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Voraussetzungen für ein Studium

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf ist die Vorlage einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung und bei bestimmten Studiengängen darüberhinaus der Nachweis praktischer Vorkenntnisse:

1. Gültige Hochschulzugangsberechtigung

Die Hochschulzugangsberechtigung kann nachgewiesen werden durch ein gültiges Zeugnis der

  • Fachgebundenen Hochschulreife oder
  • Allgemeinen Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife.

Für qualifizierte Berufstätige ist der Zugang zum Studium ebenfalls möglich. 

  • - Absolventen und Absolventinnen von öffentlichen und staatlich anerkannten Fachschulen  und Fachakademien sowie Personen, die eine berufliche Fortbildungsprüfung bzw. Meisterprüfung bestanden haben, erhalten den direkten allgemeinen Zugang zur Hochschule oder Universität. 
  • -Personen mit abgeschlossener mindenstens zweijähriger Berufsausbildung und mindestens dreijähriger einschlägiger Berufstätigkeit in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich können zum Probestudium zugelassen werden.

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen sind für beruflich qualifizierte Bewerber 3 % der Studienplätze reserviert.

 

Für den Zugang als qualifizierter Berufstätiger ist ein Beratungsgespräch  an der Hochschule  Weihenstephan-Triesdorf bei dem für den jeweiligen Studiengang zuständigen  Studienfachberater zu führen. Die   Bescheinigung  über das Beratungsgespräch legen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei.

 

Haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an Frau Eicher-Bauer (Tel. 08161/71-5291, vormittags von 8:00 bis 12:00)

Zeugnisse von anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland:

In der Regel sind Abiturzeugnisse von Gymnasien, Zeugnisse der Fachhochschulreife von Fachoberschulen und Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife von Berufsoberschulen von anderen Bundesländern auch in Bayern anerkannt. Dies gilt auch für andere Zeugnisse, die einen Vermerk enthalten, dass das Zeugnis auf Beschluss der Kultusministerkonferenz in allen Bundesländern zum Fachhochschulstudium berechtigt.

Abgangszeugnisse von Gymnasien anderer Bundesländer, die dort als Fachhochschulreife anerkannt sind, gelten in Bayern nicht als Fachhochschulreife.

Im Zweifelsfalle bitten wir um Übersendung einer Zeugniskopie zur vorherigen Überprüfung der Gültigkeit.

Ausländische Zeugnisse müssen  der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München (www.stmuk.bayern.de/km/schule/schularten/berufliche/zeugnisanerkennung/index.shtml)zur Bewertung vorgelegt werden. Zusätzlich muss die Festsetzung einer Durchschnittsnote beantragt werden. Außerdem müssen ausländische Bewerber ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Näheres dazu und zu den Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber finden Sie hier

2. Praktische Vorkenntnisse

Vor Studienbeginn sind zum Teil praktische Vorkenntnisse nachzuweisen. Für die einzelnen Studiengänge gilt folgendes:

 

Wirtschaftsingenieurwesen
Agrarmarketing und Management

sechs Wochen Vorpraktikum in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb oder FOS Agrar oder abgeschlossene Ausbildung in einem landwirtschaftsorientierten Ausbildungsberuf (z. B. Landwirt, Gärtner, Tierwirt)

Bioprozessinformatik

keine Vorpraxis erforderlich

Biotechnologie

keine Vorpraxis erforderlich

Ernährung und Versorungsmanagement

FOS Technik oder FOS Agrar oder Ausbildung in der Lebensmittelverarbeitung oder im kaufmännischen Bereich mit Bezug zur Ernährung  oder vier Wochen Vorpraktikum z.B.  in der Lebensmittelindustrie und  im Lebensmittelhandwerk in Herstellung, Vertrieb und Logistik, bei Verbraucher- und Ernährungsberatungsstellen, in der  Lebensmittelüberwachung, in Großküchen

Forstingenierwesen

keine Vorpraxis erforderlich

Gartenbau

acht Wochen Vorpraktikum einem gartenbaulichen Betrieb oder FOS  Agrar, Schwerpunkt Gartenbau oder eine dem Studienziel dienende Ausbildung im Bereich Gartenbau

Landschaftsarchitektur

sechs Wochen Vorpraktikum in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb, einem Baumschulbetrieb oder einer Staudengärtnerei (jeweils anerkannte Ausbildungsbetriebe) oder  FOS Agrar

Landschaftsbau und -Management

s. Landschaftsarchitektur

Landwirtschaft Weihenstephan

sechs  Wochen  Vorpraktikum in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb oder FOS Technik oder FOS Agrar oder eine dem Studienziel dienende abgeschlossene Ausbildung ( z. B. Landwirt, Gärtner, Tierwirt)

Landwirtschaft Triesdorf

FOS Technik oder  FOS Agrar oder Ausbildung im Bereich Technik oder Agrar oder  sechs Wochen Vorpraktikum in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb

Lebensmittelmanagement

FOS Agrar, FOS Technik oder FOS Wirtschaft oder Ausbildung im Bereich Technik oder Agrar oder Wirtschaft oder sechs Wochen Vorpraxis in den Bereichen Agrarwirtschaft, Technik oder Wirtschaft

Lebensmitteltechnologie

acht Wochen Vorpraktikum in einem  Lebensmittel  verarbeitenden Betrieb oder Zulieferbetrieb in der Lebensmittelindustrie oder Ausbildung im Bereich der Lebensmittelherstellung  oder FOS Ernährung sowie FOS Agrar mit Schwerpunkt Ernährung; FOS Technik nur dann , wenn  Praktikum in einem Lebensmittel verarbeitenden Betrieb oder Zulieferbetrieb der Lebensmittelindustrie abgeleistet wurde

Management erneuerbarer Energien

keine Vorpraxis erforderlich

Technologie Erneuerbarer Energien

keine Vorpraxis erforderlich

Umweltsicherung

keine Vorpraxis erforderlich

Wassertechnologie

keine Vorpraxis erforderlich

 

Nachweis der Vorpraxis:

Als Nachweis der abgeleisteten Vorpraxis genügt eine formlose Bescheinigung der Praktikumsstelle, die nach Beendigung des Praktikums ausgestellt worden ist. Bei Praktika im Ausland muss eine deutschsprachige Übersetzung dieser Bescheinigung beigelegt werden. Ist die  Vorpraxis in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb  abzuleisten, wird ein Praktikum im Ausland nur in Ausnahmefällen nach Vorlage eines Betriebsspiegels anerkannt. Wir empfehlen dringend, die Anerkennung  eines Auslandsvorpraktikums vorab zu klären. 

Die Bescheinigung über die abgeleistete Vorpraxis muss spätestens bis Studienbeginn vorgelegt werden. Aus zwingenden triftigen Gründen (z.B. Wehrdienst) kann die Vorpraxis auf Antrag  bis zum Ende des zweiten Semesters nachgeholt werden. Das Vorpraktikum kann auch in mehreren Teilen abgeleistet werden.