• Gremien

Hochschulleitung

Diese Personen stecken Ziele, entwickeln die Hochschulzukunft und entscheiden über die nötigen Mittel.

Die Hochschulleitung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, bis zu vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und der Kanzlerin oder dem Kanzler. Vorsitzender der Hochschulleitung ist die Präsidentin oder der Präsident. Sie oder er entwirft die Grundzüge der hochschulpolitischen Zielsetzungen und hat die Initiativpflicht zur Entwicklung der Hochschule. Die Hochschulleitung ist nicht nur für die laufenden Angelegenheiten der Hochschule zuständig, sie entscheidet insbesondere auch über die Stellen- und Mittelvergabe.

Präsident

Vizepräsidentin – Studium und Didaktik

Vizepräsident – Forschung und Wissenstransfer

Vizepräsident – Internationales und Diversity

Kanzlerin