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Familie für Studierende mit Kind bereit. Die Räume sind wie folgt ausgestattet:
- PC-Arbeitsplatz mit Internetzugang
- Telefon für interne Gespräche
- Wickelauflage
- Ruhe- & Stillmöglichkeit
- Spielzeug, Kinderbücher, Malutensilien
Der Eltern-Kind-Raum ist frei zugänglich. Die Nutzer:innen werden gebeten, sich in der ausliegenden Liste in anonymisierter Form (Studierende oder Studierender), Beginn und Ende der Nutzung sowie ggf. Bemerkungen und Hinweise einzutragen.
Benutzungsordnung & Kontakt:
Lage des Raumes in Weihenstephan:
Gebäude An der Pappelallee C4.210 - EG, Weihenstephaner Berg 5
Organisationsverantwortung für Weihenstephan:
Christiane Setzwein
+49 8161 71-6316Lage des Raumes in Triesdorf:
Gebäude A, A.203 - 2.OG Fahrstuhl ist vorhanden, Steingruberstraße 2
Organisationsverantwortung für Triesdorf:
Susann Köhler
+49 9826 654-338 -
Hochschulgemeinde Freising
Die Hochschulgemeinde Freising bietet regelmäßige Treffen und Informationsveranstaltungen für Studierende mit Kind an.
Hier erhalten studierende Eltern Beratung, Workshops und Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragen und zu Kinderbetreuungsangeboten.
Außerdem organisieren studentische Eltern eine „Lern- und Spielgruppe“. Jeweils ein Elternteil beschäftigt sich mit den Kindern, so dass die anderen lernen können.
Leben mit Kind an den Campus der HSWT
Als familienfreundliche Hochschule freuen wir uns, dass viele Studierende und Mitarbeitende mit ihrer Familie an den Campus in Weihenstephan und Triesdorf leben.
Weitere Infos zum familiengerechten Leben an der HSWT haben wir auf den Seiten der Familiengerechten Hochschule zusammengestellt.