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Voraussetzungen für ein StudiumVoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf ist die Vorlage einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung und bei bestimmten Studiengängen darüberhinaus der Nachweis praktischer Vorkenntnisse: 1. Gültige Hochschulzugangsberechtigung Die Hochschulzugangsberechtigung kann nachgewiesen werden durch ein gültiges Zeugnis der
Für qualifizierte Berufstätige ist der Zugang zum Studium ebenfalls möglich.
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen sind für beruflich qualifizierte Bewerber 3 % der Studienplätze reserviert.
Für den Zugang als qualifizierter Berufstätiger ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf bei dem für den jeweiligen Studiengang zuständigen Studienfachberater zu führen. Die Bescheinigung über das Beratungsgespräch legen Sie bitte Ihrer Bewerbung bei.
Haben Sie Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an Frau Eicher-Bauer (Tel. 08161/71-5291, vormittags von 8:00 bis 12:00) Zeugnisse von anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland: In der Regel sind Abiturzeugnisse von Gymnasien, Zeugnisse der Fachhochschulreife von Fachoberschulen und Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife von Berufsoberschulen von anderen Bundesländern auch in Bayern anerkannt. Dies gilt auch für andere Zeugnisse, die einen Vermerk enthalten, dass das Zeugnis auf Beschluss der Kultusministerkonferenz in allen Bundesländern zum Fachhochschulstudium berechtigt. Abgangszeugnisse von Gymnasien anderer Bundesländer, die dort als Fachhochschulreife anerkannt sind, gelten in Bayern nicht als Fachhochschulreife. Im Zweifelsfalle bitten wir um Übersendung einer Zeugniskopie zur vorherigen Überprüfung der Gültigkeit. Ausländische Zeugnisse müssen der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München (www.stmuk.bayern.de/km/schule/schularten/berufliche/zeugnisanerkennung/index.shtml)zur Bewertung vorgelegt werden. Zusätzlich muss die Festsetzung einer Durchschnittsnote beantragt werden. Außerdem müssen ausländische Bewerber ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Näheres dazu und zu den Zugangsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber finden Sie hier 2. Praktische Vorkenntnisse Vor Studienbeginn sind zum Teil praktische Vorkenntnisse nachzuweisen. Für die einzelnen Studiengänge gilt folgendes:
Nachweis der Vorpraxis: Als Nachweis der abgeleisteten Vorpraxis genügt eine formlose Bescheinigung der Praktikumsstelle, die nach Beendigung des Praktikums ausgestellt worden ist. Bei Praktika im Ausland muss eine deutschsprachige Übersetzung dieser Bescheinigung beigelegt werden. Ist die Vorpraxis in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb abzuleisten, wird ein Praktikum im Ausland nur in Ausnahmefällen nach Vorlage eines Betriebsspiegels anerkannt. Wir empfehlen dringend, die Anerkennung eines Auslandsvorpraktikums vorab zu klären. Die Bescheinigung über die abgeleistete Vorpraxis muss spätestens bis Studienbeginn vorgelegt werden. Aus zwingenden triftigen Gründen (z.B. Wehrdienst) kann die Vorpraxis auf Antrag bis zum Ende des zweiten Semesters nachgeholt werden. Das Vorpraktikum kann auch in mehreren Teilen abgeleistet werden. |
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