Verhältnis der Studienplätze 2010 zu den Bewerberzahlen im WS 2010Studiengang | Studienplätze* 2010 | Bewerber 2010 | Bioprozessinformatik | keine Festsetzung | 149 | Biotechnologie | 95 | 449 | Ernährung und Versorgungsmanagement | 64 | 363 | Forstingenieurwesen | 99 | 449 | Gartenbau | keine Festsetzung | 178 | Landschaftsarchitektur | keine Festsetzung | 404 | Landschaftsbau und -Management (incl. dual) | keine Festsetzung | 167 | Landwirtschaft an der Abteilung Weihenstephan | keine Festsetzung | 283 | Landwirtschaft an der Abteilung Triesdorf | keine Festsetzung | 198 | Lebensmittelmanagement | 50 | 232 | Lebensmitteltechnologie | 71 | 334 | Management erneuerbarer Energien | 66 | 542 | Technologie Erneuerbarer Energien | 43 | 386 | Umweltsicherung | 75 | 327 | Wassertechnologie | 27 | 181 | Wirtschaftingenieurwesen Agrarmarketing u. Management | keine Festsetzung | 178 |
* Diese Zahlen wurden in der jeweils gültigen Zulassungssatzung festgesetzt. Stand: 28.05.2010
Für die Masterstudiengänge - Internationales Agrarmanagement, Triesdorf und
- Regionalmanagement
sind die Qualifikatonsvoraussetzungen in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordung festgelegt.
Da nicht alle Bewerber einen angebotenen Studienplatz annehmen (z. B. weil sie sich auch bei einer anderen Hochschule beworben und dort bereits einen Studienplatz erhalten haben) sind die tatsächlichen Zulassungschancen häufig deutlich besser, als diese Übersicht vermuten lässt.
Auswahlverfahren1. Verfahrensschritt: Zuerst werden die Bewerber zugelassen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Studium beginnen wollten, dies aber aufgrund eines Dienstes nicht verwirklichen konnten (Vorwegzulasser).
2. Verfahrensschritt: Von den noch vorhandenen Studienplätzen werden dann vergeben: - 2% für Fälle außergewöhnlicher Härte
- 4% für Zweitstudienbewerber
- 5% für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die nicht Deutschen gleichgestellt sind. Deutschen gleichgestellt sind ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU
- 3% für besonders qualifizierte Berufstätige gemäß Art. 45 BayHSchG, die über sonst keine Studienberechtigung verfügen
- 4% für Studienbewerber eines Verbundstudiums, die das Studium in einem Studiengang aufnehmen möchten, der so ausgestaltet ist, dass parallel zum Studium eine Berufsausbildung absolviert werden kann.
3. Verfahrensschritt: Die verbleibenden Studienplätze werden wie folgt vergeben: - 40 % nach Durchschnittsnote,
- 10 % nach Wartezeit und
- 50 % nach Hochschulauswahlquote (Auswahl an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf nach Durchschnittsnote wie bei der Qualifikationsquote)
Soweit Studienplätze nach der Durchschnittsnote vergeben werden, wird eine Sonderquote für die Bewerber gebildet, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) an einer Fachoberschule erworben haben. Der Anteil der Sonderquote an den Studienplätzen entspricht dem Anteil der Bewerber mit einer an der Fachoberschule erworbenen HZB an der Gesamtzahl der deutschen oder Deutschen gleichgestellten Bewerbern in dem betreffenden Studiengang.
NC - Numerus ClaususIm Hauptverfahren des Auswahlverfahrens wurden im Wintersemester 2010/11 folgende Grenzwerte ermittelt, wobei nicht alle Bewerber zugelassen werden konnten, die genau einen dieser Grenzwerte erfüllt haben. Studiengang | Sonderquote - Fachoberschule, Fachhochschulreife der Berufsoberschule | Quote sonstige Bewerber (z.B. Gymnasium) | gilt für alle Bewerber einheitlich | | Note | Note | Wartehalbjahre | Biotechnologie | 2,9 | 2,4 | 4 | Ernährung und Versorgungsmanagement | 2,7 | 2,5 | 6 | Forstingenieurwesen | 2,9 | 2,7 | 8 | Lebensmittelmanagement | 3,3 | 2,9 | 2 | Lebensmitteltechnologie | 2,8 | 2,6 | 6 | Management erneuerbarer Energien | 2,7 | 2,3 | 6 | Technologie Erneuerbarer Energien | 3,2 | 2,8 | 2
| Umweltsicherung | 3,3 | 2,9 | 2 | Wassertechnologie | alle Bewerber zugelassen |
In den anderen Studiengängen konnten alle Studienbewerber zugelassen werden.
Keinen Studienplatz erhalten?Sollten Sie auch in den Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich allgemein über Studienmöglichkeiten beim Hochschulkompass und ab Anfang September über noch freie Studienplätze an den Hochschulen bei der Studienplatzbörse informieren. |