Professur oder Nachwuchsprofessur im Tenure-Track „Arboristik“
Applied Sciences for Life – In diesem Sinne verfügt die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf über ein einzigartiges, alle Lebensgrundlagen umfassendes Fächerspektrum. Wir gehören zu den führenden Hochschulen für angewandte Lebenswissenschaften und grüne Technologien. Unsere Studierenden bilden wir zu verantwortungsvollen Fach- und Führungskräften aus, die optimal für den Berufseinstieg vorbereitet sind. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der HSWT lehren und forschen an drei Standorten (Freising, Triesdorf, Straubing) zu gesellschaftlich bedeutsamen Fragestellungen wie nachhaltige Landnutzung, Klimawandel, Biodiversität, Lebensmitteltechnologie, Biotechnologie oder erneuerbare Energien.
Unser Campus Weihenstephan in Freising bietet vielfältige Möglichkeiten zur fachlichen Vernetzung mit weiteren, national und international renommierten Lehr- und Forschungseinrichtungen, verstärkt durch die Nähe zu München und die ausgezeichnete Verkehrsanbindung.
An der Fakultät Wald und Forstwirtschaft, Campus Weihenstephan, ist voraussichtlich zum Wintersemester 2027/2028 oder später die oben genannte Professur zu besetzen.
Lehr- und Forschungsinhalte
Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit mit tiefgehenden Kenntnissen und umfangreichen praktischen Erfahrungen im Bereich der Arboristik. Das Aufgaben- und Lehrspektrum der Professur umfasst den Einsatz innovativer Technologien zur Erfassung des Baumzustandes und zur digitalen Inventarisierung, Methoden der Baumuntersuchung und Baumpflege sowie die Pathologie von Stadt- und Waldbäumen. Im Mittelpunkt stehen die Bewertung von Gehölzstrukturen hinsichtlich Funktionserfüllung und Verkehrssicherheit, Baumstatik und -mechanik, die Erkennung und differentialdiagnostische Einordnung von Schadursachen, der Einsatz moderner Untersuchungsverfahren (z. B. Schalltomographie, Bohrwiderstandsmessung, Zugversuche) und die Erstellung von Baumgutachten. Übergeordnetes Ziel ist der Erhalt sowie die nachhaltige Entwicklung von Einzelbäumen und Baumbeständen in urbanen Räumen.
Eine aktive Gestaltung der angewandten Forschung, die Betreuung von Praktika, Projekt- und Abschlussarbeiten, die Übernahme englischsprachiger Lehrveranstaltungen sowie die Mitarbeit in der Hochschulselbstverwaltung werden vorausgesetzt. Die Übernahme angrenzender Lehrinhalte ist erwünscht. Wir bieten ein interessantes Arbeitsfeld an der Schnittstelle zwischen angewandter Forschung und praxisnaher Lehre mit der Möglichkeit zur selbstständigen Weiterentwicklung des Fachgebietes.
Ihr Profil
Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer und setzen dabei individuelle Schwerpunkte. Sie verfügen über tiefgehende Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen im Bereich der Arboristik, sind in der Arboristikbranche intensiv vernetzt und verfügen über gute Kontakte zu einschlägigen Verwaltungen, Unternehmen, Verbänden und Forschungseinrichtungen. Sie sind eine innovative Persönlichkeit, die gerne lösungsorientiert im Team arbeitet und empathisch und offen kommuniziert. Pädagogische Eignung können Sie nachweisen und sind darüber hinaus bereit, sich didaktisch fortzubilden und neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien sowie Onlinelehre einzusetzen.
Einstellungsvoraussetzungen:
W2 – Professur (Art. 57 Abs. 3 BayHIG)
- abgeschlossenes Hochschulstudium bevorzugt mit Bezug zur Arboristik, z. B. Forstwissenschaften, Gartenbau, Biologie, Landschaftspflege oder verwandte Fächer,
- pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion oder durch einen anderen Nachweis (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) nachgewiesen wird,
- darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums. Von diesen fünf Praxisjahren müssen Sie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs gearbeitet haben. Als Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs gilt in besonderen Fällen auch, wenn Sie mindestens fünf Jahre einen erheblichen Teil Ihrer beruflichen Praxis in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis tätig waren.
W1 - Nachwuchsprofessur (Art. 64 Abs. 2 BayHIG)
- abgeschlossenes Hochschulstudium bevorzugt mit Bezug zur Arboristik, z. B. Forstwissenschaften, Gartenbau, Biologie, Landschaftspflege oder verwandte Fächer,
- pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen,
- darüber hinaus besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach Abschluss des Hochschulstudiums. Von diesen fünf Praxisjahren müssen Sie mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs gearbeitet haben. Als Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs gilt in besonderen Fällen auch, wenn Sie mindestens fünf Jahre einen erheblichen Teil Ihrer beruflichen Praxis in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis tätig waren.
Die Auswahl der Bewerberinnen erfolgt bei Vorliegen des einschlägigen Hochschulabschlusses vorrangig nach den Kriterien der Praxiserfahrung/Vernetzung in die Branche sowie der pädagogischen Eignung. Danach entscheidet die Befähigung zur wissenschaftlichen Eignung über die Einstellung als W2 oder W1-Professur. Sofern eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit vorliegt (i.d.R. nachgewiesen durch Promotion) erfolgt die direkte Berufung auf eine W2-Professur, ansonsten besteht die Möglichkeit, die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit im Zuge einer W1-Nachwuchsprofessur im Tenure-Track zu erwerben.
Bewerbungen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Bereitschaft und Fähigkeit ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in deutscher Sprache zu unterrichten, setzen wir voraus.
Für die Nachwuchsprofessur im Promotions-Tenure-Track gilt:
Im Rahmen der Nachwuchsprofessur erwerben Sie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in Form der Promotion. Dabei übernehmen Sie auch Aufgaben in Wissenschaft, Forschung und Lehre und machen sich mit allen akademischen Aufgaben einer Professur vertraut; der Umfang der Lehrverpflichtung beträgt zwischen 6 und 9 SWS.
Die Einstellung erfolgt in der BesGr W1. Im Zuge der näheren Ausgestaltung des Dienstverhältnisses wird vor Ruferteilung eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Das Beamten- oder Arbeitsverhältnis der Nachwuchsprofessur ist auf 3 bis 6 Jahre befristet. Die genaue Dauer, der konkrete Umfang der Lehrverpflichtung sowie gegebenenfalls die Vereinbarung zusätzlicher Entwicklungsziele zur Qualifizierung auf die unbefristete Regelprofessur (W2) werden in einer individuellen Zielvereinbarung festgelegt. Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen nach Art. 57 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a BayHIG und bei positiver Evaluation der in der Zielvereinbarung vereinbarten Leistungen und Kriterien wird die Nachwuchsprofessur in eine unbefristete Regelprofessur (W2) überführt.
Die HSWT – Ihre Arbeitgeberin
Wir unterstützen neu berufene Professorinnen und Professoren bei der Organisation von Lehre und Forschung. Dazu gehören Angebote zur Gestaltung flexibler Arbeitsbedingungen, Möglichkeiten zur hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung sowie Anreizsysteme für interdisziplinäre und internationale Forschung.
Die HSWT verfolgt das strategische Ziel, den Anteil von Frauen in Lehre und angewandter Forschung kontinuierlich zu erhöhen. Wir fordern Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich an unserer Hochschule zu bewerben.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema „Professor:in werden“.
Hinweise
- Wir freuen uns über die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.
- Die HSWT versteht sich als familienfreundliche Arbeitgeberin.
- Die HSWT fördert Chancengleichheit und Vielfalt unter ihren Studierenden und Beschäftigten.
- In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Wir bieten Ihnen
Verbeamtung & Besoldung
Eine planbare Zukunft mit der Möglichkeit der Verbeamtung und W-Besoldung, Leistungsbezüge, Jahressonderzahlung sowie vermögenswirksame Leistungen
Unterstützungsangebote
Zentrale Unterstützung bei der Akquise und Durchführung von Forschungsprojekten, in der Lehre (z.B. bei der Erstellung digitaler Lehrformate und Prüfungen) und bei weiteren Themen
Flexibel & familienfreundlich
Familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexibler Einteilung der Arbeitszeiten
Onboarding
Unterstützung bereits vor Ihrem Start an der HSWT sowie umfangreiche Onboarding-Maßnahmen
Fortbildung
Sprachkurse, Weiterbildungen und Coachings zu Themen wie Führung, Management, Didaktik und Lehre
Förderung von Forschung, Praxisprojekten und Gründungsvorhaben
Möglichkeit der bezahlten Freistellung von dienstlichen Aufgaben
Gesundheitsmanagement & weitere Leistungen
Mental Health Coachings, wechselndes Semesterprogramm zur Gesundheitsförderung und JobBike Bayern
Trans- und Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Fakultätsübergreifende Studiengänge, gemeinsame Forschungsprojekte, Wissenstransferprojekte und Forschungseinrichtungen
Hochschulweite Vernetzung
Lunch Dates, BarCamps, Kennenlerntage und hochschulweite Veranstaltungsformate
Werden Sie Teil der Hochschule
Bitte bewerben Sie sich mit den vollständigen Unterlagen (u.a. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und wissenschaftliche Arbeiten) direkt über den Button „JETZT BEWERBEN“.
Häufige Fragen zur Bewerbung (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zu der Bewerbung auf eine Professur an der HSWT.
-
Wie kann ich mich bewerben und welche Unterlagen sollte eine Bewerbung beinhalten?
Bewerben Sie sich bitte online über unser Bewerbungsportal.
Damit wir ein umfassendes Bild Ihrer Qualifikationen und Ihres beruflichen Werdegangs erhalten, benötigen wir aussagekräftige Unterlagen. Diese dienen ausschließlich der Prüfung der Einstellungsvoraussetzungen gemäß Art. 57 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) sowie der Feststellung der fachlichen Eignung.
Diese Checkliste ist eine Auflistung der für Ihre Bewerbung relevanten Informationen und Unterlagen. Falls Ihre Bewerbung unvollständig ist, behalten wir uns eine Nachforderung vor.
-
Wie kann ich Unterlagen nachreichen?
Falls Sie weitere Unterlagen (bspw. Arbeitszeugnis, Informationen über eine neue Arbeitsstelle o.ä.) im Verlauf des Verfahrens nachreichen wollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an za1.professuren@hswt.de. Um die Unterlagen entsprechend zuzuordnen, geben Sie bitte ebenfalls die Professur an, auf welche Sie sich beworben haben.
-
Wann erhalte ich Rückmeldung zu meinen Bewerbungsunterlagen?
Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung.
Im Laufe des Verfahrens können Sie den aktuellen Stand dem Berufungsmonitor entnehmen. Zwischenmitteilungen sind während des Verfahrens nicht vorgesehen.
Nach Abschluss des Berufungsverfahrens erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber eine Rückmeldung.
-
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu dem Berufungsverfahren habe?
In der jeweiligen Ausschreibung finden Sie eine fachliche Ansprechperson und eine Ansprechperson für den Berufungsprozess.
- Bei fachlichen Fragen, bspw. zu dem Lehr- und Forschungsgebiet wenden Sie sich bitte an die fachliche Ansprechperson.
- Haben Sie Fragen zu den Einstellungsvoraussetzungen, weiteren Rahmenbedingungen der Professur oder dem Berufungsverfahren, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson für den Berufungsprozess.
-
Welche Rahmenbedingungen gelten für eine Professur an der HSWT?
Als Professor:in an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) erwartet Sie ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit dem Schwerpunkt auf der Lehre.
Die reguläre Lehrverpflichtung beträgt 18 Semesterwochenstunden (SWS). Je nach Ausgestaltung der Professur sowie Übernahme von zusätzlichen Aufgaben in der Forschung oder Funktionen in der akademischen Selbstverwaltung können Entlastungen von der Lehrverpflichtung gewährt werden.
Darüber hinaus besteht eine Residenzpflicht (Art. 74 BayBG), also die Verpflichtung eine Wohnung so zu nehmen, dass die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt wird. Bei einer Lehrverpflichtung von mindestens 16 SWS erwarten wir, dass unsere Professor:innen in der Vorlesungszeit an vier Tagen pro Woche vor Ort präsent sind. Der persönliche Austausch mit Studierenden und Kolleg:innen ist uns besonders wichtig und prägt das lebendige Miteinander an der HSWT.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen einer Professur an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf finden Sie hier.
-
Wann erfülle ich die fünfjährige berufliche Praxis?
Folgende Möglichkeiten gibt es, um die mindestens fünfjährige berufliche Praxis nach dem einschlägigen Studienabschluss zu erlangen:
- Fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit (im Umfang von mind. 50 % einer Vollzeitbeschäftigung) außerhalb des Hochschulbereiches oder
- Mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches (im Umfang von mind. 50 % einer Vollzeitbeschäftigung) und mindestens zwei Jahre innerhalb des Hochschulbereiches (im Umfang von mind. 50 % einer Vollzeitbeschäftigung) oder
- Mindestens fünf Jahre wurde ein erheblicher Teil (im Umfang von mind. 50 % einer Vollzeitbeschäftigung) der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht.
Hinweis: Die Prüfung der formalen Berufbarkeit erfolgt seitens der Personalabteilung innerhalb des Berufungsprozesses auf Basis von Arbeitsverträgen und/oder Arbeitszeugnissen und/oder Bescheinigungen.
-
Was bedeutet „pädagogische Eignung“?
Die Vermittlung von Wissen an Studierende wird einen großen Teil Ihrer Arbeit als HAW-Professor:in ausmachen. Deshalb ist es von Nutzen, wenn Sie bereits Erfahrungen in der Lehre mitbringen. Diese können Sie zum Beispiel über Lehraufträge, eine Tätigkeit in der wissenschaftlichen Mitarbeit, eine Vertretungsprofessur oder Gastprofessuren erwerben.
Die pädagogische Eignung umfasst didaktische Kompetenzen, die Vermittlung von Fachwissen, die Gestaltung interaktiver Lehr-Lern-Szenarien, z. B. durch Forschendes Lernen oder Projektstudium sowie die Innovationsfähigkeit hinsichtlich neuer Lehr- und Lernformate.
-
Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?
Die Dauer eines Berufungsverfahrens kann variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Dauer der Ausschreibung
- Startzeitpunkt des Verfahrens und mögliche Unterbrechung durch vorlesungsfreie Zeiten
- Terminierung von Gremiensitzungen
- Zeitliche Verfügbarkeit der Kandidat:innen
- Dauer der Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb der Gremien
Im Durchschnitt dauert ein Berufungsverfahren von der Ausschreibung bis zur finalen Ernennung etwa 15 Monate.
Karrierechancen nicht verpassen
Diese Stelle passt noch nicht ganz? Mit dem Job Alert informieren wir Sie über ähnliche Stellenangebote.