Auf dieser FAQ-Seite sind die wichtigsten Informationen und Fragen zur Coronavirus-Krise, die die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf betreffen, zusammengestellt, insbesondere für Studierende.
Weitere Informationen und Fragen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Professoren und Professorinnen sowie für alle Lehrende gibt es auf der FAQ-Seite im internen Bereich.
Aufgrund der am 15.03.2021 in Kraft getretenen 3. Änderung der Corona-Satzung der Hochschule gilt für Attest im Sommersemester 2021 Folgendes:
Zum Nachweis einer krankheitsbedingen Prüfungsunfähigkeit im Sommersemester 2021 ist die Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attestes ausreichend.
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aktualisiert 07.04.2021
wir freuen uns, Ihnen in den nächsten Wochen Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeiten in Hochschulgebäuden bieten zu können. Wir wollen Ihnen damit Wartezeiten draußen in der Kälte ersparen und denjenigen, die auf die technischen Möglichkeiten der Hochschul-IT angewiesen sind, das Arbeiten ermöglichen. Sie wissen ja: Die Corona-Auflagen sind streng und daher bitten wir Sie, Ihre Aufenthalte zu planen und zu beachten, dass nur ein kurzfristiges Verweilen möglich ist. Auch wird die ganze Zeit über eine Aufsichtsperson anwesend sein.
Folgende Rahmenbedingungen gelten:
Campus Weihenstephan
Das Gebäude A 9 (die „kleine Kustermannhalle - KuMa“) wird mittwochs und donnerstags von 10 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Dieser Service startet am Mittwoch, 25. November. Bitte reservieren Sie rechtzeitig (mindestens bis zum Vorabend) einen zeitlichen „slot“ im Moodle-Raum https://moodle.hswt.de/course/view.php?id=3505 und bringen Sie Ihre Student.Card zur Identifizierung mit.
Campus Triesdorf
In Triesdorf steht der Raum E 009 montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr zur Verfügung. Auch dort soll das Angebot in den nächsten Tagen starten; der genaue Termin wird über die News bekanntgegeben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Sie müssen sich jedoch wie für jede andere Veranstaltung auch über den QR-Codes des Raumes registrieren.
Dieses Angebot gilt zunächst bis zur Weihnachtspause.
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit Ihr Studium etwas erleichtern und freuen uns schon jetzt auf den Augenblick, wenn wir unsere Türen für Sie wieder ganz öffnen können.
Bis dahin wünschen wir Ihnen Erfolg und viele erfreuliche Momente an unserer Hochschule
Dr. Eric Veulliet, Präsident und Dr. Karla Sichelschmidt, Kanzlerin
Das BAföG eröffnet Bildungschancen
Keine Nachteile durch das Coronavirus
Das BAföG wird auch bei durch das Coronavirus bedingten Schließungen oder Einreisesperren weitergezahlt. Bundesbildungsministerin Karliczek: "Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben".
Studierende, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind und ein Gebäude der HSWT ohne Mund-Nasen-Bedeckung betreten möchten, benötigen eine Bestätigung über die Befreiung von der Trageverpflichtung vom Prüfungsamt.
Merkblatt Befreiung von Trageverpflichtung Mund-Nase-Bedeckung
Wir helfen einander! Gerade auch in dieser Zeit möchten wir auf folgendes Beratungsangebot verweisen:
Weihenstephan
Hilfe in Krisen:
Hilfe in akuten Notfällen:
Hochschulseelsorge der Hochschulgemeinde:
Studentenwerk:
Triesdorf
Hilfe in akuten Notfällen:
Hochschulseelsorge Triesdorf:
Hilfe in Krisensituationen:
Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
Caritas Ansbach
Eltern-, Jugend- und Familienberatung
Offene Hilfen Ansbach Süd für Menschen mit Behinderung
Zentralbibliothek (A8) und Teilbibliothek Triesdorf
Ausleihe
Elektronische Angebote
Die Bibliothek bietet zahlreiche E-Medien (elektronische Bücher und Zeitschriften) und Literatur-Datenbanken an. Diese können Sie auch von zu Hause aus nutzen, was gerade während der jetzigen Schließzeit für Sie interessant sein dürfte! Die Nutzung der von uns lizenzierten Datenbanken und E-Medien von zu Hause aus ist für Hochschulangehörige kostenlos möglich. Dazu sind zwei Voraussetzungen notwendig:
Auch nachzulesen auf den Seiten des Rechenzentrums.
Literaturrecherche
Bei Ihrer Suche nach weiterführender Literatur im Rahmen von Referaten oder Ihrer Abschlussarbeit finden Sie vielfältige Unterstützung:
Für Termine oder bei Fragen wenden Sie einfach per eMail in Weihenstephan an die Zentralbibliothek oder in Triesdorf an die Teilbibliothek.
Weitere Informationen ...
... finden Sie auf den Seiten der Bibliothek der HSWT.
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abweichung von Regelungen in der Allgemeinen Prüfungsordnung sowie den Studien- und Prüfungsordnungen aufgrund der Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
(Corona Satzung) vom 15. April 2021
Corona-Satzung der HSWT
Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Bekanntmachung von Hochschulsatzungen (HSchBekV) vom 4. November 1993 (GVBl S. 848) durch Niederlegung in der Zentralbibliothek der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf in Freising, Am Hofgarten 2 sowie in der Teilbibliothek der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf in Triesdorf, Markgrafenstr. 16, 91746 Weidenbach.
Die Ausfertigung der Satzung kann während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Für Studierende, die sich aktuell im Ausland aufhalten und eine An- bzw. Rückreise zur HSWT planen, hat das International Office wichtige Hinweise zu aktuell geltenden Bestimmungen bezüglich Einreisebestimmungen und Quarantäne zusammen gestellt:
Informationen zur Anreise zur HSWT aus dem Ausland
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das International Office.
Aufgrund der am 15.03.2021 in Kraft getretenen 3. Änderung der Corona-Satzung der Hochschule gilt für Fristen im Sommersemester 2021 Folgendes:
Studierende, die eine Frist nicht einhalten können, erhalten im Sommersemester 2021 keinen Fristenfünfer, sondern von Amts wegen eine Fristverlängerung bis zum Ende des Winterssemesters 2021/21.
Betroffen sind die Fristen zur Ablegung von
Eine separate Antragstellung ist nicht erforderlich.
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aktualisiert 07.04.2021
Auf Anordnung der Hochschulleitung befindet sich die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf seit Freitag, 20. März 2020, 16:00 Uhr in einem eingeschränkten Betrieb. Dies bedeutet im Einzelnen:
Das Studentenwerk München richtet ihre Angebote während der Coronavirus-Pandemie nach den jeweils gültigen Vorgaben aus. Die aktuelle Lage sieht folgendermaßen aus:
Öffnungszeiten der Mensen
https://www.studentenwerk-muenchen.de/mensa/standorte-und-oeffnungszeiten/freising-weihenstephan/
Zum Beginn des Wintersemesters hat die HSWT ein aktuelles Hygienekonzept erstellt. Es bildet die Grundlage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen und orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben und insbesondere dem Rahmenhygienekonzept von Hochschule Bayern.
Auf einige Punkte will die Hochschulleitung besonders aufmerksam machen:
Leider können wir unseren Studierenden nur im Rahmen von Lehrveranstaltungen den Zugang zu unseren Gebäuden ermöglichen. Wir bedauern das sehr, denn gerade im Winter wären Treffpunkte im Warmen und gemeinsame Arbeitsmöglichkeiten besonders attraktiv. Die geltenden Infektionsschutzvorgaben lassen hier aber nur wenig Spielraum. Die Hochschulleitung wird mit den Fakultäten über eine gewisse Kompensation beraten: zum Beispiel durch vermehrte Beschaffung von digitalen Medien.
Eine wesentliche Neuerung gegenüber dem Sommersemester besteht in der Verpflichtung zur „Kontaktpersonennachverfolgung“. Hier hat das Rechenzentrum eine Anwendung entwickelt, die für die Lehrenden besonders einfach zu handhaben ist: Die Fakultäten erhalten für jeden Unterrichtsraum einen QR-Code, der im Eingangsbereich des Raums angebracht wird. Auf diese Weise können sich die Anwesenden mit ihrem HSWT-Account anmelden. Bei Beginn der Lehrveranstaltung sollte die Lehrperson in der App prüfen, ob die dort angezeigt Personenzahl der Zahl der Anwesenden entspricht. Diese Lösung ist komfortabler als die Erfassung mithilfe von Kartenlesegeräten – und auch leichter auszuwerten.
Es ist vorgesehen, dass die Reinigungsunternehmen einmal täglich die Tische in den Unterrichtsräumen abwischen und auch Türklinken, Handläufe und WCs putzen. Bitte machen Sie den technischen Dienst zeitnah darauf aufmerksam, wenn Sie bemerken, dass diese Reinigung nicht erfolgt ist, damit von dort sofort reagiert werden kann.
Bitte klären Sie mit den IT-Ansprechpartnern/innen in den Fakultäten, wie das technische Equipment (Mikrofon, Headset, Tastaturen), das von mehreren Personen genutzt wird, am besten gereinigt werden kann.
Nach wie vor liegt es in unser aller Interesse, die Kontakte möglichst gering zu halten. Daher sollten sich nur so wenig Personen wie möglich und nötig in der Hochschule aufhalten. Wir bitten darum, weiterhin flexible Home-Office-Möglichkeiten wahrzunehmen. Dass und wie die Dienstaufgaben erledigt werden, obliegt der Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten.
Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf berichtet aktuell unter https://www.hswt.de/hochschule/coronavirus.html und versucht, möglichst alle Fragen zu klären und in den allgemeinen FAQ sowie in den FAQ für Beschäftigte und Lehrbeauftragte (intern) zu beantworten.
Wenden Sie sich bei Fragen, die mit der Corona-Krise zusammenhängen, an das International Office.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu "Einreisebeschränkungen und Quarantäne" weiter oben auf dieser Seite.
19.10.2020
Sehr geehrte Professorinnen und Professoren,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
Sie haben es vielleicht schon der laufenden Berichterstattung entnommen: die bayerische Staatsregierung hat Ende vergangener Woche eine „Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung“ erlassen, die auch für unsere Hochschule relevant ist:
Wenn die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus von 35 pro 100.000 Einwohner überschritten wird, besteht Maskenpflicht an Hochschulen auch am Platz (§ 25 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Das heißt: Sowohl Studierende als auch Lehrende müssen bei allen Präsenzveranstaltungen in Innenräumen durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt auch für Laborpraktika. Hier bitten wir die Lehrenden, keine Versuche durchzuführen, bei denen die Maske aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht getragen werden soll.
Der Inzidenzwert ist augenblicklich im Landkreis Freising überschritten, und daher gelten diese Regelungen für den Campus Weihenstephan.
Wir bedauern, dass der Lehrbetrieb dadurch möglicherweise erschwert wird, dennoch bitten wir um Ihr Verständnis und um Beachtung dieser Regelung.
Alles Gute und beste Grüße
Dr. Eric Veulliet Dr. Karla Sichelschmidt
Zugangsschlüssel zu Moodlekursen bekommen Studierende von ihren Dozentinnen und Dozenten.
Es werden vorlesungsbegleitende bzw. vorlesungsunterstützende Materialen über Moodle bereitgestellt. Die Lehrenden unterstützen die Studierenden bei der Nutzung. Detailliertere Informationen zur Sicherstellung der Studierbarkeit und zu den Angeboten der Online-Lehre finden Sie auf den Seiten Ihrer einzelnen Studiengänge.
Bei Fragen zu Ihrem Praktikum wenden Sie sich bitte an Ihre Praktikumsbetreuer*innen.
Am 26.11.2020 wurde in der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung unter 1. Corona-Pandemie/ B. Vertiefen durch zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen unter Punkt der folgende Regelung kommuniziert:
"Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen)."
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-26-november-2020/?seite=28074
Das bedeutet, dass nach derzeitigem Stand Labor- und Geländepraktika weiterhin stattfinden können. Gleiches gilt für Prüfungen: auch diese sind nach dem aktuelle Stand der Dinge in Präsenz möglich.
Andere Arten von Lehrveranstaltungen sind ab Dienstag, den 1. Dezember nur noch in reinen Online-Formaten möglich. Bitte informieren Sie sich im Einzelfall in Ihren aktuellen Stundenplänen in TimeEdit bzw. an den Informationen, die Ihnen Ihre Fakultäten bzw. Ihre Lehrenden geben.
Liebe Studierende,
nachdem am letzten Sonntag die erwartete Änderung der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erfolgt ist, möchten wir Sie (wie versprochen) heute nochmals aktuell informieren. Für die Hochschulen ergeben sich auch aus der aktuellen Fassung der Verordnung keine Veränderungen.
Hochschulleitung und Erweiterte Hochschulleitung haben gestern die Situation im Austausch mit dem Studierendenparlament nochmals eingehend beraten und sich auf die folgenden, im wesentlichen bereits bekannten Regelungen verständigt. Dabei standen zwei Zielsetzungen im Fokus: Die Gewährleistung eines höchstmöglichen Infektionsschutzes einerseits und die Möglichkeit für die Studierenden, das Semester im vorgesehenen zeitlichen Rahmen abschließen zu können andererseits.
Uns hat in den letzten Tagen eine Fülle von Rückfragen zu den bevorstehenden Prüfungen erreicht. Deshalb möchten wir Sie in diesem NEWSLETTER nochmals umfassend über die geltenden Regelungen informieren:
Präsenzprüfungen
Die HSWT bietet ihren Studierenden im Wintersemester die Möglichkeit, an Präsenzprüfungen prinzipiell teilzunehmen. Dies entspricht auch dem ausdrücklichen Wunsch der Studierenden. Diese Prüfungen finden ausschließlich in Räumen statt, in denen die geltenden strengen Abstands- und Hygieneregeln (Abstand, Belüftung etc.) sicher eingehalten werden können. Viele Prüfungen finden daher zeitgleich in mehreren Räumen statt. In den meisten Räumen werden weniger als 50 Studierende anwesend sein; nur in Ausnahmefällen in sehr großen Räumen bis 100 Teilnehmer/innen (= Mensa Freising). Diese Räume sind jedoch ausreichend groß und verfügen über leistungsfähige Lüftungssysteme. Details finden Sie unter dem Stichwort "Hygiene-Konzept".
Hygiene-Konzept
Wie bereits im letzten Sommersemester, gilt auch für die Prüfungen im Wintersemester ein aufwändiges Hygienekonzept:
Mit diesem Hygienekonzept gehen wir teilweise deutlich über die Anforderungen der gültigen Verordnung hinaus und erfüllen damit auch strengste Anforderungen. Selbstverständlich wird die Einhaltung der Regeln laufend kontrolliert.
Fristen
Alle Studierenden können entscheiden, ob sie in diesem Semester eine Prüfung antreten möchten oder nicht. Fristen für die erste oder zweite Wiederholungsprüfung oder für dem erstmaligen Antritt einer Prüfung im Wintersemester 2020/21 sind "von Amts wegen" ausgesetzt, d.h. es muss auch kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Nachholen von Prüfungen
Prüfungen, die im Wintersemester 2020/21 nicht angetreten werden, können im Sommersemester 2021 (oder - soweit dann keine Frist zu berücksichtigen ist - auch später) nachgeholt werden. Um die Belastung durch zusätzliche Prüfungen im nächsten Semester möglichst gering zu halten, wird es auch im Sommersemester 2021 sowie im Wintersemester 2021/22 einen erweiterten Prüfungszeitraum geben. In den Fakultäten wird geprüft, ob und wann „frühe Nachholtermine“ angeboten werden können.
Online-Prüfungen
Online Prüfungen müssen gewährleisten, dass alle Teilnehmenden die gleichen Chancen haben und unzulässige Verhaltensweisen erkannt werden. Deshalb ist nicht jede Prüfungsform dafür geeignet. Weiterhin sind datenschutzrechtliche Fragen im Vorfeld zwingend zu klären. Die Verantwortung für eine stabile Internetverbindung liegt bei den Studierenden. Technisch und rechtlich sind aktuell nur sog. "Open-Book"-Prüfungen, Projektarbeiten sowie mündliche Prüfungen über Zoom möglich - diese Möglichkeiten werden von der HSWT schon genutzt. Diese Prüfungsformate sind leider für Grundlagenprüfungen in den unteren Semestern ungeeignet und mit hohen Teilnehmerzahlen weder technisch noch rechtlich belastbar umsetzbar. Anders, als es vielfach dargestellt wird, ist ein Vorlauf von einigen Monaten auch nicht ausreichend, um auf faire und technisch stabile Online-Prüfungen umzustellen. Die HSWT arbeitet mit Hochdruck daran, die technischen und didaktischen Voraussetzungen für ein erweitertes Angebot von Online-Prüfungen umzusetzen. Kurzfristig wird es aber nicht dazu kommen, dass vollständig auf Online-Prüfungen umgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang auch der Hinweis: Von 19 staatlichen und kirchlichen Hochschulen in Bayern ist derzeit nur eine in der Lage, tatsächlich in großem Maßstab Online-Prüfungen durchzuführen.
Maskenpflicht
Die Hochschulleitung hat beschlossen, dass ab Montag, 18. Januar auch in den Außenbereichen der Campusgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Gruppenbildung und Begegnungen vor Beginn und nach Ende von Veranstaltungen ein hinreichender Infektionsschutz besteht. In den schriftlichen Prüfungen sind ab dem 18.Januar 2021 (analog der Regelung für Einzelhandel und ÖPNV) FFP 2 - Masken zu tragen, wenn die Prüfung nicht länger als 60 Minuten dauert. Eine KN 95-Maske ist gleichwertig in ihrer Schutzwirkung und kann ebenfalls getragen werden. Bei längeren Prüfungen besteht ebenfalls die Verpflichtung, eine Maske zu tragen; wir empfehlen hier eine FFP2- oder KN95-Maske; es darf aber in diesen Fällen auch eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. (Für die FFP2 – Maske spricht insbesondere der bessere Eigenschutz.). Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es nur für Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen der Maske befreit sind und über eine entsprechende Bestätigung der HSWT (zu erhalten vom Prüfungsamt nach Vorlage des ärztlichen Attests) verfügen. Die Prüfungsaufsichten dürfen nur die Bestätigung des StudentService, nicht aber die Atteste selbst, akzeptieren.
15-km-Regel
Die Regel, dass in Gebieten mit hohen Inzidenzwerten der Radius um den Wohnort von 15 km nicht verlassen werden darf, gilt ausdrücklich für touristische Reisen und Ausflüge. Die Teilnahme an einer Prüfung an einer Hochschule gilt nach § 2 Abs. 2 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als "triftiger Grund" sowohl für das Verlassen dieses Radius, als auch für einen Aufenthalt außer Haus während der nächtlichen Ausgangssperre. Um diesen "triftigen Grund" glaubhaft zu machen, sollten Sie auf jeden Fall Ihre Studentenausweise und idealerweise einen Ausdruck Ihrer Prüfungsanmeldung mitführen. Diese Anmeldung kann (ebenso, wie der Prüfungsplan) auch auf dem Smartphone abgerufen und vorgezeigt werden. vgl.: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Beherbergungsverbot
Das Beherbergungsverbot gilt ausdrücklich nur für touristische Reisen. Die Teilnahme an einer Prüfung ist nach § 2 Abs. 2 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein triftiger Grund, ähnlich wie eine Reise aufgrund einer beruflichen Tätigkeit. Nachweisen können Sie dies mit Ihrem Studentenausweis sowie einem Ausdruck Ihrer Prüfungsanmeldung. vgl.: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Anreise aus dem Ausland
Bei Anreisen aus dem Ausland (z.B. Österreich) gilt die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1 . In § 2 sind Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne für Personen, "... die in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ... ihres Studiums ... in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger)" Eine entsprechende Bescheinigung kann durch die Fakultät oder das Prüfungsamt ausgestellt werden. Zudem gilt gemäß Allgemeinverfügung zum Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) vom 22. Dezember 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-771, für den Zeitraum 23.12.2020 bis vorerst 15.01.2021 eine Testpflicht für Einreisende aus einem Risikogebiet, die unabhängig von den Vorschriften der Einreise-Quarantäneverordnung besteht. Den vollständigen Text können Sie unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-774/ einsehen. Wir rechnen damit, dass in den nächsten Tagen eine Änderung der EQV erfolgt - bitte informieren Sie sich jeweils aktuell!
Diese Regelungen sind, wie schon erwähnt, mit allen Fakultäten sowie mit den studentischen Vertretern (Sprecher und Sprecherinnen des Studierendenparlaments) diskutiert und abgestimmt worden. Alle sieben Fakultäten und das Studierendenparlament tragen dieses Vorgehen mit. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie auch Ihrerseits auf die Einhaltung der Hygieneregeln achten und damit auch selbst Verantwortung für sich und andere übernehmen.
Viele Grüße
Ihre Hochschulleitung
Präsident Dr. Eric Veulliet
Kanzlerin Dr. Karla Sichelschmidt
Vizepräsidentin Prof. Dr. Sabine Homann-Wenig
Vizepräsident Prof. Dr. Carsten Lorz
Vizepräsident Prof. Dr. Markus Reinke
Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind nach der Einreisequarantäne- Verordnung https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Quarantäne zu begeben und unverzüglich die für sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu kontaktieren.
Die aktuellen Risikogebiete finden Sie unter
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Schwangere und stillende Studentinnen sind den schwangeren und stillenden Beschäftigten gleichgestellt. Da schwangere und stillende Bedienstete im Moment nicht in den Räumen der Hochschule arbeiten dürfen, dürfen schwangere und stillende Studentinnen nicht an Präsenzveranstaltungen der Hochschule teilnehmen, solange die Regelung für Bedienstete in Kraft ist. Da hierdurch im Einzelfall eine erhebliche Härte für diese Studentinnen entstehen könnte, kann den Betroffenen auf Antrag die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen erlaubt werden, sofern die betroffene Fakultät Mindeststandards einhalten kann und diese in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sind. Diese Mindeststandards sind:
Die antragstellenden Studentinnen müssen über die möglichen Gefahren unterwiesen und diese Unterweisung muss dokumentiert werden.
Das Wintersemester beginnt am 01.10.2020 und endet am 14.03.2021.
Die Vorlesungszeit beginnt für alle Studiengänge ebenfalls am 01.10.2020.
Ausgenommen davon ist nur die Vorlesungszeit für Erstsemester in den Bachelorstudiengängen Brau- und Getränketechnologie und Forstingenieurwesen, die am 12.10.2020 startet.
Der Aufdruck WiSe 20/21 über dem MVV Logo Ihrer Student.Card (gültige Validierung im Wintersemester bis 14.03.2021) gilt auch im Sommersemester 2021 als MVV-Fahrtberechtigung nach den gültigen Relegungen des MVV.
Lesen Sie diese im einzelnen unter MVV-Semesterticket.
Das Studentenwerk München richtet ihre Angebote während der Coronavirus-Pandemie nach den jeweils gültigen Vorgaben aus. Die aktuelle Lage sieht folgendermaßen aus:
Derzeitige Erreichbarkeit des Studentenwerks am Campus Weihenstephan
Studieninformationstage und Masterinfotag entfallen!
Die für den 04., 06. und 07. April 2020 geplanten Informationstage müssen leider entfallen! Nähere Informationen findet Ihr auf den Seiten der Studieninfotage.
Verlängerung des Gültigkeitsdatums siehe weiter unten unter FAQ Validierung Studierendenausweise
Regelungen zur Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittel unter FAQ Semesterticket
Allgemeine Infos zur Student.Card
Kontakt über helpdesk [at]hswt.de oder den Student.Service 08161 71 5592
Die Fakultäten arbeiten an den Stundenplänen für das Sommersemester 2020 und werden ihre Studierenden möglichst schnell darüber informieren, welche Online-Angebote gemacht werden.
Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Mit der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und die individuelle, pandemiebedingte Notlage nicht durch Inanspruchnahme einer anderen Unterstützung überwinden können. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. ...mehr
Die Validierungsstation im Verwaltungsgebäude A6 (Haupteingang auf der Nordseite) ist für Studierende wieder zugänglich gemacht.
Die Student.Card kann dort ab sofort von Mo - Fr 6:30 – 20:00 Uhr validiert werden. Es ist darauf zu achten:
Die anderen Bereiche des Gebäudes A6, insbesondere der Student.Services, sind bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen (Siehe TOP „Gebäudeöffnung“).
Bitte informieren Sie sich hierzu stets aktuell auf unseren Veranstaltungsseiten.
Die Weihenstephaner Gärten der HSWT (Sichtungsgarten für Stauden und Gehölze, Kleingarten und Oberdieckgarten) sind wieder geöffnet.
Aufgrund der aktuellen Gefährdung durch Corona bitten wir Sie dringend bei Ihrem Besuch
Dies dient zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer.
Wir gewährleisten, dass Studierende im kommenden Semester ihre Studienziele erreichen und das gesamte Studium im vorgesehenen Rahmen absolvieren können!
Es ist schwer vorauszusehen, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen weiterentwickelt und deshalb existieren nur Rahmenvorgaben aus dem Wissenschaftsministerium. Momentan gehen wir davon aus, dass ein "hybrides Semester" mit Präsenz- und digitalen Anteilen kommt:
Lohnt es sich, am Studienort eine Wohnung anzumieten?
Manche fragen sich, ob es lohnt, sich am Studienort eine Wohnung zu suchen. Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, denn die Stundenpläne können nur innerhalb der Fakultäten abgestimmt werden, weil nur dort entschieden werden kann, welche Module in welcher Form stattfinden können. Unter den derzeitigen Umständen ist das eine besonders schwierige Aufgabe. Die Stundenplaner/innen in den Fakultäten sind noch bei der Arbeit, sodass im Einzelfall noch keine konkreten Aussagen möglich sind.
Gibt es besondere Regelungen für das Praxissemester?
Mehrfach haben uns in den letzten Wochen Fragen zum Praxissemester erreicht: es zeichnet sich ab, dass auch im Wintersemester nicht alle Studierenden einen Praxisbetrieb finden werden. Wir prüfen gegenwärtig, die Regelungen aus der Corona-Satzung zu verlängern bzw. anzupassen, damit die betroffenen Studierenden möglichst keine Nachteile erleiden. Sobald es hier eine Regelung gibt informieren wir Sie kurzfristig.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat FAQ - Grundlegendes zum Hochschulbetrieb, zur Forschung und zum kulturellen Leben zusammengestellt.
https://www.hswt.de/hochschule/zentrale-services.html
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin.
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Am Hofgarten 4
85354 Freising
Tel. +49 8161-71-0