Bei Fragen zum Thema Bewerbung und zu den Studiengängen wenden Sie sich bitte an den Student.Service oder an die zuständigen Ansprechpartner für Zulassungsangelegenheiten. Alternativ steht Ihnen für allgemeine Fragen die Allgemeine Studienberatung zur Verfügung.
VPDs können zunächst noch bis voraussichtlich 19.08.2022 nachgereicht werden (gilt für alle noch geöffneten Studiengänge).
Über mobile Browser ist die Nutzung des Bewerberportals möglicherweise nur eingeschränkt möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, für die Erstellung Ihrer Onlinebewerbung insbesondere zum Hochladen von Dokumenten keine Smartphones zu nutzen.
Der Upload von Dokumenten ist in der Regel nur im PDF-Format möglich. Bitte stellen Sie vor der Bewerbung sicher, dass Ihre Dokumente im richtigen Format vorliegen.
Die Onlinebewerbung ist der erste Schritt bei einer Bewerbung für einen Studiengang an der HSWT.
Nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben, ist der zweite Schritt die Immatrikulation. Dafür müssen Sie möglicherweise Unterlagen in einer bestimmten Form, zum Beispiel als beglaubigte Kopie, postalisch einreichen. Welche Unterlagen wir benötigen, teilen wir Ihnen im Bewerberportal mit.
Sie sehen den Status Ihrer Bewerbung jederzeit im Bewerberportal. Dort sehen Sie auch, ob wir von Ihnen noch weitere Unterlagen benötigen. Prüfen Sie daher den Account, Ihre E-Mails und auch Ihren Spam-Ordner regelmäßig!
Starten Sie frühzeitig mit der Wohnungssuche, insbesondere wenn Sie ein Studium am Campus Weihenstephan (Freising) aufnehmen wollen. Hilfreiches dazu und mehr in unseren "FAQ".
Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2022/23: | Mai 2022 -15.07.2022* |
Bewerbungsschluss: | 15.07.2022* |
Bewerbungsschluss duales Studium: | 01.07.2022 für die Studiengänge
|
*In einzelnen Studiengängen ist eine Verlängerung des Bewerbungszeitraumes möglich. Beachten Sie dann ggf. bitte die Übersicht am Anfang der Seite.
Für zulassungsbeschränkten Bachelor Studiengänge findet die Vergabe der Studienplätze über das Vergabeverfahren von hochschulstart.de statt.
Hierfür ist zunächst eine Registrierung bei hochschulstart.de erforderlich; anschließend bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage auf der Seite Hochschulstart.
Bitte bewerben Sie sich für das duale Studienangebot, das im Verbundstudium angeboten wird (Ausbildung und Studium) bereits in dem Jahr, in dem Sie Ihre Ausbildung beginnen. Den erforderlichen Ausbildungsbetrieb suchen Sie bitte eigenständig.
Für ein duales Studium in Form eines Verbundstudiums in einem zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sich zunächst bei hochschulstart.de registrieren und anschließend im Bewerberportal unserer Hochschule für den jeweiligen Studiengang in dualer Form bewerben.
Wurde die Ausbildung im Vorjahr begonnen und liegt ein Zulassungsbescheid oder Rückstellungsbescheid aus dem Vorjahr vor, stellen Sie bitte online in Ihrem Bewerbungsantrag den Antrag auf bevorzugte Zulassung. Laden Sie vor Online-Abgabe des Bewerbungsantrags Ihren Zulassungs- bzw. Rückstellungsbescheid sowie eine Bescheinigung hoch, dass die Ausbildung noch fortbesteht.
Sofern Sie ein Studium mit vertiefter Praxis planen, bewerben Sie sich zunächst nur für den "normalen" Studiengang (nicht dual!). In der Regel können Sie sich erst nach Studienbeginn bei teilnehmenden Unternehmen bewerben. Das Unternehmen suchen Sie selber aus. Näheres erfahren Sie auf den Internetseiten zum Studiengang (Menüpunkt "Dual") bzw. beim dort genannten Ansprechpartner für das duale Studium.
Der Bewerbungsantrag ist über das Bewerberportal der Hochschule zu erstellen. Dort werden alle erforderlichen Daten erhoben und Ihnen die Zusammenfassung als PDF-Antrag für Ihre Unterlagen bereitgestellt. Bitte senden Sie diesen Antrag nicht an die Hochschule.
Sofern bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, kann es nachträglich unter Angabe der Bewerbernummer an unterlagen.zulassung [at]hswt.de bei folgenden Studiengängen nachgereicht werden.
Masterstudiengang | Nachreichtermin Bachelorzeugnis |
---|---|
Biotechnologie / Bioingenieurwesen | 26.08.2022 |
Business Management und Entrepreneurship Erneuerbare Energien | 01.09.2022 |
Climate Change Management | 20.08.2022 |
International Management of Forest Industries | 21.08.2022 |
Umweltingenieurwesen | 26.08.2022 |
Agrarmanagement - Weihenstephan | vorläufige Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote und 160 EC bis 27.07.2022, |
Tiergesundheitsmanagement (tierärztliche Approbation) | 20.08.2022 |
Lebensmittelqualität | 15.07.2022 |
15. Juli 2022* | Bewerbungsschluss |
27. Juli 2022* | Postalische Zusendung des Kooperationsvertrages für die dualen Studiengänge Brau- und Getränketechnologie, Gartenbau und Lebensmittelmanagement. |
27. Juli 2022* | Nachträgliches Einreichen der Hochschulzugangsberechtigung (unter Angabe der Bewerbernummer an unterlagen.zulassung [at]hswt.de), wenn bei vorheriger Antragstellung noch nicht erworben. |
27. Juli 2022 | Postalische Zusendung des Kooperationsvertrages für die dualen Studiengänge Landwirtschaft (Weihenstephan und Triesdorf) sowie Landschaftsbau und -Management (nur wenn bis 15.07.2022 noch nicht erworben/vorliegend) |
ca. Anfang August 2022 | zulassungsbeschränkte Studiengänge: Zulassungsangebot im Hochschulstart.de Portal kann voraussichtlich ab 01.08. angenommen werden, Bei Status "zugelassen" ist eine Einschreibung im HSWT Bewerbungsportal innerhalb der angegebenen Frist möglich (Zulassungsbescheid mit Frist steht im Hochschulstart.de-Portal als pdf zum Download zur Verfügung) |
ab ca. Anfang August 2022 | nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge: bei Status: "Zulassungsangebot liegt vor" können Sie sich voraussichtlich ab 01.08. zum angegebenen Fristende im Bewerbungsportal online immatrikulieren (Bitte ein digitales (Pass-)Foto zum Hochladen bereit halten!) |
*In einzelnen Studiengängen ist eine Verlängerung des Bewerbungszeitraumes möglich. Beachten Sie bitte dann ggf. die Übersicht am Anfang der Seite.
Zulassungsbescheide für Bewerbungen für NC-Fächer , die über hochschulstart.de laufen, werden im Portal von Hochschulstart als PDF bereitgestellt. Zulassungsbescheide für nicht NC-Fächer werden nicht nur bei Bewerbungen für höhere Fachsemester, Bewerbungen von beruflich Qualifizierten, Bewerbungen für Studiengänge mit Verbundstudium, sondern für alle werden die Zulassungsbescheide im Bewerber-Account digital verfügbar sein. Bei Masterbewerbungen erhalten Sie ebenfalls einen Zulassungsbescheid: dieser steht Ihnen voraussichtlich ab Anfang August in Ihrem Bewerber-Account digital als PDF zur Verfügung. Ablehnungsbescheide bei zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden erst nach Abschluss des Zulassungsverfahrens (ca. ab 30.09.) durch Hochschulstart dort als PDF bereitgestellt.
Den aktuellen Stand des Zulassungsverfahrens können Sie jederzeit aktuell im Bewerbungsportal einsehen. Ab Anfang August beginnt die Online-Immatrikulation; dann werden auch Zulassungsbescheide digital verfügbar sein..
Vorherige Zulassungsbescheide bzw. Vorabzulassungen sind - egal aus welchen Gründen - nicht möglich, weder für in- noch für ausländische Bewerber*innen!
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich fristgerecht einschreiben.
Sie haben sich für einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang beworben?
Mit dem Status "Zulassungsangebot liegt vor" können Sie sich online im Bewerbungsportal ab voraussichtlich 01. August immatrikulieren (Frist siehe Portal) und im Anschluss eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken.
Bei den zulassungsbeschränkten (NC-)Studiengängen können Sie das in Ihrem Hochschulstart.de Portal angezeigte Zulassungsangebot dort annehmen. Im nächsten Schritt führen Sie bitte, um den Studienplatz zu sichern, die Online-Immatrikulation im Bewerbungsportal (nicht Hochschulstart.de Portal) durch. Sie können danach eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken.
Ein persönliches Erscheinen ist für die Immatrikulation nicht nötig!
Sollten Unterlagen noch fehlen, sehen Sie dies im Bewerbungsportal.
Nach Immatrikulation, also nach Annahme des Studienplatzangebots ändert sich Ihr Status im Bewerber-Account nicht mehr!
Die Hochschulzugangsberechtigung kann nachgewiesen werden durch ein in Bayern gültiges Zeugnis der
Für qualifizierte Berufstätige ist der Zugang zum Studium ebenfalls möglich. Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten Fortbildungsprüfung sowie von öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen und Fachakademien erhalten den direkten allgemeinen Zugang zur Hochschule oder Universität. Personen mit abgeschlossener mindestens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufstätigkeit in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich können zum Probestudium zugelassen werden.
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen sind für beruflich qualifizierte Bewerber 3% der Studienplätze reserviert.
Für den Zugang als qualifizierter Berufstätiger ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bei dem für den jeweiligen Studiengang zuständigen Studienfachberater zu führen. Die Bescheinigung über das Beratungsgespräch legen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei.
In der Regel sind Abiturzeugnisse von Gymnasien, Zeugnisse der Fachhochschulreife von Fachoberschulen und Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife von Berufsoberschulen von anderen Bundesländern auch in Bayern anerkannt. Dies gilt auch für andere Zeugnisse, die einen Vermerk enthalten, dass das Zeugnis auf Beschluss der Kultusministerkonferenz in allen Bundesländern zum Fachhochschulstudium berechtigt.
Abgangszeugnisse von Gymnasien anderer Bundesländer, die dort als Fachhochschulreife anerkannt sind, gelten in Bayern nicht als Fachhochschulreife.
Im Zweifelsfalle bitten wir um Übersendung einer Zeugniskopie zur vorherigen Überprüfung der Gültigkeit.
Haben Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen erworben, z.B. die Fachhochschulreife (FHR) und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) an der Fachoberschule, können Sie entscheiden, welches Zeugnis Sie Ihrem Bewerbungsantrag beilegen. Liegen uns mehrere Hochschulzugangsberechtigungen vor und Sie treffen keine Entscheidung, gilt die zuerst erworbene.
Falls Sie sich um einen Masterstudienplatz bewerben, geben Sie neben dem Bachelorabschluss bitte auch die erste Hochschulzugangsberechtigung an (z.B. Allgemeine Hochschulreife).
Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben und interessieren sich für einen unserer Bachelorstudiengänge? Dann benötigen Sie für die Bewerbung an unserer Hochschule entweder eine
Sie haben ein Studium im Ausland abgeschlossen und interessieren sich für einen unserer Masterstudiengänge? Dann benötigen Sie für die Bewerbung an unserer Hochschule entweder eine Zeugnisprüfung durch uni-assist: Vorprüfungsdokumentation – VPD (die VPD ist nur erforderlich bei Bewerbung für Biotechnologie / Bioingenieurwesen; Business Management und Entrepreneurship Erneuerbare Energien; Climate Change Management, International Management of Forest Industries oder Lebensmittelqualität).
Ausführliche Informationen für internationale Studienbewerberinnen und -bewerber finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zusätzlich die weiteren Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen auf den jeweiligen Studiengangseiten der Bachelor- und Masterstudiengänge!
Gaststudierende bedürfen derselben Qualifikation wie ordentlich immatrikulierte Studierende.
Der Bewerbungsantrag ist mit dem bei der Hochschule erhältlichen Formblatt zu stellen (siehe Bewerbungsformulare für ein Gaststudium).
Dem Antrag ist die Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Kopie) beizufügen. Es ist anzugeben, welche einzelnen Lehrveranstaltungen belegt werden sollen, jeweils mit Angabe der Modulnummer und der Anzahl der Lehrveranstaltungsstunden (=Semesterwochenstunden).
Die Bezeichnung der Lehrveranstaltung mit Modulnummer und Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) kann der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges entnommen werden. Es gilt der allgemeine Bewerbungsschluss für das Wintersemester (15. Juli) und das Sommersemester (15. Januar), bis zu dem der Eingang der Bewerbung erfolgt sein muss.
Die Gebühren betragen pro Semester
Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als 10 Semesterwochenstunden können nicht belegt werden.
Die Immatrikulation als Gaststudierende/r ist nur insoweit möglich, als dadurch das Studium der ordentlichen Studierenden nicht beeinträchtigt wird. Eine Immatrikulation für Lehrveranstaltungen zulassungsbeschränkter Studiengänge und für Lehrveranstaltungen, bei denen Labor- oder sonstige Arbeitsplätze benötigt werden, ist nicht möglich. Erkundigen Sie sich vorab, bei welchen Studiengängen Zulassungsbeschränkungen bestehen. Der/die Gaststudierende wird mit der Immatrikulation nicht Mitglied der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf. Der/die Gaststudierende darf nicht an Prüfungen teilnehmen. Eine gleichzeitige Immatrikulation als ordentlicher Studierende/r und Gaststudierende/r ist nicht möglich.
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Student.Service
Am Hofgarten 4
85354 Freising
T +49 8161 71-5592
F +49 8161 71-4987
studium.weihenstephan [at]hswt.de
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Referat Studienangelegenheiten
Markgrafenstr. 16
91746 Weidenbach
T +49 9826 654-114
F +49 9826 654-4114
zulassung.triesdorf [at]hswt.de
Allgemeines Informationsblatt zum Zulassungsverfahren
Bescheinigung Beratungsgespräch allgemeiner Hochschulzugang für Meister und Techniker
Hinweise und Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zum Studium von Minderjährigen