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Information zum Bewerbungsverfahren

Ob die Voraussetzungen für den Eintritt in ein höheres Semester vorliegen, entscheidet die jeweilige Prüfungskommission. Bitte legen Sie mit Ihrem Antrag entsprechende Unterlagen über Ihr bisheriges Studium vor wie Notenbescheinigungen, Studienpläne mit Anzahl der SWS usw. Die Zulassung in  zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zudem davon abhängig, ob freie Studienplätze vorhanden sind.

Weitere Informationen


Für Fragen zum Zulassungsverfahren sind wir per Mail (zulassung()hswt.de) oder telefonisch erreichbar:

08161/71-5592

Student.Service- Allgemeine Fragen zum Zulassungsverfahren

08161/71-5291

Härtefälle, Zweitstudium, höhere Semester

08161/71-3770

Fragen zu den Studiengängen  Landschaftsarchitektur, Landschaftsbau und Management  (incl. duales Studium,) Wirtschaftsingenieurwesen, Agrarmarketing und Management)

08161/71-3342

Fragen zu den Studiengängen  Forstingenieurwesen,Management erneuerbarer Energien, Landwirtschaft Weihenstephan

08161/71-3956

Fragen zu den Studiengängen Bioprozessinformatik, Biotechnologie

08161/71-2890

Fragen zu den Studiengängen Gartenbau und Lebensmitteltechnologie

08161/71-2891

Allgemeine Studienberatung

09826/654-103/-105 oder -106

Auskünfte und Vorpraktikum für Studiengänge am Standort Triesdorf

 

1. Antragstellung- Wintersemester

Der Bewerbungsantrag für das Wintersemester ist über das bereitgestellte Onlineformular auszufüllen. Hier werden alle erforderlichen Daten erhoben und als PDF-Dokument zum Ausdruck aufbereitet.

Der ausgedruckte Bewerbungsantrag muss komplett mit den übrigen Antragsunterlagen bis zum 15.06. eines jeden Jahres bei der Fachhochschule Weihenstephan eingegangen sein. Der Poststempel für diesen Tag genügt nicht. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, das bedeutet, dass nachträglich eingereichte Anträge vom Verfahren ausgeschlossen werden. Durch Telefax oder E-Mail eingereichte Zulassungsanträge oder Nachweise werden ebenfalls vom Verfahren ausgeschlossen.

Mit dem unterschriebenen Ausdruck des Bewerbungsantrags müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. weitere Unterlagen
    • Nachweis über Vorpraktikum
    • Dientzeitbescheinigung (z.B. Bundeswehr)
    • Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung
    • Studien- und Leistungsnachweise (Bewerbung für höhere Semester)
    • Nachweis über abgeschlossenes Erststudium
    • Begründung für den Studiengangswechsel (ab dem zweiten Wechsel)


Wichtig für Bewerber, die erst im Jahr der Bewerbung ihre Hochschulzugangsberechtigung erwerben:

Bei diesen Bewerbern muss der Zulassungsantrag ebenfalls bis zum 15.06. bei der Fachhochschule Weihenstephan eingegangen sein. Die fehlende Hochschulzugangsberechtigung muss dann bis zum 27.07. bei der Fachhochschule Weihenstephan eingegangen sein (Ausschlussfrist).


Mehrfachbewerbungen
Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, müssen Sie für jeden Studiengang jeweils einen vollständigen Antrag mit sämtlichen Unterlagen übersenden. Auf Unterlagen anderer Anträge kann nicht verwiesen werden.

 

2. Zusendung der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide

Der Versand der Bescheide für das Hauptverfahren erfolgt voraussichtlich am Mitte August.

 

 

3. Annahmeerklärung (nur für zulassungsbeschränkte Studiengänge)

Sollten Sie im Hauptverfahren einen Studienplatz erhalten, wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid eine Annahmeerklärung zugesandt. Diese ist ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 18.08.2009 (Eingang an der Fachhochschule) an uns zurückzuleiten.
Die Annahmeerklärung kann entfallen, sofern Sie bereits innerhalb dieser Frist die Einschreibung vornehmen.
Erteilen Sie einer Vertrauensperson eine formlose Vollmacht, die Annahmeerklärung für Sie auszufüllen, sofern Sie im August voraussichtlich keine Möglichkeit haben, dies persönlich zu erledigen. Beachten Sie bitte, dass Ihr Studienplatz verfällt, wenn Sie die Annahme nicht fristgerecht erklären.

 

4. Einschreibung (Immatrikulation)

Während der Frist für die Einschreibung müssen Sie sich schriftlich mit den dazu erforderlichen Unterlagen einschreiben.

Im Verhinderungsfall können Sie einer Person Ihres Vertrauens eine formlose Vollmacht (Vordruck) ausstellen, damit diese für Sie die Einschreibung vornimmt. Beachten Sie bitte, dass ihr Studienplatz verfällt, wenn Sie die Einschreibung nicht fristgerecht vornehmen oder Sie die notwendigen Unterlagen nicht vorlegen können.

zulassungsbeschränkte Studiengänge:

Die Einschreibefrist ist voraussichtlich bis 31.08.2009

nichtzulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Einschreibung ist bis spätestens zu dem im Bescheid angegebenen Termin vorzunehmen. In der Regel ist dieser Termin etwa zwei Wochen nach dem Datum des Zulassungsbescheides. In diesen Studiengängen entfällt die Annahmeerklärung.

 

5. Nachrückverfahren

Sofern weniger Bewerber die Annahme erklären oder sich einschreiben, als Studienplätze vorhanden sind, werden Nachrückverfahren durchgeführt. Für diese Verfahren gelten dieselben Regelungen wie für das Hauptverfahren. Nachrückverfahren finden solange statt, bis alle Studienplätze vergeben sind, längstens jedoch bis Ende Oktober/Anfang November.

7. Bewerbungsverfahren Sommersemester

Die Bewerbung für das Sommersemester erfolgt schriftlich mit dem Bewerbungsantrag.

Bitte legen Sie ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

-beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (bei Hochschulzugangsberechtigungen, die im Ausland erworben worden sind, bitte den Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle beifügen)

-ggf. Nachweis der Vorpraxis

-Unterlagen über Ihr bisheriges Studium wie Notenbescheinigung, Studienplan, Prüfungsordung usw.

Die Bescheide über die Zulassung oder Ablehnung werden nach der Entscheidung der jeweiligen Prüfungskommission versandt. Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, hängt die Zulassung davon ab, ob freie Studienplätze vorhanden sind. Dies steht meist erst kurz vor Studienbeginn (15.03) fest.