Verringerung von Schäden durch Saatkrähen
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) führt im Auftrag des Landesamt für Umwelt (LfU) ein Forschungsprojekt zur Verringerung von Schäden durch Saatkrähen auf landwirtschaftlichen Flächen durch.
Ziel des Projekts ist es, die Wirksamkeit von letalen Einzelentnahmen als Managementmaßnahme zur Vermeidung von landwirtschaftlichen Schäden durch Saatkrähen und Rabenkrähen im Vergleich zu nichtletalen Maßnahmen zu ermitteln. Dabei wird insbesondere untersucht, unter welchen Rahmenbedingungen eine nachhaltige Vergrämungswirkung erreicht und Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen reduziert werden können. Die Vergrämungsmaßnahmen finden im Zeitraum vom 1. April 2026 bis 31. Juli 2026 und somit zur Hauptschadenszeit für landwirtschaftliche Kulturen statt.
Projektleiter Christoph Moning, Professor für Zoologie und Tierökologie an der Fakultät Landschaftsarchitektur, erklärt: „Die Problematik mit Schäden in der Landwirtschaft nimmt in den letzten Jahren zu, jedoch sind Schadereignisse kaum vorhersehbar und schwanken zwischen den Jahren. Für die landwirtschaftliche Praxis sollen konkrete wirksame Vergrämungsmaßnahmen ermittelt werden, die bislang nur anekdotisch beschrieben oder wissenschaftlich nicht ausreichend untersucht wurden.“
Zusätzlich zu den bereits genutzten Vergrämungsmaßnahmen soll der oft geforderte Abschuss der Saatkrähen als Vergrämungsmaßnahme evaluiert werden. Damit soll Landwirten und Jagdausübenden, aber auch Behörden ein Spektrum an wirksamen Maßnahmen die praxistauglich umgesetzt werden können präsentiert werden.
Projektgebiete
In der Region Straubing umfasst das Projektgebiet die Gemeinden Aholfing, Aiterhofen, Atting, Feldkirchen, Geiselhöring, Kirchroth, Parkstetten, Perkam, Rain, Salching und Steinach sowie die Stadt Straubing.
In der Region Bäumenheim umfasst das Projektgebiet die Gemeinden Asbach-Bäumenheim, Mertingen und Oberndorf sowie für hieran angrenzende und sich in einem Abstand von bis zu 500 Meter befindliche Teilflächen der Gemeinden Donauwörth, Genderkingen, Münster, Rain und Tapfheim. Der Fokus liegt in der Region auf Maiskulturen, bei vorhandener Kapazität werden auch andere Kulturen mitaufgenommen.
In der Region Königsmoos umfasst das Projektgebiet die Gemeinden Berg im Gau, Burgheim, Brunnen, Ehekirchen, Karlshuld, Königsmoos, Langenmosen, Oberhausen, Neuburg an der Donau, Rohrenfels, Schrobenhausen und Weichering. Der Fokus liegt in der Region auf Maiskulturen, bei vorhandener Kapazität werden auch andere Kulturen mitaufgenommen.
In der Region Erding umfasst das Projektgebiet die Gemeinden Berglern, Bockhorn, Eitting, Erding, Moosinning, Neuching, Oberding, Walpertskirchen und Wörth.
Nicht aufgenommen werden Flächen in Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, CEF- und FCS-Flächen für Acker- und Wiesenbrüter, Flächen der bayerischen Wiesenbrüterkulisse sowie Flächen innerhalb der Schutzzone für eine Flussseeschwalbenkolonie.
Prinzipiell können alle Schäden gemeldet werden, der Schutzgebietsstatus wird durch die Hochschule überprüft. Schadensmeldungen innerhalb von Schutzgebieten gehen in die Auswertung der Gesamtschäden mit ein.
Umsetzung und Dokumentation
- Meldung der Schäden an die Hochschule (Bild oder Video als Mail oder Whatsapp)
- Fläche liegt im Projektgebiet und nicht in einem Schutzgebiet
- Freigabe der Abschüsse durch HSWT
Die Projektaufnahme und die Freigabe der Abschüsse wird schriftlich durch die HSWT bestätigt. Die Umsetzung der Vergrämungsmaßnahmen erfolgt in Absprache mit der Hochschule.
Die Abschüsse werden von den Jägern dokumentiert, die Vegetationsentwicklung wird von der HSWT dokumentiert.
Genaue Informationen erhalten Landwirtinnen und Landwirte sowie Jagdausübende bei Projektaufnahme.