Für das Studium an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf fallen pro Semester derzeit folgende Kosten an:
Studiengebühren werden an der HSWT nur für Studierende aus Nicht-EU-Staaten im International Master of Landscape Architecture (IMLA) erhoben. Diese zahlen 750 € pro Semester.
Laut einer Umfrage des Studierendenwerks aus dem Jahr 2016 benötigen Studierende durchschnittlich etwa 820 € für Wohnen, Kleidung, Ernährung, Gesundheitsleistungen, Lernmittel, Fahrtkosten und Freizeit. Die tatsächliche Höhe der Ausgaben hängt natürlich vom individuellen Lebensstil ab.
Wenn Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie dafür unter anderem nachweisen, dass Sie ihr Studium und den Aufenthalt in Deutschland finanzieren können. Dies gilt als erwiesen, wenn Sie mindestens 861 € bzw. 10.332 € /Jahr zur Verfügung haben.
Um diese finanziellen Mittel nachzuweisen gibt es mehrere Möglichkeiten:
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder dem für Ihren Wohnort zuständigen Ausländeramt, da teils abweichende Bestimmungen gelten können.
Ein Sperrkonto ist ein besonderes Konto, über das der Inhaber nicht frei verfügen kann. Mit dem Guthaben auf diesem Konto sollen alle Kosten gedeckt werden, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen. Auf das Sperrkonto muss daher ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag eingezahlt werden: Das sind aktuell 861 € für jeden Monat des Aufenthalts in Deutschland bzw. für jeden Monat, den das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis gilt.
Nach der Ankunft in Deutschland können von dem Konto jeden Monat maximal 861 € ausgegeben werden. Es sei denn, es wurde mehr als der vorgeschriebene Mindestbetrag eingezahlt.
Wenn Sie aus einem EU- /EWR-Land oder der Schweiz kommen, dürfen Sie während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze kann in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn Sie zum Beispiel nur an Wochenenden, abends oder nachts arbeiten.
Studierende aus anderen Staaten dürfen maximal 120 volle Tage oder 240 halbe Tage im Jahr in Deutschland arbeiten. Als ganze Tage zählen Arbeitstage, an denen mehr als 4 Stunden gearbeitet wird. Eine darüber hinaus gehende Tätigkeit muss zuvor von der Ausländerbehörde genehmigt werden.
Die Beschränkung gilt nicht für studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule oder im Umfeld der Hochschule (z. B. als wissenschaftliche Hilfskraft oder beim Studentenwerk). Für Pflichtpraktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums in Deutschland sind, ist ebenfalls keine Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig. Die regulär zur Verfügung stehenden 120 zustimmungsfreien Arbeitstage können zusätzlich und unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die Angaben in Ihrem Aufenthaltstitel und kontaktieren Sie im Zweifelsfall das für Sie zuständige Ausländeramt.
Internationale Studieninteressierte und Studierende können sich bei zahlreichen Organisationen um ein Stipendium bewerben.
Verschiedene Datenbanken helfen dabei, geeignete Stipendien zu finden:
Für einige Stipendien können Sie sich direkt an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bewerben.
So besteht die Möglichkeit einer begrenzten Förderung im Rahmen des Programms "Internationalisierung der Hochschulen" des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Daneben kann auch ein Antrag auf Unterstützung durch das Deutschlandstipendium oder eine einmalige Beihilfe aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds für Bücher und Lernmittel gestellt werden.
Unsere Hochschule kann zudem Stipendien aus dem STIBET I-Programm des DAAD vergeben, um einen baldigen Studienabschluss zu unterstützen und besonders engagierte ausländische Studierende gezielt zu fördern. Die Fakultäten schlagen dem Auswahlkommitee förderwürdige Studierende vor.
Ramona Müller
T +49 8161 71-5269
ramona.mueller [at]hswt.de
Martina Dietrich
T +49 8161 71-4532
martina.dietrich [at]hswt.de
Ausländeramt Landkreis Ansbach (für Triesdorf)
Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung