Zu Beginn Ihres Aufenthaltes in Deutschland stehen einige wichtige Dinge an, die Sie erledigen sollten.
Nach Ihrer Ankunft haben Sie zwei Wochen Zeit, um sich beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes anzumelden (z.B. Bürgerbüro Freising, Einwohnermeldeamt Weidenbach). Sie können sich erst anmelden, wenn Sie einen festen Wohnsitz haben. Eine Anmeldung unter der Adresse eines Hostels oder Hotels ist nicht möglich. Zur Anmeldung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument und eine Bescheinigung des Vermieters über den Einzug („Wohnungsgeberbescheinigung“).
Wenn Sie nach dem Studium ins Ausland zurückziehen, benötigen Sie zur Abmeldung im Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung des Vermieters über den Auszug.
Hier finden Sie ein Formular zur Bestätigung des Ein- bzw. Auszugs durch den Wohnungsgeber
Falls Ihr Heimatland kein EU- oder EWR-Land ist, müssen Sie innerhalb der Gültigkeit ihres Visums (bzw. Ihres visumsfreien Aufenthalts) eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt (z.B. Ausländeramt Freising, Ausländeramt Landkreis Ansbach) beantragen. Sie können die Aufenthaltserlaubnis erst beantragen, nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Da das Ausstellen des Aufenthaltstitels mehrere Wochen dauert, sollte die Beantragung frühzeitig erfolgen.
Für die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie unter anderem nachweisen, dass Sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz sowie ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Ausführliche Informationen zur Aufenthaltserlaubnis und den zur Beantragung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Informationsbroschüre des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD). Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Ausländeramt.
Auch wenn Schweizer Studierende Freizügigkeit innerhalb der EU genießen, müssen sie eine rein deklaratorische "Aufenthaltserlaubnis-Schweiz" beantragen.
Wenn Sie ein Bankkonto in einem Euro-Land haben, können Sie am SEPA-Verfahren für grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften teilnehmen. Falls nicht, sollten Sie ein deutsches Bankkonto eröffnen. Regelmäßige Zahlungen, wie Miete, Strom etc., werden in Deutschland häufig per Lastschrifteneinzug direkt vom Bankkonto abgebucht.
Bankkonten für Studierende sind häufig kostenlos und beinhalten in der Regel eine EC-Karte. Bitte informieren Sie sich, an welchen Bankautomaten Sie damit kostenfrei Geld abheben können. Kleinere Ausgaben werden in Deutschland üblicherweise mit Bargeld oder EC-Karte gezahlt. Das Bezahlen mit Kreditkarte ist weniger verbreitet; sie sollten rechtzeitig nachfragen, ob diese akzeptiert wird. Häufig ist es auch möglich, kontaktlos mit EC-Karte, Kreditkarte oder Smartphone zu zahlen.
Zur Eröffnung eines Bankkontos benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, eine Meldebescheinigung (die Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes erhalten) sowie eine Immatrikulationsbescheinigung. Die Bank benötigt zudem Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Falls Sie diese noch nicht erhalten haben, erkundigen Sie sich bei der Bank, ob ein Nachreichen möglich ist.
Für die Nutzung des Online-Bankings ist in der Regel die App der Bank erforderlich.
Ramona Müller
T +49 8161 71-5269
ramona.mueller [at]hswt.de
Martina Dietrich
T +49 8161 71-4532
martina.dietrich [at]hswt.de
Einwohnermeldeamt Weidenbach (für Triesdorf)
Ausländeramt Landkreis Ansbach (für Triesdorf)