Verhältnis der Studienplätze zu den Bewerberzahlen und Zulassungsbeschränkungen im Wintersemester 2011/12Studiengang | Studienplätze* 2011 | Bewerber 2011 | Zulassungsbeschränkung 2011 | Bioprozessinformatik | 71 | 93 | zulassungsbeschränkt | Biotechnologie | 108 | 609 | zulassungsbeschränkt | Ernährung und Versorgungsmanagement | 75 | 594 | zulassungsbeschränkt | Forstingenieurwesen | 99 | 556 | zulassungsbeschränkt | Gartenbau (inkl. dual) | keine Festsetzung | 285 | frei | Landschaftsarchitektur | 126 | 522 | zulassungsbeschränkt | Landschaftsbau und -Management (inkl. dual) | 60 | 238 | zulassungsbeschränkt | Landwirtschaft an der Abteilung Weihenstephan (inkl. dual) | keine Festsetzung | 334 | frei | Landwirtschaft an der Abteilung Triesdorf (inkl. dual) | keine Festsetzung | 306 | frei | Lebensmittelmanagement | 55 | 386 | zulassungsbeschränkt | Lebensmitteltechnologie | 90 | 540 | zulassungsbeschränkt | Management erneuerbarer Energien | 77 | 756 | zulassungsbeschränkt | Technologie Erneuerbarer Energien | 78 | 543 | zulassungsbeschränkt | Umweltsicherung | 97 | 388 | zulassungsbeschränkt | Wassertechnologie | 55 | 179 | zulassungsbeschränkt | Wirtschaftingenieurwesen Agrarmarketing u. Management | 79 | 274 | zulassungsbeschränkt |
* Diese Zahlen wurden in der jeweils gültigen Zulassungssatzung festgesetzt. Stand: 03.06.2011
Für die Masterstudiengänge - Internationales Agrarmanagement (Triesdorf) und
- Regionalmanagement
sind die Qualifikationsvoraussetzungen in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordung festgelegt.
Da nicht alle Bewerber einen angebotenen Studienplatz annehmen (z. B. weil sie sich auch bei einer anderen Hochschule beworben und dort bereits einen Studienplatz erhalten haben) sind die tatsächlichen Zulassungschancen häufig deutlich besser als diese Übersicht vermuten lässt.
Auswahlverfahren1. Verfahrensschritt: Zuerst werden die Bewerber zugelassen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Studium beginnen wollten, dies aber aufgrund eines Dienstes nicht verwirklichen konnten (Vorwegzulasser).
2. Verfahrensschritt: Von den noch vorhandenen Studienplätzen werden dann vergeben: - 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
- 4% für Zweitstudienbewerber
- 5% für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die nicht Deutschen gleichgestellt sind. Deutschen gleichgestellt sind ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU
- 3% für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 45 BayHSchG, die über sonst keine Studienberechtigung verfügen
- 4% für Studienbewerber eines Verbundstudiums, die das Studium in einem Studiengang aufnehmen möchten, der so ausgestaltet ist, dass parallel zum Studium eine Berufsausbildung absolviert werden kann.
3. Verfahrensschritt: Die verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben: - 40 % nach Durchschnittsnote,
- 10 % nach Wartezeit und
- 50 % nach Hochschulauswahlquote (Auswahl an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf nach Durchschnittsnote wie bei der Qualifikationsquote)
Soweit Studienplätze nach der Durchschnittsnote vergeben werden, wird eine Sonderquote für die Bewerber gebildet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an einer Fachoberschule erworben haben. Der Anteil der Sonderquote an den Studienplätzen entspricht dem Anteil der Bewerber mit einer an der Fachoberschule erworbenen HZB an der Gesamtzahl der deutschen oder Deutschen gleichgestellten Bewerbern in dem betreffenden Studiengang.
NC - Numerus ClaususIm Hauptverfahren wurden im Wintersemester 2011/12 folgende Grenzwerte ermittelt, wobei nicht alle Bewerber zugelassen werden konnten, die genau einen dieser Grenzwerte erfüllt haben. Studiengang | Sonderquote - Fachoberschule, Fachhochschulreife der Berufsoberschule | Quote sonstige Bewerber (z.B. Gymnasium) | gilt für alle Bewerber einheitlich | | Note | Note | Wartehalbjahre | Brau- und Getränketechnologie* | 3,7 | 3,7 | 4 | Bioprozessinformatik* | 4,0 | 4,0 | 2 | Biotechnologie | 3,0 | 2,4 | 4 | Ernährung und Versorgungsmanagement | 2,7 | 2,4 | 8 | Forstingenieurwesen | 2,9 | 2,7 | 10 | Landschaftsarchitektur* | 4,0 | 3,8 | 6 | Landschaftsbau und -Management* | 3,9 | 3,7 | 6 | Lebensmittelmanagement | 3,3 | 2,9 | 6 | Lebensmitteltechnologie | 2,8 | 2,4 | 8 | Management erneuerbarer Energien | 2,9 | 2,5 | 6 | Technologie Erneuerbarer Energien | 3,4 | 3,2 | 4
| Umweltsicherung | 3,4 | 3,1 | 4 | Wassertechnologie* | 3,9 | 3,6 | 2 | Wirtschaftsingenieurwesen Agrarmarketing und Management* | 3,9 | 3,6 | 2 |
* Es konnten alle Bewerber zugelassen werden.
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