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Der Bologna-Prozess

502 Absolventen haben in diesem Sommer ihr Diplom an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf gemacht. Bereits im kommenden Jahr werden die ersten Studierenden ihre Urkunden mit Abschluss Bachelor in Händen halten. Der Bologna-Prozess hat in Deutschlands Hochschulen Einzug gehalten. Zehn Jahre ist es nun her, dass sich die Bildungsminister mehrerer Ländern im italienischen Bologna getroffen haben - zur wohl größten Reform in der Geschichte der europäischen Hochschulen.

Unterzeichnung der Bologna-Erklärung

Am 19. Juni 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die so genannte Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Um das enorme Potenzial an den europäischen Hochschulen besser zu nutzen, müssen Studierende und wissenschaftliches Personal innerhalb Europas mobil und die jeweiligen Abschlüsse vergleichbar und gegenseitig anerkannt sein. Daher haben die Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich am 25. Mai 1998 zunächst in der so genannten Sorbonne-Erklärung ihren Willen bekundet, bestehende Hemmnisse abzubauen und die Grundlagen für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulentwicklung zu schaffen. Diese Initiative wurde von anderen europäischen Staaten positiv aufgenommen, die Bologna-Erklärung wurde unterzeichnet. 46 Mitgliedsstaaten haben sich seitdem zum Ziel gesetzt, an einer vielfältigen, attraktiven und transparenten Hochschullandschaft zu arbeiten.

Mitgliedschaft am Bologna-Prozess

Die Mitgliedschaft am Bologna-Prozess steht allen Ländern offen, die die Europäische Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet haben und sich bereiterklärt haben, in ihrem eigenen Hochschulwesen die Ziele des Bologna-Prozesses zu verfolgen und umzusetzen. Diese sind im Wesentlichen:

  • Einführung eines zweistufigen Studiensystems mit leicht verständlichen und vergleichbaren Abschlüssen, Bachelor und Master
  • Die Promotionsphase ist die dritte Stufe des Bologna-Prozesses und wird gleichzeitig als erste Berufstätigkeit anerkannt
  • Ein so genannter Qualifikationsrahmen vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene ist definiert, ein Leistungspunktsystem (ECTS) wurde eingeführt
  • Die Mobilität der Studenten wird beispielsweise durch Hochschulkooperationen und Doppelabschlüsse gefördert
  • Die Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen wurde verbessert
  • Die Qualitätssicherung wird gewährleistet durch Einrichten eines Europäischen Qualitätsregisters (EQAR), in das Qualitätssicherungsagenturen auf Antrag aufgenommen werden, die nach den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum arbeiten
  • Das Konzept des Lebenslangen Lernens bedeutet flexible Lernangebote im Hochschulbereich und Verfahren für die Anerkennung früher, auch außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse
  • Die soziale Dimension des Bologna-Prozesses bedeutet mehr Chancengerechtigkeit für die Studenten
  • Im Fokus liegt die Berufsqualifizierung der Absolventen aller drei Stufen: Die Hochschulen müssen für eine breite Wissensgrundlage sorgen, aber auch auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Die besten wissenschaftlichen Talente müssen exzellent auf eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet werden

Am Bologna-Prozess beteiligte Staaten:

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, der Heilige Stuhl, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.


Weitere Informationen zu diesem Thema:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Hochschulrektorenkonferenz