Häufig gestellte Fragen
Kann das Vorpraktikum geteilt werden? Das Vorpraktikum kann in mehreren, nicht zusammenhängenden Teilen abgeleistet werden.
Müssen die erforderlichen Unterlagen, die im Zulassungsbescheid aufgelistet sind, unbedingt bei der Einschreibung vorliegen? Es wäre hilfreich, wenn die Unterlagen bei der Einschreibung vorliegen. Wenn dies aber aus triftigen Gründen (z.B. Vorpraktikum ist noch nicht beendet) nicht möglich ist, können die fehlenden Unterlagen bis Studienbeginn nachgereicht werden.
Was tun, wenn ich mein Vorpraktikum bis Studienbeginn nicht mehr ganz ableisten kann? Wenn Sie aus triftigen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Wehrdienst oder bestehender Arbeitsvertrag, Krankheit), das Vorpraktikum nicht rechtzeitig ableisten können, beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Studienbeginn -am besten schon mit der Einschreibung- unter Angabe der Gründe eine angemessene Nachfrist. Legen Sie dabei bitte auch entsprechende Nachweise (Wehrdienstbescheinigung, Arbeitsvertrag, ärztliches Attest etc.) vor.
Wie bin ich während meines vorgeschriebenen Vorpraktikums krankenversichert? Bei einem vorgeschriebenen Vorpraktikum ohne Arbeitsentgelt sind Sie grundsätzlich im Rahmen der Familienversicherung versichert. Ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich, sind Sie als Praktikant versichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)
Bei einem vorgeschriebenen Vorpraktikum mit Entgelt sind Sie als Arbeitsnehmer versichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Bei einem Auslandspraktikum besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz; es sollte daher eine Auslandskrankenversichrung abgeschlossen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie bisher privat krankenversichert sind, klären Sie den Versichrungsschutz während des vorgeschriebenen Vorpraktikums bitte mit Ihrer Versicherung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Krankenversicherungsschutz während des Praktikums an Ihre Krankenversicherung bzw. an Ihre Praktikumsstelle.
Was tun, wenn ich zum Einschreibetermin verhindert bin? Sie können jederzeit eine Person ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die Einschreibung für Sie vorzunehmen.
Was tun, wenn ich während der Frist für die Abgabe der Annahmeerklärung verhindert bin? Sie können jederzeit eine Person ihres Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, die Annahmeerklärung für Sie zu unterschreiben. Die Annahmeerklärung und die Vollmacht sind rechtzeitig an die Hocschule Weihenstephan-Triesdorf zu übersenden oder unter der Nummer 08161/71-4207 zu faxen.
Kann ich die Annahmeerklärung auch faxen? Sie können die Annahmeerklärung an die Fax-Nummer 08161/71-4207 schicken. Bitte schicken Sie in diesem Fall das Original nicht auf dem Postweg nach.
Wie kann ich feststellen, ob meine Annahmeerklärung auch angekommen ist? Sobald wir Ihre Annahmeerklärung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Email, in der wir den Eingang bestätigen. Bitte geben Sie in Ihrer Onlinebewerbung deshalb auf jeden Fall eine gültige Emailadresse an. Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen! Bitte antworten Sie auch nicht auf unsere Bestätigungsmail!
Kann ich mehrere Annahmeerklärungen zurückschicken? Sie können nur einen einzigen Studienplatz annehmen. Sollten Sie daher im Hauptverfahren mehrere Zulassungsbescheide erhalten, schicken Sie bitte nur die Annahmeerklärung für den Studiengang zurück, den Sie tatsächlich annehmen wollen. Sofern mehrere Annahmeerklärungen von Ihnen bei uns eingehen, werden wir die zuletzt eingegangene eintragen. Das kann dazu führen, dass Sie nicht unbedingt den Studienplatz erhalten, den Sie tatsächlich wollten. Dasselbe gilt für Annahmeerklärungen im Nachrückverfahren. Sollten Sie jedoch im Hauptverfahren bereits eine Annahmeerklärung zurückgesandt haben, im Nachrückverfahren aber noch einen Studienplatz in einem Studiengang erhalten, den Sie bevorzugen würden, können Sie selbstverständlich für diesen wiederum eine Annahmeerklärung zurückschicken. Die Annahme aus dem Hauptverfahren wird dann storniert.
Wie muss die Vollmacht aussehen? Die Vollmacht ist formlos auszustellen. Sie soll sowohl Ihren Namen als auch den Namen der bevollmächtigten Person enthalten. Ein Muster finden Sie im Formularbereich.
Wann beginnt das Studium? Studienbeginn ist i.d.R. am 1. Oktober mit den einführenden Lehrveranstaltungen. Genaue Termine finden Sie auf der Rückseite Ihres Zulassungsbescheides.
Was tun, wenn ich einen Zulassungsbescheid erhalten habe, aber nun Wehr- oder Zivildienst ableisten muss? In diesem Fall müssen Sie heuer überhaupt nichts unternehmen. Im nächsten Jahr müssen Sie sich jedoch neu bewerben und zusätzlich zu den anderen Unterlagen den Zulassungsbescheid und eine Wehrdienstbescheinigung beilegen. Dann erhalten Sie Ihren Studienplatz wieder.
Wie muss die Krankenversicherungsbescheinigung aussehen
Die Krankenversicherungsbescheinigung muss entsprechend des Musters der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordung erfolgen. Näheres dazu finden Sie im Informationsblatt auf den Seiten 13 und 14. Die Krankenversicherungsbescheinigung stellt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse aus. Wenn Sie versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder privat versichert sind, wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen an eine der gesetzlichen Krankenkassen und lassen sich dort die entsprechende Versicherungsbescheinigung ausstellen.
Wie lautet die genaue Adresse, an die ich Unterlagen schicken kann?
Für Studiengänge am Standort Weihenstephan: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Am Hofgarten 4, 85354 Freising alternativ: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, 85350 Freising (es handelt sich dabei um eine Postfachanschrift, daher entfällt die Angabe einer Straße)
Für Studiengänge am Standort Triesdorf: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Steingruberstraße 2, 71746 Weidenbach
Wie erhalte ich einen Platz in einem Studentenwohnheim?
Weihenstephan:
Für den Standort Weihenstephan vergibt die Zimmer das Studentenwerk München. Das Bewerbungsverfahren findet online statt. Nähere Informationen und den Onlinenantrag finden Sie hier.
Triesdorf:
In Triesdorf/ Weidenbach bietet das zuständige Studentenwerk Erlangen-Nürnberg leider keine Wohnheimzimmer an. Das nächste Wohnheim befindet sich in Ansbach. Nähere Informationen bekommen Sie hier
Wohin kann ich mich wegen privater Zimmersuche wenden? Vor Ort finden Sie Aushänge bei den Fakultäten, der Mensa und dem Studentenwerk. Desweiteren finden Sie Wohnungsangebote: |