Hochschulrat
Der Hochschulrat unterstützt die Hochschulleitung und nimmt Aufsichtsratsfunktionen wahr. So wählt er z.B. die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, beschließt über die Grundordnung und die Hochschulentwicklungsplanung und stellt das Erreichen der in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele fest.
Dem Hochschulrat gehören neben den gewählten Mitgliedern des Senats zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis an. Die Mitglieder der Hochschulleitung, die oder der Frauenbeauftragte der Hochschule sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst nehmen an den Sitzungen des Hochschulrats mit beratender Funktion teil.