Cornelia Horsch ist erste Ehrensenatorin der HSWT

  • Datum: 23.06.2026
Cornelia Horsch und Eric Veulliet stehen nebeneinander für ein Gruppenfoto auf einer Terrasse, im Hintergrund ist der Parkplatz des D1 Gebäudes am Campus Weihenstephan zu erkennen.
© Josef Gangkofer

Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) hat im Rahmen ihres Dies Academicus am 18. Juni 2026 die Ehrensenatorinnenwürde verliehen: Cornelia Horsch ist die erste Ehrensenatorin in der Geschichte der Hochschule. Mit der Auszeichnung würdigt die HSWT ihre besonderen Verdienste für die strategische Weiterentwicklung der Hochschule. 

Die Unternehmerin Cornelia Horsch hat den Hochschulrat der HSWT acht Jahre lang bis April 2026 als Vorsitzende geprägt. Als geschäftsführende Direktorin der HORSCH Maschinen SE & Co. KG verantwortet sie dort die Bereiche Vertrieb, Service, Marketing und Personal. Das Familienunternehmen mit Stammsitz in Schwandorf zählt zu den führenden Herstellern von Landmaschinen und ist ein bedeutender Praxispartner für die HSWT, insbesondere in den Bereichen Landtechnik, Agrarwissenschaften und Ingenieurwesen. Ihre umfassende Expertise brachte Horsch in die Arbeit des Hochschulrats ein. 

HSWT-Präsident Dr. Eric Veulliet: „Cornelia Horsch hat die strategische Entwicklung unserer Hochschule über viele Jahre hinweg maßgeblich geprägt und mit ihrer Erfahrung aus der Unternehmenspraxis wichtige Impulse für die Zukunftsfähigkeit der HSWT gesetzt. Zugleich war die Zusammenarbeit stets von großem Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung getragen. Die Würde der Ehrensenatorin ist Ausdruck unseres tiefen Dankes.“

Cornelia Horsch: „Diese Auszeichnung ist für mich Ansporn und Dank zugleich: Wenn Hochschule und Praxis eng zusammenarbeiten, mutige Entscheidungen treffen und Neues denken, entsteht eine moderne Hochschule für Ausbildung, die Zukunft wirklich möglich macht.“

Zum Hochschulrat

Der Hochschulrat ist eines der zentralen Organe der HSWT. Er unterstützt die Hochschulleitung und nimmt Aufsichtsratsfunktionen wahr. Beispielsweise wählt er die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, und beschließt über die Grundordnung sowie die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen. Dem Hochschulrat gehören neben den gewählten Mitgliedern des Senats zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis an. 

Pressekontakt

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