Vier neue Mitglieder im Hochschulrat der HSWT

Der Oberkörper einer Person in einem rosafarbenen Oberteil wird vor einer verglasten Wand gezeigt. Der Person blickt lächelnd in die Kamera.
© Saeny Photography

Der Hochschulrat begrüßt im Wintersemester 2025/26 drei neubestellte Hochschulrätinnen und ein wiederbestelltes Mitglied.

Dr. Michiko Hama wurde zum 1. Oktober 2025 als Mitglied des Hochschulrats der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bestellt. Sie ist Geschäftsleiterin des National Centre for Climate Services (NCCS) im Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz in Zürich.

Wiederbestellt für eine zweite Amtsperiode

Wiederbestellt als Mitglied des Hochschulrats wurde Prof. Dr. Roland Psenner, der zum 15. November 2025 seine zweite Amtszeit antritt. Der gebürtige Südtiroler ist Präsident des in Bozen ansässigen privaten Forschungs-Zentrums Eurac Research und seit 2021 Mitglied des Hochschulrats der HSWT.

Weitere Bestellungen in den Hochschulrat ab Februar 2026

Außerdem wurden zum 1. Februar 2026 Ingrid Bußjäger-Martin, Geschäftsführerin Finanzen & IT und Vizepräsidentin der AGCO GmbH, und Christine Weber, Vorsitzende des Verwaltungsrats der Zott SE & Co. KG, als Hochschulrätinnen neubestellt.

Die Aufgaben des Hochschulrats

Der Hochschulrat ist eines der zentralen Organe der Hochschule. Er unterstützt die Hochschulleitung und nimmt Aufsichtsratsfunktionen wahr. Er wählt beispielsweise die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und beschließt über die Grundordnung sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Zudem wird er vor dem Abschluss der Hochschulverträge gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz gehört und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Vereinbarungen festgelegten Ziele fest. 

Neben den gewählten Mitgliedern des Senats der Hochschule sitzen zehn nicht hochschulangehörige Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis im Hochschulrat. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre, sie können für maximal zwei Amtsperioden bestellt werden.

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