Die Hochschulleitung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und dem Kanzler. Vorsitzender der Hochschulleitung ist die Präsidentin oder der Präsident. Sie oder er entwirft die Grundzüge der hochschulpolitischen Zielsetzungen und hat die Initiativpflicht zur Entwicklung der Hochschule. Die Hochschulleitung ist nicht nur für die laufenden Angelegenheiten der Hochschule zuständig, sie entscheidet insbesondere auch über die Stellen- und Mittelvergabe.
Präsident der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
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Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen, Kosten-Nutzen-Analyse, Volkswirtschaftliche Grundlagen, Unternehmensführung
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Landschaftsplanung, Landschaftsökologie und Umweltsicherung
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markus.reinke [at]hswt.de
Haushaltsökonomie, Verbraucherpolitik, Rechnungswesen
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Forstliche Bodenkunde, Geologie, standörtliche Grundlagen der Forstwirtschaft
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